Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen Mit der vorliegenden Änderung soll die Bezugsdauer der Mutterschaftsentschädigung über die EO für jene Mütter verlängert werden, deren Kind unmittelbar nach der Geburt während mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss.

Datum der Eröffnung: 2. März 2018 Vernehmlassungsfrist: 12. Juni 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon +41 58 461 13 44, Fax +41 58 464 15 88, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. März 2018

1228

Bundeskanzlei

2018-0688