Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Umbauten zur Verbesserung von Funkverbindungen, Raum Zapport, Schiessplatz Hinterrhein vom 8. August 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 14. Juni 2000 hat das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umbauten zur Verbesserung von Funkverbindungen im Raum Zapport, Schiessplatz Hinterrhein, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Hinterrhein, 7438 Hinterrhein, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

15. August 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51) Militärgesetz (SR 510.10)

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2000-1690