Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV (SR 831.403.2) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich ist ein limitierter Revisionsbedarf sichtbar geworden. Das EDI hat deshalb in Gesprächen mit der Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) und der zuständigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) eine Vorlage ausgearbeitet.

Datum der Eröffnung: 14. September 2018 Vernehmlassungsfrist: 14. Dezember 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, AHV, berufliche Vorsorge und EL, Bereich Finanzierung berufliche Vorsorge, Effingerstrasse 20, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. September 2018

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Bundeskanzlei

2018-2888