Genehmigung Richtplan Kanton Appenzell Innerrhoden Anpassung Teil Siedlung und Teilanpassung Verkehr Der Bundesrat hat am 11. April 2018 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 20. März 2018 wird die Anpassung des kantonalen Richtplans des Kantons Appenzell Innerrhoden unter Vorbehalt von Ziffern 2­4 genehmigt.

2.

Objektblätter RS 3 Bevölkerungsentwicklung, RS 4 Beschäftigtenenwicklung und S. 1.2 Siedlungsgebiet: Die Festlegungen werden unter dem Vorbehalt genehmigt, dass das Eventualszenario nur berücksichtigt wird, soweit die real erfolgte Entwicklung über dem BFS-Szenario «hoch» liegt.

3.

Objektblatt S. 3 Sicherstellung Bauzonendimensionierung: Die Festlegungen werden mit dem Vorbehalt genehmigt, dass der Kanton bei der Genehmigung von Neueinzonungen (auch solchen mit Kompensation) eine bodensparende und effiziente Nutzung der neuen Zonen sicherstellt. Der Kanton wird beauftragt, das Objektblatt S. 3 im Rahmen der nächsten Richtplananpassung mit Vorgaben zur weitgehenden Ausschöpfung des bestehenden Verdichtungspotenzials und zur bodensparenden und effizienten Nutzung von neuen Bauzonen zu ergänzen.

4.

Objektblatt S. 7 Gebiete mit traditioneller Streubauweise: Die Festlegungen werden mit dem Vorbehalt einer bundesrechtskonformen Anwendung von Artikel 39 RPV und von Artikel 24c RPG genehmigt. Artikel 74 Absatz 2 (Veränderungen der Gebäudehülle), Artikel 75 (Erweiterung einer frei stehenden Wohnbaute) und Artikel 76 Absatz 3 BauV (An- und Kleinbauten) dürfen bei Bewilligungen nach Artikel 39 RPV nicht zur Anwendung kommen. Artikel 74 Absatz 2 BauV darf bei der Bewilligung eines Wiederaufbaus nach Artikel 24c RPG nicht zur Anwendung kommen.

Dieser Beschluss stellt eine Genehmigung im Sinne von Artikel 38a Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) dar. Artikel 38a Absätze 2 und 3 RPG kommen daher im Kanton Aargau nicht mehr zu Anwendung.

2018-1346

2501

BBl 2018

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bau- und Umweltdepartement, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, Tel. 071 788 93 41

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

8. Mai 2018

2502

Bundesamt für Raumentwicklung