Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Hinterrhein, Schiessplatz; Neubau Mehrzweckgebäude vom 28. März 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 18. Oktober 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau des Mehrzweckgebäudes auf dem Schiessplatz Hinterrhein unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. April 2018

Bundesamt für Kultur: Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer

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Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2018-1020

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