Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Juni 20182, beschliesst:

Art. 1 Das Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 20163 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Er wird ermächtigt, das Europäische Übereinkommen vom 19. August 19854 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen zu kündigen.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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SR 101 BBl 2018 4889 SR ...; BBl 2018 4911 AS 1990 1748

2018-0284

4909

Genehmigung des Übereinkommens vom 3. Juli 2016 des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen. BB

4910

BBl 2018