Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Ziegelindustrie Verlängerung und Änderung vom 15. Februar 2018 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 3. September 2013, vom 23. Januar 2014, vom 10. Februar 2015, vom 5. April 2016 und vom 27. Januar 20171 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Ziegelindustrie wird verlängert.

II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den in Ziffer I erwähnten Bundesratsbeschlüssen wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Schweizerische Ziegelindustrie werden allgemeinverbindlich erklärt: Art. 4 Bst. A und B

(Lohn)

A. Minimallohn pro Monat Der Minimallohn beträgt :

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für voll arbeitsfähige Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen bis 19 Jahren, ohne Berufslehre, mit oder ohne berufliche Erfahrung 3800.­ Franken pro Monat (= Fr. 20.80 pro Stunde);

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für voll arbeitsfähige Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen zwischen 19 und 22 Jahren, ohne Berufslehre, mit oder ohne berufliche Erfahrung 4000.­ Franken pro Monat (= Fr. 21.90 pro Stunde);

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für voll arbeitsfähige Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen ab 23 Jahren, ohne Berufslehre, mit oder ohne berufliche Erfahrung 4220.­ Franken pro Monat (= 23.10 Fr. pro Stunde).

BBl 2013 7161, 2014 1499, 2015 1735, 2016 3451, 2017 1195

2018-0460

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Ziegelindustrie. BRB

BBl 2018

B. Lohnerhöhung Die Effektivlöhne werden ... für alle voll arbeitenden Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen um 25 Franken pro Monat erhöht.

III Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2018 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Artikel 4 Buchstabe B des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

IV Dieser Beschluss tritt am 1. März 2018 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2019.

15. Februar 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der Bundespräsident, Alain Berset Der Bundeskanzler, Walter Thurnherr

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