Verfügung betreffend die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «50 Jahre Flugplatz» in Fricktal-Schupfart (LSZI) vom 30. Juni 2018 bis 1. Juli 2018 vom 13. Juni 2018

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Der Luftraum gemäss Anhang zu dieser Verfügung wird vorübergehend in ein temporäres und zeitlich limitiert aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet (TEMPO RAs) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings und Veranstaltungen unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.

Rechtliche Grundlage: Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung vom 20. Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

Inhalt der Verfügung:

2018-1907

1. Gemäss Anhang 2 der Verfügung wird die dort aufgeführte Zone in ein temporäres und zeitlich limitiertes aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet umklassiert.

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2. Weiter werden die folgenden Auflagen angeordnet: 2.1 Innerhalb der aktivierten TEMPO RA sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Kunstflugvorführungen beziehungsweise den dazu notwendigen Trainings teilnehmen, untersagt. SAR- oder HEMS-Flüge sind entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1­6, erlaubt.

2.2 Die TEMPO RA kann ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten und Zeiten aktiviert werden.

Die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig zu den Aktivierungen mittels Notice to Airmen (NOTAM) und Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) bekannt gegeben.

2.3 Der Gesuchsteller (Verein Flugtage Schupfart) koordiniert die Aktivierungszeiten der TEMPO RA vorab mit dem Kommandanten der Patrouille Suisse und dem Supervisor des Towers Zürich. Da die errichtete TEMPO RA in Fricktal-Schupfart in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze liegt, erfolgt ausserdem eine vorgängige Information der Aktivierung der TEMPO RA an die zuständige deutsche Behörde durch den Gesuchsteller via folgendem Link: https://secais.dfs.de/pilotservice/home,jsp.

2.4 Die in der aktivierten TEMPO RA maximal zulässige Geschwindigkeit für die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire unter FL 100 wird auf Mach 0.90 erhöht. In der Pufferzone (die zwei äussersten Meilen der RA in die Luftraumklassen E und G über der Schweiz) darf die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire nur unter Einhaltung aller normalerweise geltenden Verkehrsregeln geflogen werden. Für die Flüge des Patrouille Suisse, für welche die TEMPO RA in der separaten Verfügung vom 14. Mai 2018 betreffend die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz anlässlich von Trainingsflügen und Vorführungen der Patrouille Suisse, des PC7-Teams und der FA18Displays geregelt ist, gelten die Regeln gemäss des militärischen Operation Manuals.

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3. Diese temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung tritt am 30. Juni 2018 in Kraft.

4. Die Kosten für diese Verfügung, bestimmt auf CHF 1000.­, werden dem Verein Flugtage Schupfart auferlegt.

5. Diese Verfügung wird der Luftwaffe, Skyguide und dem Verein Flugtage Schupfart eröffnet und allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, mitgeteilt sowie im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache publiziert.

Adressatenkreis:

Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung wird allen Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Im Weiteren kann diese Verfügung schriftlich beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Gemäss Artikel 22a Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR 172.021) steht die Frist vom 15. Juli bis und mit 15. August still.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten.

Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

13. Juni 2018

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Christian Hegner

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Anhang zur Verfügung vom 13. Juni 2018 in Sachen temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «50 Jahre Flugplatz» in Fricktal-Schupfart (LSZI) vom 30. Juni 2018 bis 1. Juli 2018 TEMPO RA Schupfart Circle of 10km radius, centered at ARP Schupfart (WGS84: 47°30'32"N / 007°57'00"E, ELEV 1788FT) WI SWISS TERRITORY ONLY.

Lower Limit: lower limits TMAs LSZH Upper Limit: FL80 (FL120 for PS) Circle of 7NM radius, centered at ARP Schupfart (WGS84: 47°30'32"N / 007°57'00"E, ELEV 1788FT) WI SWISS TERRITORY ONLY.

Lower Limit: GND Upper Limit: lower limit TMAs LSZH Dates: 30th of June 2018, between 1400LT ­ 1500LT (incl. PS Display) 1st of July 2018 between 1430LT ­ 1500LT

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