00.012 Botschaft über eine Defizitgarantie zu Gunsten der Landesausstellung 2002 vom 23. Februar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über eine Defizitgarantie zugunsten der Landesausstellung 2002 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Februar 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

10871

Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2000-0336

2079

Übersicht Der Bundesrat befürwortet die Durchführung einer Landesausstellung im Jahre 2002 und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gut, weil das Projekt der Landesausstellung auf gutem Weg ist: ­

Im Bereich der Führung und der Organisation sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür erfüllt oder doch erfolgversprechend in die Wege geleitet worden.

­

Ein sorgfältig erarbeitetes, stabiles Budget Expo.02 liegt vor. Dank Einsparungen von mehr als 350 Millionen Franken kann es beinahe ausgeglichen gestaltet werden. Es ist glaubhaft, dass die Expo-Leitung neue Kostensteigerungen nicht hinnimmt und sich für zusätzliche Einnahmen einsetzt.

­

Das Engagement der Wirtschaft in den letzten Monaten stimmt zuversichtlich. Auch wenn die Zielvorgaben von Bundesrat und Parlament zur Zeit noch nicht vollständig erreicht sind, ist die Tendenz doch ermutigend. Es darf damit gerechnet werden, dass das Engagement der Wirtschaft letztlich die Mindesterwartungen übertreffen wird.

Der Bundesrat hat deshalb den Zusatzkredit für die Expo.02 gemäss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung freigegeben. Zur Absicherung der verbleibenden Risiken und nicht vorhersehbarer Ereignisse benötigt die Expo.02 jedoch eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, eine zusätzliche Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen Franken zugunsten der Expo.02 zu gewähren. Er erwartet, dass sich die Kantone und Standortgemeinden angemessen an der finanziellen Absicherung der Landesausstellung beteiligen werden, so dass sich die allfällige Garantieleistung des Bundes noch reduzieren würde.

2080

Botschaft 1

Vorgeschichte

Das Vorhaben, am Anfang des neuen Jahrtausends eine Landesausstellung durchzuführen, hat Parlament und Bundesrat in den letzten Jahren verschiedentlich beschäftigt. Die beiden Botschaften des Bundesrates vom 22. Mai 1996 (BBl 1996 III 337) und vom 8. Oktober 1999 (BBl 1999 9194) zeichnen das Bild der bisherigen Vorarbeiten.

Mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung (BBl 2000 141) haben die Eidgenössischen Räte zusätzliche Mittel in der Höhe von 250 Millionen Franken für die Expo.02 bewilligt, nämlich: in Mio. Franken

a.

Aufwendungen für die bundeseigenen Ausstellungsvorhaben

50

b.

Darlehen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft sowie zur Abdeckung des finanziellen Risikos im internen Budget des Vereins EXPO 2001

130

c.

Beiträge für die Finanzierung der besonderen Infrastrukturprojekte und des KMU-Programmes

50

d.

Beiträge zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft im Jahr 1999

20

Der Bundesrat hat den Zusatzkredit von 250 Millionen Franken mit seiner Botschaft vom 8. Oktober 1999 beantragt, nachdem die Analyse der bisherigen Planung und Vorarbeiten für die Expo.01 im «Bericht über die Standortbestimmung der EXPO.01 im Auftrag des Comité stratégique» vom 24. September 1999 (Bericht Hayek) ergeben hat, dass hinsichtlich Finanzen, Termine und vor allem auch Führung eine äusserst kritische Situation entstanden ist. Insbesondere unter folgenden Voraussetzungen und nachdem die Durchführung der Landesausstellung um ein Jahr verschoben wurde, erachteten Bundesrat und Parlament ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes über die bereits im Jahre 1996 bewilligten 130 Millionen Franken (wovon 20 Mio. Franken als Defizitgarantie) hinaus als richtig: ­

Die Landesausstellung lässt sich technisch gesehen zeitgerecht realisieren.

­

Die organisatorischen und führungsmässigen Mängel werden behoben.

­

Die EXPO-Leitung senkt die Kosten um 290 Millionen Franken.

­

Die Wirtschaft engagiert sich an der Expo im Ausmass von 380 Millionen Franken (Finanzierung von Ausstellungsprojekten und besonderen Infrastrukturprojekten, Sponsorenbeiträge für Events usw.).

­

Neben dem Bund haben auch Kantone und Gemeinden die Leistungen für die Sicherheit kostenlos zu erbringen.

Der Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 verpflichtet den Verein Landesausstellung einerseits zu periodischen Berichten über den Stand der Geschäftsentwicklung und die Finanzlage. Zudem wird die Freigabe der Darlehen durch den Bundesrat ausdrücklich vom Nachweis abhängig gemacht, dass Bedingungen inbezug auf

2081

die Beteiligung der Wirtschaft und die Reduktion der Kosten bzw. der Erhöhung der Einnahmen erfüllt sind.

Dazu und allgemein zum Resultat ihrer während der vergangenen drei Monate geleisteten Arbeit haben das Steuerungskomitee und die Generaldirektion der Expo.02 dem Bundesrat am 20. Januar 2000 eine Eingabe und eine ausführliche Dokumentation unterbreitet.

2

Eingabe des Steuerungskomitees des Vereins Landesausstellung vom 20. Januar 2000

Das Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung hat in seinem Schreiben vom 20. Januar 2000 an den Bundesrat die Schlussfolgerungen seiner Arbeiten und Überlegungen wie folgt formuliert: 1.

Das Steuerungskomitee schlägt dem Bundesrat vor, die Landesausstellung im Jahr 2002 gemäss dem vorliegenden Konzept aufgrund des Budgets Expo.02 zu realisieren.

2.

Das Steuerungskomitee erwartet vom Bundesrat einen eindeutigen Entscheid und einen klaren Auftrag bezüglich einer Durchführung oder Nichtdurchführung der Landesausstellung.

3.

Das Steuerungskomitee bittet die öffentliche Hand um eine Defizitgarantie von 320 Millionen Franken, ansonsten es die Verantwortung für die Realisierung des Projektes nicht übernehmen kann.

4.

Das Steuerungskomitee bittet den Bund, auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer teilweise und auf die Zinseinnahmen aus dem Zusatzkredit ganz zu verzichten.

Ein ausführlicher Bericht sowie zwei umfassende Analysen der Londoner «Grant Leisure Group» dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und die Überlegungen, welche zu diesen Begehren führten: ­

Das bisherige dezentrale Konzept mit vier festen und einer mobilen Arteplage wird beibehalten.

­

Mit den «No-limits»-Szenarien (Weglassen einer oder mehrerer Arteplages, Konzentration auf einen einzigen Standort usw.) werden die Ziele verfehlt: Ihr Sparpotential erweist sich als sehr beschränkt; die Kapazität und die Zahl der Eintritte würden dem Anspruch einer Landesausstellung nicht mehr gerecht; eine weitere Verschiebung um ein oder zwei Jahre wäre nötig.

­

Unter Beibehaltung des bisherigen Konzeptes ergeben die verschiedenen Schritte der Überprüfung jeder einzelnen Budgetposition bei der Ausschöpfung aller Einsparungsmöglichkeiten und beim Verzicht auf einzelne Elemente des Projektes bis «à la limite de la rupture» folgendes Bild: Verifizierung der Basis: Die Ausgangslage (Budget Hayek + Kosten der Verschiebung auf das Jahr 2002 ohne zusätzliche Risiken von 170 Mio.

Franken gemäss Bericht Hayek = 1618,5 Mio. Franken) muss um 188,4 Millionen Franken auf 1806,9 Millionen Franken korrigiert werden; die detaillierte Analyse zeigt, dass die Aufwendungen um mehr als die von Hayek mit 170 Millionen Franken bezifferten Risiken aufzustocken sind.

2082

Einsparungen: Ausgehend von der verifizierten Basis von 1806,9 Millionen Franken wird das Budget durch Einsparungen um 357,3 Millionen Franken reduziert.

Budgetausgleich: Damit ein ausgeglichenes Budget Expo.02 erreicht werden kann, ist eine weitere Kostenreduktion nötig, und zwar um den Betrag, welcher der Mehrwertsteuer und der als Zins für die Darlehen des Bundes eingestellten Summe entspricht.

Absicherung von Unvorhergesehenem und Risiken: Die Besonderheiten des Unternehmens Landesausstellung, das über keine Eigenmittel verfügt, verlangen im Sinne einer glaubhaften Budgetierung und zur Sicherstellung der Liquidität zwingend eine Absicherung durch eine Defizitgarantie in der Höhe von 320 Millionen Franken.

­

Die Liquiditätsplanung zeigt auf, dass die Expo.02 bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2000 auf die vom Parlament am 16. Dezember 1999 bewilligten Darlehen angewiesen ist. Ab anfangs 2001 ist zusätzliche Liquidität nötig (bis zu 140 Mio. Franken im November 2001), die nur beschafft werden kann, wenn eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand vorliegt.

­

Das Budget Expo.02 basiert noch auf 40 Ausstellungsprojekten (inkl. die Ausstellungen des Bundes und der Kantone) und einer um rund drei Wochen verkürzten Dauer der Landesausstellung. Weitere Einsparungen würde das Konzept nicht ertragen: Die Glaubwürdigkeit und die Attraktivität des Projektes würden unterminiert, was entsprechend grosse Einbussen bei den Einnahmen zur Folge hätte. Die Risiken würden erhöht.

­

Eine Beteiligung der Privatwirtschaft in der verlangten Höhe von 380 Millionen Franken konnte noch nicht voll erreicht werden. Die zugesicherten Beträge (unterzeichnete Verträge und verbindliche Absichtserklärungen) beliefen sich im Januar 2000 auf rund 289 Millionen Franken, optionale weitere Beiträge (Vorprojekte, über die noch verhandelt wird) auf rund 57 Millionen Franken, insgesamt also 346 Millionen Franken.

­

Volkswirtschaftliche Auswirkungen: Die Expo.02 dürfte ­ gemäss Schätzungen einer Studie der Universität Neuenburg ­ Einkünfte von 2,2 Milliarden Franken (wovon 1,2 Mia. Franken in der Standortregion) generieren, was rund 17 500 Jahresanstellungen entspräche.

­

Die Kosten eines Abbruchs der Landesausstellung anfangs 2000 werden auf 344 Millionen Franken beziffert. Das Defizit wäre unter Einbezug des Zusatzkredites gedeckt.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass heute ein verifiziertes, kohärentes und ausgewogenes Projekt vorliegt mit einem realistischen und stabilen Budget von 1,4 Milliarden Franken. Es kann nur verwirklicht werden, wenn das Problem der Reserven und Risiken durch eine Defizitgarantie gelöst wird.

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3

Freigabe des Zusatzkredites

Der Bundesrat hat am 26. Januar 2000 gestützt auf den Bericht des Vereins Landesausstellung über die Freigabe des Zusatzkredites für die Expo.02 gemäss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung entschieden. Dazu hatte er zu beurteilen, ob die Bedingungen des Bundesbeschlusses inbezug auf die Beteiligung der Wirtschaft und das Budget erfüllt sind.

Dabei war sich der Bundesrat bewusst, dass zwar die verbindlich zugesicherte Beteiligung der Wirtschaft in diesem Zeitpunkt die verlangten 380 Millionen Franken noch nicht in der vollen Höhe erreichte und dass die vorgenommenen Budgetanpassungen trotz Einsparungen von 357 Millionen Franken nicht ausreichen für ein ausgeglichenes Budget mit einem Kostendach von rund 1,3 Milliarden Franken.

Andererseits hat die Entwicklung der letzten Monate für die Fortsetzung der Arbeiten und die Durchführung der Expo.02 gesprochen. Wesentlich waren die Feststellungen, dass ­

im Bereich der Führung und der Organisation die entscheidenden Voraussetzungen dafür erfüllt oder doch erfolgversprechend in die Wege geleitet worden sind;

­

ein sorgfältig erarbeitetes Budget Expo.02 vorliegt;

­

das Engagement der Wirtschaft in den letzten Monaten zuversichtlich stimmt und die Tendenz ermutigend ist, so dass die Zielvorgaben zwar nicht vollständig erreicht, aber in Reichweite sind.

Der Bundesrat befürwortet deshalb die Durchführung der Landesausstellung im Jahre 2002 und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung im Sinne der Eingabe des Steuerungskomitees der Expo.02 gut. Er hat folglich den Zusatzkredit freigegeben.

Für eine erfolgreiche Durchführung der Landesausstellung braucht es jedoch mehr.

Die Expo-Leitung macht die Weiterführung der Arbeiten davon abhängig, dass durch eine Defizitgarantie auch die noch bestehenden Risiken abgedeckt und eine Reserve für Unvorhergesehenes geschaffen werden. Wenn der Bundesrat und das Parlament nach wie vor für die Durchführung des Expo.02 einstehen, müssen sie deshalb auch auf die Zusatzbegehren des Steuerungskomitees eintreten.

4

Defizitgarantie

4.1

Budget Expo.02

Die Botschaft vom 8. Oktober 1999 mit dem Antrag für einen Zusatzkredit des Bundes in der Höhe von 250 Millionen Franken ging davon aus, dass mit diesen Mitteln und mit den verlangten Einsparungen auch bei Einbezug der Kosten der Verschiebung der Landesausstellung um ein Jahr ein ausgeglichenes Budget resultieren sollte.

Diesen Überlegungen lag das Budget «Estimate» des Berichtes Hayek zugrunde.

Allerdings hat bereits der Bericht Hayek auf zusätzliche Risiken in der Grössenordnung von 170 Millionen Franken hingewiesen, worauf der Bundesrat in seiner Botschaft vom 8. Oktober 1999 ausdrücklich aufmerksam machte (Ziff. 7.1).

2084

Das Steuerungskomitee ging in seinen weiteren Arbeiten ebenfalls vom Budget «Hayek» inklusive Verschiebungskosten von 80 Millionen Franken aus. Eine detaillierte Analyse jeder Rubrik ergab, dass dieses Budget um mehr als die vom Bericht Hayek auf noch 170 Millionen Franken bezifferten Risiken, nämlich insgesamt um 188,4 Millionen Franken, auf total 1806,9 Millionen Franken aufgestockt werden musste. Das daraus resultierende Budget «Base de travail» bildete die Ausgangslage für das aktuelle Budget Expo.02. Dabei wurden nochmals alle Möglichkeiten für Einsparungen oder Erhöhungen der Einnahmen geprüft, was schliesslich eine Verbesserung im Vergleich zum Budget «Base de travail» um 357 Millionen Franken ergab.

Das Budget Expo.02 rechnet mit Einnahmen von 1401 und Ausgaben von 1439,5 Millionen Franken. Das Defizit von gut 38 Millionen Franken entspricht dem Betrag, der für die Mehrwertsteuer (34 Mio. Fr.) und für die Verzinsung des Darlehens der Eidgenossenschaft (4 Mio. Fr.) eingestellt ist.

Tabelle 1 Gegenüberstellung der Budgets «Hayek», «Base de travail» und «Expo.02» Ausgaben Hayek

Base de travail

Expo.02

Mio. Franken

1. Arteplages ­ Bau ­ Sonstige Infrastrukturkosten ­ Betriebsleitung, Besucherservice, Sicherheit ­ Zugang Privatverkehr ­ Zugang öffentlicher Verkehr ­ Zugang Cars ­ Logistik ­ Telekommunikation und Informationsmanagement

575,6 414,7 10,1 98,9 35,1 4,4 3,3 4,1

706,0 505,0 9,4 127,5 37,4 4,4 3,6 4,4

562,4 416,2 13,2 73,3 27,5 3,0 4,2 4,2

5,0

14,4

20,9

2. Arteplage Jura

20,0

20,0

15,5

3. Schifffahrt

12,5

23,5

23,7

4. Restauration

5,7

6,9

6,7

5. Unterkunft

3,0

3,6

4,1

6. Rad/Sportwege

14,0

14,0

10,5

7. Ausstellungen ­ Realisation und Betrieb

67,3

70,6

97,2

8. Events

92,5

180,1

128,0

363,7 17,0 27,4 33,0

462,0 20,4 32,4 45,8

366,6 16,9 38,1 33,2

9. Gemeinkosten ­ Verein Expo - Comité stratégique ­ Generaldirektion ­ Administration ­ Sponsoring

2085

Hayek

Base de travail

Expo.02

Mio. Franken

­ Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ­ Finanzen, Verkehr, Tourismus und Umwelt ­ Künstlerische Leitung ­ Technische Leitung ­ Umweltmanagement ­ Finanzkosten ­ Kosten Billetterie

87,3

109,1

81,8

35,5 36,6 48,7 10,9 7,1 60,2

40,0 39,8 56,9 11,5 18,1 88,1

37,2 38,9 53,2 9,2 13,1 45,0

1154,3

1486,7

1214,7

Ausstellungen ­ Realisation und Betrieb Events ­ externe Kosten Parking ­ externe Kosten Schifffahrt ­ externe Kosten

265,8 81,0 17,9 19,5

282,8 ­ 17,9 19,5

177,2 ­ 28,1 19,5

Total Ausgaben externes Budget*

384,2

320,2

224,8

1538,5** 1806,9

1439,5

Total Ausgaben internes Budget*

Total Ausgaben*

Einnahmen Hayek

Base de travail

Expo.02

Mio. Franken

1. Sponsoring ­ Ausstellungspartner ­ für Vermietung ­ Ausstellungspartner ­ für Realisation, Betrieb ­ Offizielle Partner ­ Partner Produkte/Service ­ Partner KMU ­ Partner Events

239,8 55,8

270,9 66,6

356,9 66,0

­ 80,0 20,0 50,0 34,0

­ 73,2 1,6 70,0 59,5

89,7 73,2 1,6 70,0 56,5

2. Zuwendungen öffentliche Hand

194,8

365,0

365,0

3. Eintritte Ausstellung

319,1

295,5

295,5

25,8

30,5

42,2

4. Merchandising/Sales/Lotterie 5. Privatverkehr

20,2

19,3

23,1

6. Restauration

27,1

20,8

18,4

5,9

10,6

3,6

­

60,5

53,0

7. Unterkunft 8. Events ­ direkte Einnahmen

2086

Hayek

Base de travail

Expo.02

Mio. Franken

9. Kundenservice

6,2

6,1

10,9

10. Sonstige direkte Einnahmen

0,8

8,8

7,7

Total Einnahmen internes Budget*

839,7

1'088,0

1'176,2

Ausstellungspartner ­ Wirtschaft, Bund, Kantone Partner Events Eintritte Events Privatverkehr ­ externe Einnahmen Schifffahrt ­ externe Einnahmen

194,2 27,5 58,5 37,4 ­

263,4 ­ ­ 17,9 19,5

177,2 ­ ­ 28,1 19,5

Total Einnahmen externes Budget*

317,6

300,8

224,8

Total Einnahmen*

1157,3

1388,7

1401,0

Resultat internes Budget*

­314,6

­398,7

­38,5

Resultat externes Budget*

­66,6

­19,4

-

­381,2

­418,1

­38,5

Resultat*

* Geringfügige Abweichungen sind auf Rundungen zurückzuführen.

** Ohne Verschiebungskosten (80 Mio. Franken)

4.2

Verbleibende Probleme und Begehren des Vereins Landesausstellung

Das Steuerungskomitee hat in seiner Eingabe vom 20. Januar 2000 an den Bundesrat auf verschiedene verbleibende Probleme hingewiesen und zusätzliche Forderungen gestellt: ­

Das Budget Expo.02 weist keinerlei Reserven für Unvorhergesehenes auf und der Verein Landesausstellung verfügt über keine Eigenmittel, mit denen gegebenenfalls Risiken oder Unvorhergesehenes gedeckt werden könnten.

Das Steuerungskomitee fordert daher von der öffentlichen Hand eine Defizitgarantie in der Höhe von 320 Millionen Franken.

­

Die Liquiditätsplanung zeigt auf, dass die Expo.02 bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2000 auf die vom Parlament am 16. Dezember 1999 bewilligten Darlehen angewiesen ist. Ab Anfang 2001 ist zusätzliche Liquidität nötig, die gemäss Steuerungskomitee nur beschafft werden kann, wenn eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand vorliegt.

­

Da das Budget Expo.02 nicht ganz ausgeglichen ist und das Projekt Landesausstellung keine weiteren Einsparungen mehr erträgt, fordert das Steuerungskomitee vom Bund den Verzicht auf die Verzinsung seiner der Expo gewährten Darlehen sowie den Erlass des von der Expo nicht rückforderbaren Anteils der Mehrwertsteuer.

2087

In den folgenden Ziffern werden diese Begehren im einzelnen dargelegt und kommentiert.

4.3

Beurteilung der Begehren des Vereins Landesausstellung

4.3.1

Absicherung von Risiken

Begehren des Vereins Landesausstellung: Die öffentliche Hand erteilt eine Defizitgarantie von 320 Millionen Franken (inklusive die im Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 bereits gewährten 20 Mio.

Franken).

Begründung: Gewisse Risiken (Kostenentwicklung, Unterschätzung einzelner Budgetposten usw.)

und unerwartete Ereignisse (hinter den Erwartungen zurückbleibende Besucherzahl an der Expo oder deren Veranstaltungen, Schlechtwetter usw.) sind nicht auszuschliessen. Der Betrag von 320 Millionen Franken wurde aufgrund von Risikoeinschätzungen aller Budgetposten ermittelt. Die Defizitgarantie ist unabdingbar, um die Liquidität zu sichern. Gemäss Liquiditätsplanung muss die Expo ab anfangs 2001 zusätzliche Mittel beschaffen, was ohne Defizitgarantie nicht möglich sein wird.

Kommentar: Der Bundesrat hat stets ­ namentlich auch in der Botschaft vom 8. Oktober 1999 und anlässlich ihrer Beratung im Parlament ­ darauf hingewiesen, dass das Vorhaben Landesausstellung auch unter Einrechnung des Zusatzkredites von 250 Millionen Franken zusätzliche Risiken aufweist.

Aufgrund der überzeugenden Arbeit des Vereins Landesausstellung in den letzten Monaten tritt der Bundesrat für die Durchführung der Expo.02 ein und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gemäss dem nun eingeschlagenen Kurs gut. Dieser Haltung entspricht, dass er auf das Begehren zur Absicherung der Risiken eintritt und dem Parlament eine entsprechende Defizitgarantie beantragt.

Für das Steuerungskomitee ist diese Defizitgarantie für die Fortführung seiner Arbeiten unerlässlich, gerade weil das Budget Expo.02 nun die Zusammenstellung der wiederholt systematisch überprüften Mengen- und Wertgrössen darstellt und keine Reserven für Unvorhergesehenes enthält. In seiner Eingabe vom 20. Januar 2000 an den Bundesrat hält das Steuerungskomitee fest: ­

2088

Im Rahmen einer glaubhaften Budgetierung scheint eine Defizitgarantie in der Höhe von 320 Millionen die einzig ratsame Lösung. Es ist zweckmässiger, sich strikt an das Budget von 1,4 Milliarden zu halten und alles daran zu setzen, die Defizitgarantie von 320 Millionen nicht anzutasten, als eine Reserve von mindestens 10 Prozent ins Budget aufzunehmen und eine Defizitgarantie für verbleibende Risiken zu beantragen.

­

Die Defizitgarantie von 320 Millionen ist keine «Zufallsgrösse». Sie wurde aufgrund von Risikoschätzungen aller Budgetposten ermittelt1. Der Betrag von 320 Millionen entspricht nach durchgeführten Evaluationen einem «worst case».

­

Es ist unabdingbar, dass mit dieser Defizitgarantie gegebenenfalls Liquidität geschaffen werden kann, um der Expo die für ein solch komplexes Projekt notwendige Handlungsfreiheit zu gewähren.

Tatsächlich scheint es hier zweckmässig, das Instrument der Defizitgarantie einzusetzen. Voraussetzung ist einerseits, dass es sich um einen öffentlichen Anlass handelt, der von erheblichem Landesinteresse ist und ohne Bundesunterstützung gar nicht erst verwirklicht werden könnte. Andererseits dürfen Defizitgarantien nicht automatisch zu fixen Bundesbeiträgen führen. Deshalb ist ein stabiles, aussagekräftiges Budget von besonderer Bedeutung.

Das Steuerungskomitee der Expo hat in der Zwischenzeit neue Entscheidungsprozesse und Kontrollmechanismen eingeführt, um möglichst sicherzustellen, dass das sorgfältig erarbeitete Budget eingehalten wird und nicht auf die Defizitgarantie zurückgegriffen werden muss. Die Defizitgarantie darf erst dann zum Zuge kommen, wenn es sich um Probleme handelt, die sich der Planbarkeit durch die Projektleitung entziehen und welche sich im Rahmen des bestehenden Kostendaches nicht mehr lösen lassen.

Aufgrund der vorerwähnten Erwägungen erachtet der Bundesrat die Kriterien für die Gewährung einer Defizitgarantie an die Expo.02 als erfüllt.

Die Defizitgarantie ist zudem das Instrument, das der Expo auch ermöglicht, bei Bedarf vorübergehend die nötigen Bankkredite zur Sicherstellung der Liquidität zu beschaffen. Gemäss verlässlicher Liquiditätsplanung benötigt die Expo ab Januar 2001 zusätzliche Mittel. Dieser Kreditbedarf soll auf der Basis des Budgets Expo.02 in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken im Herbst 2001 mit rund 140 Millionen Franken sein Maximum erreichen. Ohne Defizitgarantie der öffentlichen Hand wird die Expo kaum Kreditgeber finden. Aus rechtlichen Gründen wird es jedoch nicht möglich sein, die Defizitgarantie ganz oder teilweise exklusiv zur Absicherung von Bankkrediten einzusetzen.

4.3.2

Mehrwertsteuer

Begehren des Vereins Landesausstellung: Auf die von der Expo budgetierten 34 Millionen Franken für die Mehrwertsteuer (von der Expo nicht rückforderbare Mehrwertsteuer) ist ganz oder teilweise zu verzichten.

Begründung: Um ein ausgeglichenes Budget präsentieren zu können, fehlt ein Betrag in der Höhe der budgetierten Mehrwertsteuer und der Zinsen auf den Darlehen. Die Botschaft vom 8. Oktober 1999 ging davon aus, dass die Wirtschaft denselben Beitrag leisten 1

Die Firma Emeresse SA hat in ihrer Studie ,,Management des risques et de la sécurité / Analyse des risques financières / Rapport sur le budget no 12 après mesures / 10.1.2000,, das Budget Expo.02 analysiert und die Risiken eines Defizits untersucht.

2089

soll wie der Bund. Die Sponsoren machen nun jedoch geltend, dass sich ein Ungleichgewicht zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ergibt, wenn der Bund seinen Beitrag durch Einnahmen bei der Mehrwertsteuer teilweise kompensieren kann.

Kommentar: Der von der Expo verlangte Erlass der Mehrwertsteuer ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Die geltende Verordnung des Bundesrates über die Mehrwertsteuer sieht eine solche Massnahme nicht vor. Nach dem voraussichtlich per 1. Januar 2001 in Kraft tretenden Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist ein Erlass nach Artikel 51 nur im Rahmen eines gerichtlichen Nachlassverfahrens möglich. Ohne genügende Rechtsgrundlage kann der Expo keine Sonderbehandlung zugestanden werden.

Die Frage eines allfälligen Steuererlasses gegenüber der Expo stellt sich aber vermutlich schon gar nicht, wenn davon ausgegangen wird, dass die Expo im Rahmen der Steueroptimierung die für sie günstigste Variante wählt. Danach könnte sie von der Option, die aus dem Verkauf von Eintrittsbilletten erzielten Einnahmen zum reduzierten Satz zu versteuern, Gebrauch machen. Eine solche Option wäre allerdings nur dann zulässig, wenn im Eintrittsbillett nicht noch weitere, steuerbare Leistungen ­ wie z.B. der Transport zwischen den Arteplages ­ enthalten sind. Andernfalls unterliegen die Billetteinnahmen ohnehin der Steuer zum Normalsatz.

Entscheidet sich die Expo für diese Option (Versteuerung der Eintrittsbillette), erhöht dies zwar einerseits ihren steuerbaren Umsatz und damit das darauf entfallende Steuerbetreffnis. Anderseits reduziert sich dadurch aber der Anteil der von der Steuer ausgenommenen Umsätze, was wiederum zur Folge hat, dass der Vorsteuerabzug um einen geringeren Prozentsatz zu kürzen ist.

Die Struktur ihrer Einnahmen und Aufwendungen gemäss des vorgelegten Budgets zeigt nun vor diesem Hintergrund, dass sie in ihrer Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf Grund des Vorsteuerüberschusses per Saldo ein Guthaben ausweisen wird und nicht eine Schuld, die ihr erlassen werden könnte. Gemäss Budget macht die Mehrwertsteuer auf den von der Expo budgetierten steuerbaren Umsätzen rund 46 Millionen Franken aus. Anderseits hat sie das Recht, die auf ihren Aufwendungen lastende Steuer als Vorsteuer geltend zu machen. Das würde an sich insgesamt 86 Millionen
Franken ausmachen. Indessen hat die Expo diesen Betrag infolge von nicht steuerbaren Subventionen und von der Steuer ausgenommener Umsätze um 27 Millionen Franken zu reduzieren. Sie darf somit statt 86 Millionen nur 59 Millionen Franken als Vorsteuer abziehen. Damit ergibt sich zwar immer noch ein Vorsteuerüberschuss zu Gunsten der Expo, aber von nur noch 13 Millionen Franken statt 40 Millionen Franken. Die 27 Millionen Franken Vorsteuerkürzung bleiben ihr daher als Belastung.

Somit fliesst dem Bund aus den Transaktionen der Expo mit ihren Vertragspartnern trotz dem Vorsteuerüberschuss noch Mehrwertsteuer zu, die durch die Expo nicht zurückgefordert werden kann. Zum einen darf sie, wie erwähnt, nicht die ganze auf ihren Aufwendungen lastende Steuer als Vorsteuer geltend machen, sondern hat diesen Abzug aus den genannten Gründen zu kürzen. Zum anderen kann sie die auf ihren Umsätzen zu entrichtende Steuer aus preispolitischen Gründen nicht restlos überwälzen, so dass sie einen Teil der insgesamt geschuldeten Steuer von 46 Millionen Franken ­ nämlich etwa 7 Millionen Franken ­ selber wird tragen müssen.

2090

Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich gemäss den budgetierten Zahlen eine der Expo infolge Vorsteuerkürzung (27 Mio. Franken) und nicht überwälzbarer Steuer (7 Mio. Franken) verbleibende Belastung von insgesamt rund 34 Millionen Franken.

4.3.3

Darlehenszinsen

Begehren des Vereins Landesausstellung: Auf die Verzinsung des Darlehens des Bundes von 130 Millionen Franken ist zu verzichten.

Begründung: Das Budget Expo.02 lässt sich nur ausgeglichen gestalten, wenn der Bund (neben dem Ausgleich der Belastung infolge Vorsteuerkürzung und nicht überwälzbarer Steuern) auch auf die Darlehenszinsen verzichtet.

Kommentar: Artikel 2 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 16. Dezember 1999 sieht zwingend eine Verzinsung des Darlehens vor. Ein völliger Verzicht auf eine Verzinsung erscheint ausgeschlossen.

Allerdings kann die Eidgenössische Finanzverwaltung einen Vorzugszins einräumen. Sie hat nun diesen Vorzugszinssatz auf 1 Prozent festgelegt. Daraus ergibt sich die Summe der Darlehenszinsen von rund 4 Millionen Franken im Budget Expo.02 (statt rund 17 Mio. Franken, wie sie von der Expo unter Annahme einer marktüblichen Verzinsung errechnet wurde).

4.4

Gesamtbeurteilung

Die Beurteilung der Begehren des Vereins Landesausstellung um die Erteilung einer Defizitgarantie, um Erlass der Belastung aus der Mehrwertsteuer und um Verzicht auf die Verzinsung der Darlehen des Bundes führt zum Ergebnis, dass gute Gründe für die Gewährung der Defizitgarantie an die Expo sprechen, dass es hingegen namentlich aus rechtlichen Gründen nicht gangbar erscheint, die Landesausstellung von der Belastung aus der Mehrwertsteuer auszunehmen oder vollständig auf den Zins auf den Bundesdarlehen zu verzichten.

Um ein ausgeglichenes Budget Expo.02 zu erreichen, müsste ­ wenn die Belastung aus der Mehrwertsteuer und aus der Verzinsung für das Bundesdarlehen von insgesamt rund 38 Millionen Franken tatsächlich nicht über das Gesamtbudget aufgefangen werden kann ­ der Beitrag des Bundes durch eine Zusatzfinanzierung entsprechend erhöht werden. Zweckmässiger erscheint allerdings, den Betrag der Defizitgarantie entsprechend zu erhöhen. Ausgehend von der benötigten Defizitgarantie zur Absicherung der Risiken und zur Sicherstellung der Liquidität in der Höhe von 320 Millionen Franken ergibt sich somit zusammen mit diesem Betrag von 38 Millionen Franken eine Gesamtsumme für die Defizitgarantie von 358 Millionen Franken. Davon sind 20 Millionen Franken bereits mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 bewilligt worden.

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Für die zusätzliche Defizitgarantie zugunsten der Landesausstellung 2002 wird somit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 338 Millionen Franken beantragt.

Als Defizitgarantie wird der Verpflichtungskredit nur dann beansprucht werden können, wenn die Expo.02 tatsächlich mit einem Ausgabenüberschuss abschliessen sollte. Nach erstellter Schlussabrechnung und aufgrund von ausgewiesenen Zahlen und Fakten wird sich erweisen, in welchem Ausmasse sich der Bund aufgrund seiner gewährten Defizitgarantie am Ausgabenüberschuss beteiligen muss.

5

Beteiligung der Kantone und Gemeinden

Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Kantone und die Standortgemeinden angemessen an der beantragten Defizitgarantie von 338 Millionen Franken beteiligen.

Er ist mit diesem Anliegen an die kantonale Finanzdirektorenkonferenz sowie an die Standortgemeinden gelangt und hat dabei seine Überzeugung ausgedrückt, dass ihre Beteiligung an der finanziellen Absicherung der Landesausstellung für den Erfolg der Vorlage von grosser Bedeutung ist.

Er hat die Erwartung geäussert, dass die Beteiligung der Kantone und der Standortgemeinden dem Verhältnis der bisher für die Landesausstellung gesprochenen Beitragsleistungen von Bund (360 Mio. Fr.) einerseits und von Kantonen und Standortgemeinden andererseits (85 Mio. Fr.) entsprechen sollte. Dabei sind die auf die Mehrwertsteuer- und Zinsbelastung zurückzuführenden Aufstockungen des gesamten Garantiebetrages ausschliesslich durch den Bund abzudecken.

In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass in der Botschaft vom 8. Oktober 1999 die Erwartung geäussert worden ist, dass neben dem Bund auch die Kantone und die Gemeinden die Leistungen für die Sicherheit kostenlos zu erbringen haben.

Das Budget Expo.02 basiert auf der Annahme, dass alle Leistungen im Bereich der Sicherheit kostenlos erbracht werden. Dadurch wird das Budget um 28 Millionen Franken entlastet. Allerdings sind die Verhandlungen nur mit den Standortkantonen und -gemeinden abgeschlossen. Der Verzicht der übrigen Kantone ­ entsprechend 6 Millionen Franken ­ steht noch aus. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat die Ansicht vertreten, die Kostentragung für interkantonale Polizeieinsätze müsse gleichzeitig mit der Übernahme allfälliger Defizitgarantien erörtert werden.

6

Historischer Abriss zur Defizitgarantie ­ ein Stück politischer Kultur

Die Defizitgarantie kann Vorhaben zum Durchbruch verhelfen, die an sich wünschbar sind, ohne die entsprechende Zusage der öffentlichen Hand aber nicht realisiert werden könnten. Die Erteilung einer Defizitgarantie soll nicht zur Überzeugung verleiten, dieses Geld sei ja vorhanden und es wäre deshalb verfehlt, es nicht einzusetzen.

Die Erfahrungen sind unterschiedlich, belegen immerhin aber auch, dass höchst erwünschte Zwecke tatsächlich mit Defizitgarantien erreicht worden sind und dass 2092

dies keineswegs in allen Fällen die Inanspruchnahme des gesamten gesprochenen Betrages bedeutet hat.

Die Landesausstellung von 1964 in Lausanne ist freilich für das optimale Wirken des Instruments kein gutes Beispiel, mussten doch nicht nur die ursprünglich vorgesehenen Defizitgarantien von insgesamt 17,5 Millionen Franken (Botschaft vom 22. September 1961) vollständig in Anspruch genommen werden, sondern es galt darüber hinaus auch die vom Bund nachträglich gewährten Darlehen von «nicht weniger als 28 Millionen Franken in eine Defizitgarantie» umzuwandeln (Botschaft vom 15. September 1964). Diese Defizitgarantien wurden voll beansprucht. Die Finanzgeschichte der im Übrigen als grossartiges Erlebnis im Gedächtnis der Zeitgenossen nachlebenden Expo 64 ist jedoch nicht typisch.

Typischer für das Instrument der Defizitgarantie sind die regelmässigen Unterstützungen für Welt- und Europameisterschaften in sportlichen Disziplinen aufgrund des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport. Dabei handelte es sich in den letzten Jahren um Beträge, die sich im Einzelfall auf unter 100 000, teilweise unter 5000 Franken bezifferten und die je nach Publikumsinteresse vollständig, teilweise oder gar nicht beansprucht wurden.

Für komplexere Vorhaben mag die Erfahrung mit den Feierlichkeiten «700 Jahre Eidgenossenschaft» herangezogen werden. Der Bundesrat beantragte am 1. Juni 1988 einen Rahmenkredit von 55 Millionen Franken. Der Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1988 lautete über einen Rahmenkredit von 65 Millionen Franken «wovon 10 Millionen Franken als Defizitgarantie vorgesehen sind». Damit wollte das Parlament offensichtlich eine ängstlich-verkrampfte Realisierung verhindern. Es hat dieses Ziel erreicht, denn die Defizitgarantie wurde nicht beansprucht und die Bundeskasse konnte 1997 sogar zusätzlich einen Betrag von gegen 3 Millionen Franken unter der Rubrik «nicht vorhergesehene Einnahmen aus Ausgaben früherer Jahre» verbuchen.

Die Defizitgarantien von je 30 Millionen Franken für die geplanten Olympischen Winterspiele 2002 und 2006 in Sitten wurden nicht in Anspruch genommen, da die Spiele nicht in die Schweiz vergeben wurden. Für die Kandidaturen haben die Defizitgarantien trotzdem eine wertvolle Signal- und Katalysatorfunktion erfüllt.

Von der für das «100-Jahr-Jubiläum des Zionisten-Kongresses
von 1897 in Basel» gesprochenen Defizitgarantie in der Höhe von 100 000 Franken wurden 80 000 Franken beansprucht. Dies zeigt, an einem ganz jungen Beispiel, wie Vorhaben von grosser nationaler und internationaler Bedeutung durch Defizitgarantien gefördert werden können, ohne dass das dafür im äussersten Fall nötige Geld bereits zu Beginn als vollständig verloren betrachtet werden muss.

Die Erklärung für die nicht vollständige Ausschöpfung zahlreicher Defizitgarantien liegt in der politischen Kultur unseres Landes. Das Bewusstsein, mit dem anvertrauten beziehungsweise eventuell zur Verfügung stehenden Steuerfranken haushälterisch umgehen zu müssen, ist trotz bedauerlicher Erosionserscheinungen immer noch stark. Der Bundesrat steht deshalb in der heutigen Lage zu einem Instrument, dessen Tauglichkeit primär vom Charakter und vom Organisationstalent der leitenden Persönlichkeiten der geförderten Projekte abhängt.

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7

Risikobetrachtung

Der Bundesrat geht davon aus, dass das Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung alles daran setzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken zu realisieren und ihr zum Erfolg zu verhelfen. Die Voraussetzungen dafür können heute aufgrund der folgenden Feststellungen als günstig beurteilt werden.

7.1

Konzept der Ausstellung; Stand der Vorarbeiten

Eine Landesausstellung richtet sich an das ganze Land. Die Expo.02 bleibt eine Expo für alle. Das Konzept ist ambitioniert und hat den Anspruch, das Potential der Schweiz zu zeigen, ihre kulturelle, soziale, politische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Die Expo.02 wird keinen Vergleich mit der geplanten Expo.01 scheuen müssen.

Durch die Überarbeitung der Expo.01 wurde das einstige Konzept verdichtet; seine Charakteristika wurden herausdestilliert; auf nicht notwendige Elemente wurde mit Gewinn verzichtet. Dadurch ist das Konzept der Expo.02 klarer und überzeugender geworden. Die Expo.02 erscheint als optimierte Expo.01.

Die Expo.02 wählt nicht einen enzyklopädischen, sondern einen thematischen Ansatz. Es werden Themen bearbeitet, die den einzelnen Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind, weil sie ihre Wirklichkeit betreffen. Die Inhalte der Expo.02 richten sich an fünf grundlegenden Dualitäten aus: Macht und Freiheit; Natur und Künstlichkeit; Augenblick und Ewigkeit; Ich und das Universum; Sinn und Bewegung. Diese Themen werden in Bilder und Räume umgesetzt. So entsteht ein phantasievolles Spiel mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft.

Dass es nun weniger einzelne Ausstellungen geben wird, als ursprünglich geplant war ­ das heisst insgesamt immerhin noch wenigstens 40 oder deren zehn pro Arteplage ­ verändert wohl die Quantität und die Gewichtung des Gesamtangebotes, nicht aber die Qualität. Die Qualitätsansprüche der Expo.02 sind unverändert hoch und orientieren sich in erster Linie am Publikum. Es soll eine vielfältige, interessante, erlebnisorientierte, sinnliche Landesausstellung antreffen. Zudem besteht die Expo.02 nicht nur aus Ausstellungen. Komplementär dazu werden unterschiedlichste Veranstaltungen stattfinden ­ Theater und Performances, klassische Konzerte, volkstümliche Musik, Pop-Events, Tanzvorführungen, Sport usw. Ausserdem wird es Funparks geben, Restaurants, Strassenanimation, Einkaufsgelegenheiten.

Die Professionalität und die Atmosphäre dieses Betriebes sind entscheidend. Dem wird Rechnung getragen mit der Schaffung einer «Direction d'exploitation». Betreffend der Realisierung im gegebenen Zeitrahmen hat die Expo.02 keine Bedenken mehr. Dank der zeitlichen Verschiebung um ein Jahr hat die Expo.02 ausreichend Zeit, die Realisierung des technisch-funktionellen Bereichs sicherzustellen und ausserdem das Programm der Ausstellung und der Events noch während einer längeren Phase zu ergänzen und zu akzentuieren.

2094

7.2

Organisatorische und führungsmässige Massnahmen

Im Bereich der Führung und der Organisation sind die Verbesserungen augenfällig.

Entscheidend ist, dass auf strategischer Ebene nun mit der Einsetzung des Steuerungskomitees ein effizientes Führungsorgan besteht, das über die nötigen Kompetenzen verfügt. Das seinerzeitige Comité stratégique ist zur Generalversammlung des Vereins Landesausstellung geworden, der die ihr von Gesetzes wegen vorbehaltenen Befugnisse verbleiben. Dazu waren mehrere Statutenänderungen erforderlich.

Das Steuerungskomitee und die Generaldirektion haben mit den Arbeiten der letzten Monate einen Leistungsausweis erbracht und auf allen Ebenen ­ namentlich auch in der Politik und der Wirtschaft ­ Vertrauen für eine erfolgreiche weitere Zusammenarbeit geschaffen. Am 2. Februar 2000 hat das Steuerungskomitee ein neues Organigramm beschlossen, und seine personellen und organisatorischen Entscheide haben das Umfeld weiter verbessert. So sind nun das Präsidium der Generaldirektion und die Posten des Finanzdirektors und des Marketingdirektors wieder definitiv besetzt. Die Präsidentin der Generaldirektion wird sich in Zukunft verstärkt und mit verbesserten Instrumenten allen Aspekten eines strategischen Controllings widmen.

Mit der Schaffung einer «Direction d'exploitation» werden die Belange des Ausstellungsbetriebs innerhalb der Generaldirektion den nötigen Stellenwert erhalten.

Die Zuständigkeiten der übrigen Direktionen sind klarer geregelt.

Der Bundesrat seinerseits hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die vier vorgesehenen Bundesprojekte professionell geplant und erfolgreich durchgeführt werden können. Auch hier ist allerdings festzuhalten, dass keine Reserven für Unvorhergesehenes und Risiken vorhanden sind.

7.3

Gesamtengagement der Wirtschaft

Die verbindliche Beteiligung der Privatwirtschaft erreichte im Zeitpunkt der Eingabe des Steuerungskomitees noch nicht die volle verlangte Höhe von 380 Millionen Franken. Die Tendenz ist jedoch ermutigend, so dass der Bundesrat davon ausgehen durfte, dass das vorgegebene Ziel in den nächsten Monaten erreicht und mittelfristig sogar übertroffen werden kann. Diese positive Einschätzung wird durch das Steuerungskomitee gestützt, hat es doch im Budget Expo.02 als Sponsorenbeiträge insgesamt Einnahmen von 454 Millionen Franken eingestellt.

Die Entwicklung der letzten Wochen seit dem Entscheid des Bundesrates über die Freigabe des Zusatzkredites zeigt, dass sich die positive Haltung der Wirtschaft weiter verstärkt und die geforderten Sponsorenbeiträge in den nächsten Monaten mit grosser Wahrscheinlichkeit erreicht werden können.

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Tabelle 2 Gesamtengagement der Wirtschaft (Stand 22. Febr. 2000): Zugesichert

Optional

Total

in Millionen Franken

Offizielle Partner Produkt-/Dienstleistungspartner Ausstellungspartner Spezielle Projekte Veranstaltungspartner Programm KMU

67,5 4,8 180,0 30,0 12.0 2,4

0,0 6,0 21,6 22,0 14,1 0,1

67,5 10,8 201,6 52,0 26,1 2,5

Total

296,7

63,8

360,5

Die zugesicherten Beträge (unterzeichnete Verträge und verbindliche Absichtserklärungen) belaufen sich nun auf knapp 297 Millionen Franken, optionale weitere Beiträge (Vorprojekte, über die noch verhandelt wird) auf rund 64 Millionen Franken, insgesamt also gut 360 Millionen Franken.

7.4

Budget

Das Steuerungskomitee legt für das überarbeitete Projekt der Landesausstellung ein verifiziertes, stabiles Budget mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken vor (vgl. Ziff. 4.1).

Für den Budgetausgleich fehlt ein Betrag von rund 38 Millionen Franken, was der Belastung infolge Vorsteuerkürzung und nicht überwälzbarer Steuern (vgl. Ziff.

4.3.2) und dem Betrag für die Verzinsung des Darlehens des Bundes (Ziff. 4.3.3) entspricht.

7.5

Verpflichtung und Controlling

Das Steuerungskomitee hält ausdrücklich fest, dass es sein erklärtes Ziel ist, die Landesausstellung im Rahmen des Budgets Expo.02 zu realisieren, ohne die Defizitgarantie in Anspruch nehmen zu müssen.

Das bedeutet, dass auch für unvorhergesehene Ausgaben zunächst eine Lösung innerhalb des Kostendaches gemäss Budget Expo.02 gesucht wird. Dies betrifft namentlich Ungenauigkeiten im quantitativen und qualitativen Teil der Budgetschätzung, marktbedingte Abweichungen von den geschätzten Elementkosten oder Einheitspreisen sowie Projektänderungen, die sich aufgrund von Erkenntnissen aus der Projektarbeit ergeben.

Ebenso sollen Unsicherheiten wie Projektänderungen als Folge veränderter Ziele und Anforderungen, die von aussen an das Projekt heran getragen werden, zunächst im Rahmen dieses Budgetdaches einer Lösung zugeführt werden. Die Defizitgarantie wird nicht als Polster betrachtet, um alte oder neue Probleme aufzufangen.

2096

Das Steuerungskomitee übernimmt die Verantwortung dafür, dass Instrumente zur strikten Überwachung der Kosten, der Liquidität und der Termine eingesetzt werden, welche es erlauben, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Das Konzept besteht aus einer permanenten Budgetüberwachung mit jährlicher und quartalsweiser Budgetierung sowie monatlicher Berichterstattung über Abweichungen, einer Regelung und Überwachung der einzugehenden Verpflichtungen mit hierarchisch abgestuften Kompetenzen, der Buchhaltung mit einer detaillierten Kontrolle der eingegangenen Rechnungen sowie einer kurzund langfristigen Liquiditätsplanung. Im weiteren erfolgt eine Baukostenüberwachung sowie eine Überwachung der Risiken samt regelmässiger Berichterstattung.

Wie im Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 vorgesehen, wird der Verein Landesausstellung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Eidgenössischen Finanzkontrolle in periodischen Berichten den Stand der Geschäftsentwicklung und die Finanzlage darlegen.

7.6

Schlussfolgerung

Das Projekt der Landesausstellung ist auf gutem Weg: ­

Im Bereich der Führung und der Organisation sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür erfüllt oder doch erfolgversprechend in die Wege geleitet worden.

­

Das Steuerungskomitee engagiert sich, die Landesausstellung mit dem reduzierten Kostendach des Budgets Expo.02 zu realisieren. Es ist glaubhaft, dass die Expo-Leitung neue Kostensteigerungen nicht hinnimmt und sich für zusätzliche Einnahmen einsetzt.

­

Das Engagement der Wirtschaft in den letzten Monaten stimmt zuversichtlich. Auch wenn die Zielvorgaben von Bundesrat und Parlament zur Zeit noch nicht vollständig erreicht sind, ist die Tendenz doch ermutigend. Es darf damit gerechnet werden, dass das Engagement der Wirtschaft letztlich die Mindesterwartungen übertreffen wird.

Der Bundesrat befürwortet die Durchführung einer Landesausstellung im Jahre 2002 und heisst die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung im Sinne der Eingabe des Steuerungskomitees der Expo.02 gut. Er hat deshalb den Zusatzkredit für die Expo.02 gemäss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung freigegeben.

Zur Absicherung der verbleibenden Risiken und nicht vorhersehbarer Ereignisse benötigt die Expo.02 eine Defizitgarantie der öffentlichen Hand. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, eine zusätzliche Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen Franken zugunsten der Expo.02 zu gewähren.

2097

8

Auswirkungen für den Bund

8.1

Finanzielle Auswirkungen

Mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 wurden 130 Millionen Franken für die Durchführung der Landesausstellung bewilligt, davon 20 Millionen Franken in Form einer Defizitgarantie. Davon wurden 110 Millionen Franken an die Expo überwiesen. Im weiteren wurden bereits 20 Millionen Franken zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft im Jahr 1999 zu Lasten des Bundesbeschlusses vom 16. Dezember 1999 ausbezahlt.

Mit der Freigabe des mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 beschlossenen Zusatzkredites kommen weitere 230 Millionen Franken hinzu (davon 50 Mio.

Franken für Aufwendungen für bundeseigene Projekte, 130 Mio. Franken für Darlehen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft, 50 Mio. Franken Beiträge für die Finanzierung der besonderen Infrastrukturprojekte und des KMU-Programmes).

Hinzu kommt schliesslich die zusätzliche Defizitgarantie von 338 Millionen Franken. Diese Defizitgarantie wird indessen erst bei einem ausgewiesenen Ausgabenüberschuss des Vereins Landesausstellung beansprucht werden können. Die gegebenenfalls erforderlichen Zahlungskredite wären auf den Nachtragsweg anzubegehren.

Insgesamt kann somit das Gesamtengagement des Bundes rund 700 Millionen Franken ausmachen.

Der Bundesrat erwartet von den Kantonen und Standortgemeinden allerdings eine angemessene Beteiligung an der zusätzlichen Defizitgarantie. Er geht davon aus, dass sich diese Beteiligung am Verhältnis der bisher vom Bund einerseits und den Kantonen und Standortgemeinden andererseits gesprochenen Beitragsleistungen ausrichtet, was einer Defizitgarantie der Kantone und Standortgemeinden von gegen 60 Millionen Franken entsprechen würde. Bei einem allfälligen Ausgabenüberschuss würde sich der Anteil des Bundes um den Anteil der Kantone verringern.

8.2

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.

9

Legislaturplanung

Das Vorhaben ist in der Legislaturplanung 1999­2003 nicht enthalten.

10

Rechtliche Grundlagen

Die Ausführungen in Ziffer 6 der Botschaft vom 22. Mai 1996 (BBl 1996 III 337) zu den rechtlichen Grundlagen für einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung 2001 hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit, dem Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage und der Erlassform haben grundsätzlich auch für den Beschluss über eine Defizitgarantie des Bundes für die Expo.02 Gültigkeit. Der Beschluss re-

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gelt ausschliesslich die Erteilung einer Defizitgarantie. Er ist deshalb in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu kleiden (Art. 163 Abs. 2 BV).

Die Artikel 69 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung bilden die verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung einer Defizitgarantie an die Landesausstellung.

11

Ausgabenbremse

Für die Gewährung der zusätzlichen Defizitgarantie an die Landesausstellung ist nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder eines jeden Rates nötig.

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