Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft 1.

Die Überprüfung gemäss Artikel 29 Absatz 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161) der folgenden Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Fluazinam enthalten, ist beendet: Banjo Forte (W-7263), Epoque (W-5487), Frowncide (W-6968), Grecale (W-7024), Ibiza SC (W-6601), Kunshi (W-7036), Mapro (W-6782), Nospor Combi (W-7024-1), Ohayo (W-6913), Tisca (W-6747-1), Winby (W-6967) und Zingal (W-6747)

2.

Beschwerdeberechtigte Organisationen gemäss Anhang zur Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (SR 814.076) können innerhalb von sechs Wochen ab dieser Publikation Parteistellung beantragen und Parteirechte ausüben.

3.

Sämtliche Eingaben und allfällige Einsicht in nicht vertrauliche Akten haben innerhalb dieser Frist zu erfolgen. Die Einsicht findet im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern statt und ist kostenpflichtig. Die Einsicht muss drei Arbeitstage vorher an folgende Adresse gemeldet werden: psm@blw.admin.ch.

4.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

31. Juli 2018

Bundesamt für Landwirtschaft: Der Direktor, Bernard Lehmann

2018-2299

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