Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3870/1999 Widersprechende/r Salus Haus Dr. med. Otto Greither, Nachfolge GmbH & Co.

KG, Bahnhofstrasse 24, 83052 Bruckmühl (Deutschland), Internationale Marke Nr. 389 176 ,,FLORADIX,,, Vertreter/in E. Blum & CO, Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in A. Albrecht GmbH & Co. KG, Haupstrasse 6-8, D88326 Aulendorf (Deutschland), Internationale Marke Nr. 716 674 ,, FLORACID,, Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. November 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3870 gegen die internationale Marke Nr. 716 674 ,,FLORACID,, wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 3. Januar 2000 gegenüber der internationalen Marken Nr. 716 674 ,,FLORACID,, wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

14. November 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2000-2405

5511