Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht) Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der Europäischen Erbrechtsverordnung zwecks Verhinderung sich widersprechender Entscheidungen in internationalen Erbschaftsangelegenheiten. Daneben soll auch allfälligen Änderungs-, Ergänzungs- oder Klarstellungsbedürfnissen Rechnung getragen werden, die sich seit Inkrafttreten der Bestimmungen vor 29 Jahren in der Praxis oder aus der Literatur ergeben haben.

Datum der Eröffnung: 14. Februar 2018 Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Privatrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 463 88 64, Fax 058 462 78 64, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Februar 2018

2018-0463

Bundeskanzlei

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