Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) Die VISOS stammt von September 1981. Sie soll an ihre beiden Schwesterverordnungen ­ Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) ­ angeglichen werden. Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, unter anderem die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen.

Datum der Eröffnung: 30. November 2018 Vernehmlassungsfrist: 15. März 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, ISOS, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, Telefon +41 58 462 86 26, www.bak.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Dezember 2018

2018-3814

Bundeskanzlei

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