Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand.

Einführung des Monismus» Der Vorentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Versicherer und die Kantone die Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich einheitlich finanzieren. Die Kantone sollen einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent an die Kosten leisten, die den Versicherern nach Abzug der Kostenbeteiligung der Versicherten verbleiben Mit der Änderung im KVG soll die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den tendenziell günstigeren ambulanten Bereich gefördert und eine koordinierte Versorgung erleichtert werden.

Datum der Eröffnung: 15. Mai 2018 Vernehmlassungsfrist: 15. September 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Denise Campos, Parlamentsdienste, Sekretariat SGK, Bundeshaus, 3003 Bern, Tel.: 058 322 97 40; e-mail: sgk.csss@parl.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. Mai 2018

2018-1522

Bundeskanzlei

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