Bezeichnung technischer Normen für einfache Druckbehälter gestützt auf das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) 1. Ausgangslage 1.1

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit (PrSG)1 befugt, technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für einfache Druckbehälter gemäss Artikel 5 der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern2 zu konkretisieren. Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.

1.2

Die Europäische Kommission hat in der Mitteilung 2018/C049/023 gestützt auf die Richtlinie 2014/29/EU4 harmonisierte technische Normen bezeichnet.

2. Bezeichnung europäischer Normen 2.1

Das Staatssekretariat für Wirtschaft bezeichnet hiermit die technischen Normen, die in der Mitteilung 2018/C049/02 aufgeführt sind.

2.2

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.

3. Ersetzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 18. Mai 20165.

1 2 3

4

5

SR 930.11 SR 930.113 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, ABI. C 49 vom 9.2.2018, S. 22.

Richtlinie 2014/29/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, Fassung gemäss ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 45.

BBI 2016 4023

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2018-0739

BBl 2018

4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquelle Die bezeichneten Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch.

13. März 2018

SECO ­ Direktion für Arbeit Produktesicherheit: Carola Kohler

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