Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein BFG Schweiz (Bildung Führungskräfte Gewerbe Schweiz) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann Unternehmensführung KMU mit eidgenössischem Fachausweis / Fachfrau Unternehmensführung KMU mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Verein BFG Schweiz (Bildung Führungskräfte Gewerbe Schweiz) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Betriebswirtschafter KMU mit eidgenössischem Diplom / Betriebswirtschafterin KMU mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

20. März 2018

2018-0775

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

1351