Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3194/99 Widersprechende/r Ascom Holding AG, 3000 Bern, Schweizer Marke Nr. 377084 ASCOM gegen Widerspruchsgegner/in MASCOM spol. s.r.o.., CZ-142 00 Praha 4, IR-Marke Nr. 700036 MASCOM Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 3194/99 wird gutgeheissen.

3. Die provisorische vollumfängliche Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 700 036 (MASCOM) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive vollumfängliche Schutzverweigerung umgewandelt.

4. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

18. Juli 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2000-1464