18.022 Armeebotschaft 2018 vom 14. Februar 2018

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe der folgenden Bundesbeschlüsse: ­

Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2018,

­

Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018,

­

Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2018,

­

Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen 2018.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. Februar 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2017-2777

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Übersicht Der Bundesrat beantragt einen Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2018 von 848 Millionen Franken, einen Gesamtkredit für das Armeematerial 2018 von 742 Millionen Franken und einen Gesamtkredit für das Immobilienprogramm VBS 2018 von 463 Millionen Franken. Weiter beantragt er die Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Systemen oder Teilen davon.

Ausgangslage Im März 2016 haben die eidgenössischen Räte die Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) beschlossen. Damit wurden die Aufgaben, die Leistungen und die finanziellen Mittel für die Armee angepasst oder neu festgelegt. Gemäss dem Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen soll die Armee in den Jahren 2017­2020 über 20 Milliarden Franken verfügen. Weiter wurde beschlossen, dass die Ausserdienststellung oder die Liquidation von grossen Waffensystemen der Bundesversammlung zu unterbreiten sei.

Am 1. Januar 2018 hat die Umsetzung der WEA begonnen. Ein wichtiges Element der WEA ist die Erhöhung der Bereitschaft der Armee. Dazu soll die Mobilmachung verbessert und die Truppe modern und in einem Umfang ausgerüstet werden, der es ihr erlaubt, die geforderten Leistungen zu erbringen.

Die Modernisierung und die Erneuerung der Ausrüstung und der Immobilien der Armee ist ein ständiger Prozess. Veraltete Ausrüstung ist zu ersetzen, wenn sie sich nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg einsetzen lässt. Neue Systeme sind zu beschaffen, damit die geforderten Leistungen auch künftig erbracht werden können. Dasselbe gilt bei Immobilien: Wichtige Standorte sollen unterhalten und ausgebaut, nicht mehr benötigte Standorte aufgegeben werden.

Gegenwärtig sind verschiedene Systeme zu ersetzen oder es ist ein Werterhalt durchzuführen. Dazu zählen das Luftraumüberwachungssystem Florako, die Flugfunk-Bodeninfrastruktur und die Transporthelikopter Cougar. Um den Betriebsaufwand zu stabilisieren, sind nicht mehr benötigte Systeme möglichst vollständig ausser Dienst zu stellen.

Im Bereich der Ausbildung sind die Bekleidung und die Ausrüstung der Angehörigen der Armee zu erneuern und die Infrastruktur muss ausgebaut werden. Zudem sind der laufende Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf der Armee sowie der Munitionsbedarf für die Ausbildung zu decken.

Inhalt der Vorlage Mit der Armeebotschaft 2018 beantragt der Bundesrat dem Parlament
drei Gesamtkredite im Umfang von 2053 Millionen Franken und die Ausserdienststellung von Waffensystemen. Wie bereits im Vorjahr werden ein Rüstungsprogramm, die Rahmenkredite für das Armeematerial und ein Immobilienprogramm VBS vorgelegt.

Erstmals beinhaltet die Armeebotschaft auch einen Beschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen.

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Das Rüstungsprogramm 2018 für 848 Millionen Franken setzt sich aus vier einzeln spezifizierten Verpflichtungskrediten, einem Zusatzkredit und einem Rahmenkredit zusammen. Mit einem Verpflichtungskredit von 114 Millionen Franken und einem Zusatzkredit von 16 Millionen Franken soll das Luftraumüberwachungssystem Florako werterhalten werden. Zudem sollen die Flugfunk-Bodeninfrastruktur ersetzt (73 Mio. Fr.) und der Transporthelikopter Cougar für 168 Millionen Franken werterhalten werden. Schliesslich sollen eine neue modulare Bekleidung und Ausrüstung für die Angehörigen der Armee beschafft (377 Mio. Fr.) sowie Nachbeschaffungen (100 Mio. Fr.) getätigt werden, um den Ausrüstungsgrad der Verbände zu verbessern und die mit der WEA angestrebte höhere Bereitschaft zu ermöglichen.

Die Rahmenkredite für Armeematerial 2018 sollen für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (150 Mio. Fr.), für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (420 Mio. Fr.) sowie für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung (172 Mio. Fr.) verwendet werden. Der dazu beantragte Gesamtkredit von 742 Millionen Franken ist mit demjenigen des Vorjahres vergleichbar (750 Mio. Fr.).

Das Immobilienprogramm VBS 2018 umfasst sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit. Beantragt werden dafür 463 Millionen Franken. Davon entfallen 53 Millionen Franken auf die anzupassenden Bauten und Anlagen der Flugfunk-Bodeninfrastruktur, 39 Millionen Franken auf die Sanierung und die Härtung einer klassifizierten militärischen Anlage sowie 27 Millionen Franken auf den Umbau der Halle 4 des Flugplatzes Payerne. Damit soll die Führungs- und die Einsatzinfrastruktur der Armee verbessert werden. Investiert werden soll zudem in die Ausbildungsinfrastruktur: Erweiterung und Umbau des Waffenplatzes Drognens (40 Mio. Fr.), Weiterentwicklung des Waffenplatzes Wangen a. A.

(89 Mio. Fr.) und Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur in Simplon (30 Mio. Fr.).

Schliesslich wird ein Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2018 von 185 Millionen Franken beantragt. Dieser soll für Studien und Projektierungen, Ausbauten und Liegenschaftskäufe sowie Werterhaltungsmassnahmen verwendet werden.

Wie erwähnt, beantragt der Bundesrat erstmals, gestützt auf Artikel 109a Absatz 4 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995, die
Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen: 27 der noch vorhandenen 53 F-5-Tiger-Kampfflugzeuge, die Festungsartillerie, nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen sowie Panzerjäger. Die Kosten der Ausserdienststellungen können weitgehend durch die erwarteten Liquidationserlöse gedeckt werden.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee 1.2 Mittel- bis langfristige Fähigkeitsentwicklung und daraus resultierender Beschaffungsbedarf 1.3 Anstehende Rüstungsbeschaffungen 1.4 Immobilienplanung 1.5 Ausserdienststellungen 1.6 Finanzielle Rahmenbedingungen

1374 1374

Rüstungsprogramm 2018 2.1 Kurzfassung 2.2 Werterhalt von Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako 2.3 Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur 2.4 Werterhalt der Transporthelikopter Cougar 2.5 Modulare Bekleidung und Ausrüstung 2.6 Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores (Zusatzkredit) 2.7 Nachbeschaffungen (Rahmenkredit)

1380 1380

3

Rahmenkredite für Armeematerial 2018 3.1 Kurzfassung 3.2 Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 3.3 Ausrüstung und Erneuerungsbedarf 3.4 Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung

1398 1398 1399 1403 1406

4

Immobilienprogramm VBS 2018 4.1 Kurzfassung 4.2 Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur 4.3 Sanierung und Härtung einer militärischen Anlage 4.4 Payerne VD, Umbau der Halle 4 auf dem Flugplatz 4.5 Drognens FR, Erweiterung und Umbau des Waffenplatzes, 1. Etappe 4.6 Wangen a. A. BE, Weiterentwicklung des Waffenplatzes 4.7 Simplon VS, Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur 4.8 Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2018

1407 1407 1408 1409 1411

2

1372

1374 1376 1377 1378 1379

1380 1385 1388 1392 1395 1396

1412 1415 1418 1421

BBl 2018

5

Ausserdienststellung von Waffensystemen 2018 5.1 Kurzfassung 5.2 Teile der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger 5.3 Festungsartillerie 5.4 Nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen 5.5 Panzerjäger

1423 1423 1424 1427 1430 1432

6

Auswirkungen 6.1 Auswirkungen auf den Bund 6.1.1 Finanzielle Auswirkungen 6.1.2 Personelle Auswirkungen 6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

1433 1433 1433 1434

7

Verhältnis zur Legislaturplanung

1435

8

Rechtliche Aspekte 8.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 8.2 Erlassform 8.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

1435 1435 1435 1436

1434 1435

Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2018 (Entwurf)

1437

Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018 (Entwurf)

1439

Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2018 (Entwurf)

1441

Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen 2018 (Entwurf)

1443

1373

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Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee

Nachdem die eidgenössischen Räte in der Frühjahrssession 2016 der Weiterentwicklung der Armee (WEA) zugestimmt haben, hat deren Umsetzung per 1. Januar 2018 begonnen. Die Überführung wird maximal fünf Jahre dauern. Die WEA zielt darauf ab, die Bereitschaft der Armee und die Ausbildung ihrer Angehörigen zu verbessern, die Verbände modern und vollständig auszurüsten und die Armee besser in den Regionen zu verankern. Mittlerweile wurde die Armee gemäss Artikel 1 der Armeeorganisation vom 4. Oktober 20021 gegliedert, d. h. es wurde ein Kommando Operationen und ein Kommando Ausbildung gebildet. Die grossen Verbände (Luftwaffe, Territorialdivisionen, mechanisierte Brigaden) wurden dem Kommando Operationen unterstellt. Diejenigen Brigaden, Bataillone und Abteilungen, die mit der WEA nicht mehr weitergeführt werden, wurden im Verlauf des Jahres 2017 aufgelöst.

Ein Ausbildungsschwergewicht im Jahr 2018 und in den folgenden Jahren ist die Mobilmachung. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für die höhere Bereitschaft mit der Möglichkeit, zivile Behörden innert weniger Tage mit bis zu 35 000 Armeeangehörigen zu unterstützen. Bis das neue Bereitschaftssystem vollständig umgesetzt ist, wird es einige Jahre dauern. Wesentlich für das vollumfängliche Erreichen der vorgesehenen höheren Einsatzbereitschaft ist, dass Truppe und Kader ihre Ansprechpartner auf den Mobilmachungsplätzen und in den Armeelogistikzentren kennen, die Abläufe in Ausbildungsmodulen sowie in Stabs- und Truppenübungen geschult werden und der Ausrüstungsgrad der Armee durch Zufluss von Material verbessert wird.

Ebenfalls auf Anfang 2018 wurde die Ausbildung in den Rekrutenschulen auf das System mit jeweils zwei 18-wöchigen Rekrutenschulen pro Jahr (statt wie bis anhin drei 21-wöchigen) umgestellt.

1.2

Mittel- bis langfristige Fähigkeitsentwicklung und daraus resultierender Beschaffungsbedarf

Zur Erbringung der geforderten Leistungen benötigt die Armee eine breite Palette an Fähigkeiten: Sie muss in der Lage sein, zu helfen (z. B. bei Naturkatastrophen oder bei der Unterstützung humanitärer Einsätze im Ausland), zu schützen (z. B. bei anhaltender Terrorbedrohung im Inland) und nötigenfalls zu kämpfen, nämlich dann, wenn die Schweiz bzw. ihre Bevölkerung durch einen bewaffneten Angriff bedroht wäre.

1

SR 513.1

1374

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Die Aufgaben der Armee (Verteidigung, Unterstützung ziviler Behörden, Friedensförderung) sind in der Bundesverfassung2 (BV) und im Militärgesetz vom 3. Februar 19953 (MG) umschrieben. Im Rahmen der WEA wurde festgelegt, wie viele Armeeangehörige nach welcher Vorbereitungszeit mit welcher Durchhaltefähigkeit zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben aufgeboten und eingesetzt werden können.

In den 2020er-Jahren werden verschiedene Hauptsysteme der Armee innert weniger Jahre ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen, namentlich sämtliche Luftverteidigungsmittel. Ohne Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und Mittel der bodengestützten Luftverteidigung würde die Schweiz in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre alle Fähigkeiten verlieren, um ihren Luftraum eigenständig zu schützen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die erforderlichen Erneuerungen dringlich anzugehen sind, weshalb er im Hinblick auf die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge bereits in der Armeebotschaft 2017 einen Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) beantragt hat, den die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2017 bewilligt haben. Die Kampfflugzeugbeschaffung soll dem Parlament mit dem Rüstungsprogramm 2022 unterbreitet werden. Die neue Flotte wird nach einer mehrjährigen Auslieferungs- und Einführungszeit zu Beginn der 2030er-Jahre bereitstehen, so dass der F/A-18 bei Ablauf seiner mit dem Rüstungsprogramm 2017 um fünf Jahre verlängerten Nutzungsdauer abgelöst werden kann.

Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mindestens dreissig Jahren werden die neuen Kampfflugzeuge anschliessend bis in die 2050er- oder gar 2060er-Jahre im Einsatz stehen.

Parallel zur Evaluation der neuen Kampfflugzeuge soll auch ein System für eine bodengestützte Luftverteidigung mit grösserer Reichweite evaluiert werden, dessen Beschaffung den eidgenössischen Räten spätestens zu Beginn der 2020er-Jahre beantragt werden soll. Nachdem das VBS das ursprüngliche Projekt Bodluv 2020 im Frühjahr 2016 sistiert hat, wurde die Evaluation im Juli 2017 neu aufgesetzt.

In den 2020er-Jahren müssen auch zahlreiche Bodensysteme, namentlich die Artillerie, die Aufklärungsfahrzeuge, die Radschützenpanzer sowie das Gros der mechanisierten Mittel (Kampf- und Schützenpanzer wie auch Spezialfahrzeuge der Genie) ersetzt werden. Die Armee
erarbeitet zurzeit Grundlagen, wie sich die Bodentruppen längerfristig weiterentwickeln sollen und welche Fähigkeiten diese künftig benötigen. Absehbar sind bereits heute technologische Fortschritte, die sich zwar positiv auf die Wirksamkeit von Einzelsystemen auswirken dürften (gesteigerte Wirkung mit weniger Mitteln), die häufig aber auch kostentreibend sind.

Schliesslich werden in den 2020er-Jahren auch erhebliche Investitionen in Führungssysteme erforderlich sein. Dabei geht es insbesondere darum, die Redundanz sicherer Netze in Krisen, Notlagen und Konflikten zu gewährleisten und die Netze und die Verbindungen gegen Cyberangriffe zu schützen. Angesichts der zunehmenden Vernetzung wird die Cyberabwehr noch an Bedeutung gewinnen.

Der Ersatz dieser in den 2020er-Jahren ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangenden Boden- und Führungssysteme erfolgt parallel zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und Mittel der bodengestützten Luftverteidigung; er ist somit finanziell eine 2 3

SR 101 SR 510.10

1375

BBl 2018

erhebliche Herausforderung. Zur dringlichen Beschaffung neuer Mittel für den Schutz des Luftraums (neue Kampfflugzeuge und neues System für die bodengestützte Luftverteidigung) hat der Bundesrat im Herbst 2017 erste Richtungsentscheide gefällt. Er hat das VBS ermächtigt, die Erneuerung dieser Mittel im Umfang von maximal 8 Milliarden Franken zu planen. Für diese und weitere Investitionen sollen die Zahlungsrahmen der Armee ab 2021 um jährlich ungefähr 1,4 Prozent (real) wachsen.

Angesichts des erheblichen Finanzbedarfs zur Erneuerung dieser Systeme, wird es unumgänglich sein, Schwerpunkte festzulegen, wobei der Luftverteidigung und der Cyberabwehr höchste Priorität zukommen sollen.

1.3

Anstehende Rüstungsbeschaffungen

Ab 2022 wird der überwiegende Teil des Investitionsvolumens für die Erneuerung der Luftverteidigungsmittel und ­ mit tieferer Priorität ­ für die Modernisierung der Boden- und Führungssysteme verwendet werden. Dazu gehören verschiedene Beschaffungen zum Erhalt der Führungsfähigkeit, beispielsweise zwei Tranchen von Übermittlungsmitteln, Investitionen ins Führungsnetz Schweiz und in die Rechenzenter-Infrastruktur sowie ein zeitgemässes System für die taktische Nachrichtenbeschaffung. Vorgängig geht es in den kommenden vier Jahren darum, Vorhaben zu realisieren, die mit Blick auf die Auftragserfüllung der Armee dringlich sind. Zu diesen Massnahmen, mit denen der Einsatz der heutigen und der künftigen Luftverteidigungsmittel ermöglicht wird, gehören namentlich der Werterhalt und der Ersatz von Komponenten des Luftraumüberwachungssystems Florako und der Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur. Daneben ist es auch erforderlich, in die Mobilität und in die bewegliche Kampfführung zu investieren und durch einen Werterhalt eines Teils der Transporthelikopter die Kapazitäten im Lufttransport zu erhalten, dies insbesondere auch mit Blick auf die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden.

Wie oben erwähnt geht es schliesslich auch darum, die Ausrüstung durch verschiedene Nach- und Ersatzbeschaffungen zu ergänzen.

Die detaillierte Rüstungsplanung der Jahre 2017­2020 wurde in der Armeebotschaft 2016 dargestellt. Diese Planung ist immer noch gültig, wobei ­ wie dies für mittelfristige Planungen durchaus üblich ist ­ Anpassungen vorgenommen werden mussten. Die grösste Abweichung gegenüber der Planung ist die vorläufige Sistierung von «Bodluv 2020» im Frühjahr 2016, was dazu führt, dass einzelne andere Vorhaben (insbesondere die Nutzungsdauerverlängerung der F/A-18) vorgezogen werden.

Mit der Armeebotschaft 2018 war ursprünglich geplant, einen Kredit zur Beschaffung von Komponenten der mobilen Kommunikation (Funkgeräte usw.) zu beantragen. Weil sich in den bislang durchgeführten Truppenversuchen noch keines der evaluierten Systeme als vollumfänglich truppentauglich erwiesen hat, musste diese Beschaffung auf ein Rüstungsprogramm in den kommenden Jahren verschoben werden. Es ist absehbar, dass die Hersteller in der Lage sein werden, die derzeit noch bestehenden Mängel zu beheben, so dass es möglich sein wird, die Typenwahl nach zusätzlichen Truppenversuchen vorzunehmen.

1376

BBl 2018

Weiter informierte das VBS am 22. Mai 2017, dass es den Kauf von zwei gebrauchten Rega-Flugzeugen beabsichtigt. Dieser Kauf wird entgegen der damaligen Information mit dem Voranschlag 2019 und nicht mit der vorliegenden Armeebotschaft beantragt. Damit sollen diese Flugzeuge gleich wie andere Flugzeuge für den Lufttransportdienst des Bundes über Investitions- und nicht über Rüstungskredite beschafft werden, zumal es sich nicht um Rüstungsmaterial handelt.

Mit einer separaten Botschaft wird der Bundesrat noch im Jahr 2018 die Einführung der nächsten SAP-Generation beantragen. Die Standardsoftware SAP wird in der Bundesverwaltung seit 1997 verwendet. Sie wird für die Unternehmenssteuerung in den Bereichen Finanz, Logistik, Personal und Immobilien eingesetzt. SAP ist auch in der Armee von Bedeutung. Diese Software dient dazu, die gesamte Armeelogistik zu betreiben. Der Hersteller der SAP-Software leistet den Support für die aktuelle Version noch bis Mitte der 2020er-Jahre. Danach ist auf die neue SAP-Version S/4HANA zu migrieren. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 beschlossen, SAP auch über das Jahr 2025 hinaus einzusetzen. Er beabsichtigt, den eidgenössischen Räten einen Gesamtkredit zur Einführung der neuen Technologie im zivilen und militärischen Bereich zu beantragen. Darin enthalten ist ein neues Unternehmensressourcenplanungssystem für das VBS. Die Entwicklung des heutigen SAP-Systems wurde über jährliche Rahmenkredite zum Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) beantragt. Darauf soll künftig verzichtet werden.

1.4

Immobilienplanung

Mit der Umsetzung der WEA und dem Stationierungskonzept der Armee sollen diverse Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, um den Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig zu stabilisieren. An den verbleibenden Standorten soll die Nutzung konzentriert und optimiert werden. Weiter sind Sanierungen sowie bauliche, technische und sicherheitstechnische Anpassungen notwendig, um den verbleibenden Immobilienbestand langfristig erhalten zu können.

Die Standortentscheide aus dem Stationierungskonzept werden im Programmteil des Sachplans Militär festgehalten. Dieser ist für die Planungsbehörden verbindlich. Der Bundesrat hat den Programmteil im Dezember 2017 verabschiedet. Ab 2019 soll dann im Objektteil des Sachplans Militär die Nutzung der einzelnen Standorte festgelegt werden.

Geplant ist, mit den Immobilienprogrammen VBS 2018­2021 Verpflichtungskredite von rund 1,9 Milliarden Franken zu beantragen. Die Waffenplätze Drognens, Thun und Chamblon sollen ausgebaut werden. Im Gegenzug werden die Waffenplätze Freiburg, Lyss und Moudon geschlossen, womit anstehende Sanierungen vermieden werden können. Diese Sanierungen würden die Investitionen in die Ausbauten übersteigen. Mit dieser Botschaft wird den eidgenössischen Räten als erstes die Erweiterung und der Umbau des Waffenplatzes Drognens unterbreitet. Daneben werden Massnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe und zwingend notwendige Anpassungen der Immobilien vorgelegt.

In den folgenden Jahren sollen verschiedene Waffenplätze und Logistikimmobilien saniert und erweitert werden. 2019 sollen die Weiterentwicklung des Waffenplatzes 1377

BBl 2018

Thun (1. Etappe) und 2020 der Ausbau des Waffenplatzes Chamblon beantragt werden. Damit kann die Nutzung optimiert und das neue Bereitschaftssystem der Armee umgesetzt werden. Des Weiteren sind für die Verbesserung der Führungsfähigkeit der Armee mehrere Massnahmen vorgesehen. Zudem ist in Dübendorf eine Basis für Helikopter und den Lufttransportdienst des Bundes zu erstellen. Und schliesslich sind unterirdische Anlagen zu sanieren.

1.5

Ausserdienststellungen

Der militärische Wert von Armeematerial sinkt mit zunehmendem Alter. Veraltete Systeme können immer weniger mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Gegner, der moderne Mittel besitzt, eingesetzt werden. Gleichzeitig steigt der Betriebsaufwand für die Instandhaltung, und die Beschaffung von Ersatzteilen wird schwieriger.

Um genügend Finanzmittel für Investitionen freizumachen, ist eine vollständige Ausserdienststellung nicht mehr benötigter Systeme und Infrastrukturen erforderlich; so wird es möglich, die Betriebsausgaben zu senken und die Mittel in notwendige Erneuerungen zu investieren.

Eine blosse Stilllegung überzähliger und veralteter Systeme beansprucht nicht nur Lagerflächen, sondern bedingt auch bauliche Massnahmen wie etwa die Anpassung von Hallen zur Einhaltung von Sicherheitsvorgaben oder den Einbau von Luftentfeuchtungsanlagen. Zur Vermeidung von Standschäden und zum Substanzerhalt müssen stillgelegte Systeme überdies sporadisch gewartet werden. Solche Systeme sind zudem regelmässig auf den neuesten technologischen Stand zu bringen, denn der Einsatz von veraltetem Material mit geringer Schutz- und Waffenwirkung bzw.

mit unterlegenen Sensor- und Kommunikationsmitteln gegen einen zeitgemäss ausgerüsteten Gegner wäre aus militärischer Sicht nicht sinnvoll.

Die Armee verfügt gegenwärtig über verschiedene stillgelegte Systeme und Infrastrukturen. In Artikel 109a Absatz 4 des mit der WEA angepassten MG ist vorgesehen, dass der Bundesrat der Bundesversammlung die Ausserdienststellung oder die Liquidation grosser Waffensysteme mit einer Botschaft zum Entscheid unterbreitet.

In Anwendung dieser neuen gesetzlichen Grundlage beantragt der Bundesrat mit der vorliegenden Armeebotschaft 2018 erstmals die Ausserdienststellung mehrerer obsoleter Systeme, nämlich der Festungsartillerie, der nicht werterhaltenen Panzerhaubitzen (inkl. der dazugehörigen Raupentransportwagen), eines Teils der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger sowie der Panzerjäger. All diese Systeme hätten in einem bewaffneten Konflikt nur noch eine beschränkte Wirkung oder sind mit der heutigen Doktrin der Armee nicht mehr kompatibel. Es ist absehbar, dass sie auch längerfristig nicht wieder reaktiviert werden. Ihre Beibehaltung auf unbestimmte Zeit verursacht unnötige Betriebskosten und würde zudem vor einer Reaktivierung kostenintensive Sanierungen oder Modernisierungen bedingen.

1378

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1.6

Finanzielle Rahmenbedingungen

Mit der WEA bewilligten die eidgenössischen Räte am 7. März 2016 einen Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2017­2020 von 20 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat diesen Beschluss im Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgabenund Finanzplan (IAFP) 2018­2020 grundsätzlich umgesetzt. In den VBS-Krediten wurden 19,6 Milliarden Franken für die Armee eingestellt. Zusätzlich besteht beim EFD eine technische Reserve von 200 Millionen Franken.

Die Differenz von rund 200 Millionen Franken zu den 20 Milliarden Franken erklärt sich durch den Entscheid des Bundesrates, die Armee in die Sparmassnahmen 2017­ 2019 mit einzubeziehen. Zudem reduzierte sich der Armeeaufwand, da der Bereich Informations- und Objektsicherheit von der Armee in das Generalsekretariat des VBS verschoben wurde.

Aufgrund der schlechten Haushaltslage hat der Bundesrat mit dem Voranschlag 2018 und dem IAFP 2019­2021 weitere Sparmassnahmen beschlossen. Er beantragt die Kredite im Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2017­2020 um weitere rund 500 Millionen Franken zu kürzen. Die Sparvorgaben des Bundesrates werden grösstenteils im Einzelkredit Rüstungsaufwand und -investitionen umgesetzt. Die eingestellten VBS-Kredite für die Armee umfassen noch 19,1 Milliarden Franken.

Hinzu kommt die technische Reserve EFD von 200 Millionen Franken.

in Mio. Fr.

R 2016

VA 2017

VA 2018

Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020

19 301

VBS-Kredite

19 101

Reserve EFD

200

FP 2019

FP 2020

VBS-Kredite

4354

4457

4590

4884

5170

Verteidigung

3832

3915

4039

4308

4588

davon Rüstungsaufwand und -investitionen

1114

1248

1215

1439

1749

522

542

551

576

582

armasuisse Immobilien

1379

BBl 2018

2

Rüstungsprogramm 2018

2.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2018 einen Gesamtkredit von 848 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst vier einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite, einen Zusatzkredit und einen Rahmenkredit.

Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite ­ Werterhalt von Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako ­ Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur

732 114 73

­ Werterhalt der Transporthelikopter Cougar

168

­ Modulare Bekleidung und Ausrüstung

377

Zusatzkredit

16

­ Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores

16

Rahmenkredit

100

­ Nachbeschaffungen

100

Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2018

848

Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten einen Risikoanteil, die Teuerung und die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer auf Importen (MIMP) war in den vergangen Jahren nicht im Verpflichtungskredit enthalten. Auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) wird sie mit der vorliegenden Armeebotschaft erstmals mit dem Verpflichtungskredit beantragt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Ziffer 6.1.1 aufgeführt.

2.2

Werterhalt von Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Luftwaffe benötigt ein ständig aktualisiertes und identifiziertes Luftlagebild, um bei Bedarf mit Kampfflugzeugen intervenieren zu können. Dazu wird das Luftraumüberwachungssystem Florako eingesetzt. Es dient dazu, zivile und militärische Flugzeuge und Helikopter zu erkennen und die Einsätze der Luftwaffe zu führen.

Florako leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Schweizer Luftwaffe.

Für die Radarabdeckung sind Primär- und Sekundärradare erforderlich. Die nationale Flugsicherungsgesellschaft Skyguide verfügt bis auf zwei Ausnahmen ­ die Flughafenradare in Genf und Zürich ­ ausschliesslich über Sekundärradare, mit 1380

BBl 2018

denen Flugzeuge im Luftraum erkannt werden können, die Transpondersignale aussenden. Fremde, nicht kommunizierende Flugzeuge lassen sich mit diesen Mitteln nicht identifizieren. Das militärische Florako-Gesamtsystem hingegen verwendet sowohl Primär- als auch Sekundärradare. Mit den Primärradaren lassen sich im Luftraum auch Flugobjekte erfassen, die sich nicht durch ein Transpondersignal zu erkennen geben. Zudem können militärische Sekundärradare dank standardisierten militärischen Freund-Feind-Erkennungsverfahren auch Staatsflugzeuge erkennen.

Das Luftraumüberwachungssystem Florako wurde mit den Rüstungsprogrammen 1998 und 1999 beschafft; mit dem Rüstungsprogramm 2004 erfolgte die Beschaffung der Software Datalink, die die Verbindung zum Kampfflugzeug F/A-18 gewährleistet. Florako besteht aus folgenden Komponenten: ­

Radargeräte (Flores);

­

Radarsignalverarbeitung (Ralus);

­

Radarsignalvisualisierung zur Luftlagedarstellung (Lunas);

­

Sprach- und Datenkommunikation (Komsys);

­

verschlüsselte Datenfunk-Kommunikation (Datalink).

Diese Teilsysteme, die zwischen 2003 und 2008 in Betrieb genommen wurden, gelangen ans Ende ihrer technischen Nutzungsdauer. Damit die Fähigkeit zur Luftraumüberwachung und zur Lufteinsatzführung erhalten werden kann, müssen sie entweder ersetzt oder zumindest werterhalten werden.

Am Florako-Gesamtsystem werden laufend Anpassungen vorgenommen, um dessen Verfügbarkeit sicherzustellen. Mit dem beantragten Werterhalt sollen die Voraussetzungen zum erweiterten Datenaustausch mit Luftfahrzeugen geschaffen werden.

Verbessert wird dabei namentlich die Fähigkeit, Daten zwischen den verschiedenen Einsatzmitteln unterbruchsfrei auszutauschen. Überdies werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die in den 2020er-Jahren zu beschaffenden neuen Kampfflugzeuge und das neue System der bodengestützten Luftverteidigung mit grösserer Reichweite ins Luftraumüberwachungssystem integriert werden können, ohne bereits ein Präjudiz für die Typenwahl zu schaffen.

Bereits mit dem Rüstungsprogramm 2016 wurde der Werterhalt der FloresPrimärradare beschlossen (91 Mio. Fr.). Mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm werden ein Verpflichtungskredit zum Werterhalt der Flores-Sekundärradare und eine Modernisierung der Datalink-Verschlüsselung (114 Mio. Fr.) sowie ein Zusatzkredit für die oben erwähnten Primärradare beantragt (16 Mio. Fr., vgl. Ziff. 2.6).

Die Teilsysteme Ralus und Lunas sollen später ersetzt werden (rund 150 Mio. Fr.).

Mit diesen Massnahmen im Gesamtumfang von rund 370 Millionen Franken kann das Luftraumüberwachungssystem Florako bis 2030 weiter betrieben und der vollständige Ersatz der Radaranlagen bis zu diesem Zeitpunkt hinausgeschoben werden.

1381

BBl 2018

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Werterhalt der Flores-Sekundärradare Mit dem beantragten Werterhalt der Flores-Sekundärradare sollen nicht nur die heutigen Fähigkeiten (Erkennen von Transpondersignalen) erhalten bleiben, sondern auch das neue Erkennungsverfahren umgesetzt werden, die den neuesten internationalen Standards und Flugsicherungsbestimmungen entsprechen. Die dazu erforderlichen neuen Abfragegeräte ermöglichen es, Flugobjekte im Luftraum zu erkennen (sog. Freund-Feind-Erkennung) und zivile Erkennungsdaten und Flugparameter abzufragen. Diese Verfahren wurden erst nach der Beschaffung von Florako entwickelt und werden schrittweise ältere Erkennungsverfahren ablösen.

Modernisierung der Datalink-Verschlüsselung Datalink besteht aus einem Netzwerk von Bodenstationen und Informatiksystemen in den Florako-Einsatzzentralen. Das Teilsystem erlaubt es, taktische Daten gesichert zwischen Florako und beispielsweise den Kampfflugzeugen F/A-18 auszutauschen, die mit einem Informationsverteilsystem (Multifunctional Information Distribution System, MIDS) ausgestattet sind.

Die MIDS-Terminals sind mit einer Verschlüsselung ausgestattetet. Diese werden im täglichen Einsatz benötigt. Zudem erlauben sie es, bei Bedarf mit Luftstreitkräften anderer Staaten zusammenzuarbeiten, beispielsweise beim grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst. Die Erstellerin dieser Schlüssel hat angekündigt, dass das aktuelle Verschlüsselungsmodul nächstens nicht mehr unterstützt wird und abgelöst werden soll. Ab diesem Moment könnte auch Florako nicht mehr mit dem F/A-18 kommunizieren. Um die Kommunikation weiterhin sicherzustellen, sollen MIDSTerminals mit modernisierter Verschlüsselung beschafft werden.

Die Weiterentwicklung der internationalen Standards für Datalink macht es erforderlich, die Systeme anzupassen, die den Datalink-Betrieb ermöglichen und unterstützen. Nur so bleiben die Systeme mit anderen Benutzern kompatibel und die Daten können unterbruchsfrei ausgetauscht werden. Da die gleichen Support-Systeme auch von anderen europäischen Staaten verwendet werden, wurde angestrebt, mit den entsprechenden Ländern über Benutzergemeinschaften zu kooperieren. Dies erlaubt es, die Kosten der notwendigen Anpassungen aufzuteilen und von den Erfahrungen anderer Staaten zu profitieren.

Zeitplan Der Werterhalt
der Flores-Sekundärradare soll im Zeitraum 2018­2023 in mehreren Schritten (Risikominimierungsphase, Tests, Installation und Integration auf den Bodenstationen) umgesetzt werden. Die volle Integration wird erst dann erreicht, wenn auch die Teilsysteme Ralus und Lunas im Zeitraum 2022­2024 ersetzt worden sind.

Die Sicherstellung der Datalink-Interoperabilität ist eine laufende Aufgabe, die mit diesem Verpflichtungskredit bis 2027 erfüllt werden kann. Der Ersatz der gegenwärtig eingesetzten MIDS-Terminals für Datalink erfolgt voraussichtlich im Zeitraum 2020­2022.

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Damit die permanente Luftraumüberwachung möglichst wenig beeinträchtigt wird, erfolgt die Aufrüstung Standort für Standort.

Späterer Ersatz der Teilsysteme Ralus und Lunas Wie erwähnt, werden in den kommenden Jahren auch die beiden Teilsysteme Ralus und Lunas ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen; sie können noch bis Ende 2024 weiterbetrieben werden, anschliessend müssen auch sie erneuert werden. Der Verpflichtungskredit für den Gesamtersatz dieser beiden Teilsysteme soll mit einem späteren Rüstungsprogramm beantragt werden.

Weitere geprüfte Varianten Beim Werterhalt des Flores-Sekundärradars wurde von Anfang an angestrebt, die Teilsysteme unter der Gesamtverantwortung des Systemlieferanten Thales Air Operations integrieren und validieren zu lassen. Gleichwohl wurde auch eine direkte Beschaffung der Abfragegeräte für die Freund-Feind-Erkennung bei der Herstellerin dieser Geräte, der Firma Hensoldt, geprüft. Diese Variante wäre zwar etwas günstiger gewesen, hätte jedoch erhöhte Integrationsrisiken gehabt. Sie wurde deshalb nicht weiterverfolgt.

Eine Alternative zur Modernisierung der Datalink-Verschlüsselung besteht nicht.

Die Schweizer Luftwaffe ist an internationale militärische Standards gebunden. Sie muss mit anderen europäischen Staaten zusammenarbeiten können. Eine Eigenentwicklung wäre wirtschaftlich nicht begründbar.

Risikobeurteilung Die bestehenden, an die speziellen Umweltbedingungen angepassten Systemleistungen müssen auch dann noch erreicht werden können, wenn ein Abfragegerät integriert wird, das ab Stange beschafft wird. In der Integration eines neuen Geräts in ein System, das sich bereits im operationellen Betrieb befindet, liegt ein gewisses Risiko, das beim Werterhalt der Flores-Sekundärradare jedoch eingegangen werden kann. Zur Risikominderung wird daher eine Kombination neuer Geräte und bestehender Systeme erprobt.

Die Modernisierung der Datalink-Verschlüsselung wird von den Staaten im MIDSKonsortium getestet und abgenommen. Dadurch reduziert sich das Testverfahren der Terminals darauf, diese ins Schweizer Systemumfeld zu integrieren.

Aufgrund der Risikobeurteilung wird mit einem Risikozuschlag von 6 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

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Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ Sekundäre Abfragegeräte für die Flores-Sekundärradare zur Freund-Feind-Erkennung und dazugehörige Testbank ­ MIDS-Terminals mit modernisierter Verschlüsselung ­ Update der Datalink-Supportsysteme zur Sicherstellung der Interoperabilität

103,4

­ Logistik

3,4

­ Risikozuschlag

5,7

­ Teuerung

1,5

Verpflichtungskredit

114,0

Abgrenzung Der Werterhalt der Primärradare (Rüstungsprogramm 2016), der Werterhalt des Florako Komsys-Sprachkommunikationssystems (diverse AEB-Kredite), der Ersatz der Sensordaten-Verarbeitungs- und -Darstellungssysteme Ralus und Lunas (Rüstungsprogramm 2020) sowie die Integration von den neuen Kampfflugzeugen und von neuen Systemen der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite wurden oder werden über andere Verpflichtungskredite beantragt.

Über den Rahmenkredit PEB wurden bis anhin 1,3 Millionen Franken für Studien und Vorprojekte aufgewendet.

Betriebsaufwand Der jährliche Instandhaltungsaufwand bleibt unverändert. Die Schätzung der Instandhaltungskosten ist annähernd genau, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten jeweils für mehrere Florako- und andere Teilsysteme zuständig sind. Insgesamt liegt der Aufwand für Datalink und die FloresSekundärradare in der geschätzten Grössenordnung von 4­5 Millionen Franken pro Jahr.

Auswirkungen auf die Immobilien Es sind keine Anpassungen an der vorhandenen Infrastruktur erforderlich.

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2.3

Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Flugfunk-Bodeninfrastruktur stellt sicher, dass Zivil- und Militärpilotinnen und -piloten mit ihren Partnern am Boden (Skyguide, Luftwaffe) kommunizieren können. Sie dient der Einsatzführung der Flugzeuge und Helikopter in allen Lagen und bei jeder Witterung sowie der Flugsicherung. Die Flugfunk-Bodeninfrastruktur besteht aus dem Flugfunk-Bodensystem sowie den Anlagen und Bauten. Das mit den Rüstungsprogrammen 1985 und 1986 beschaffte Flugfunk-Bodensystem erreicht das Nutzungsende und muss ersetzt werden. Gleichzeitig sind die dazugehörigen Anlagen und Bauten anzupassen. Mit der vorliegenden Armeebotschaft werden deshalb zwei zusammenhängende Verpflichtungskredite beantragt: einer für den Ersatz des Flugfunk-Bodensystems im Rüstungsprogramm und ein weiterer für die baulichen Massnahmen an den Anlagen und Bauten im Immobilienprogramm VBS (vgl. Ziff. 4.2).

Heute erfolgt die Sprachkommunikation zwischen den Pilotinnen und Piloten und den Einsatzleitstellen am Boden unverschlüsselt, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Hinzu kommt, dass der Funk nicht alle Einsatzräume abdeckt. Diese Mängel sollen mit der Beschaffung eines neuen Flugfunk-Bodensystems behoben werden. Dabei geht es namentlich darum, Sprache geschützt zu übertragen und die Funkabdeckung in der Schweiz zu verbessern. Damit kann die Führungsfähigkeit der Luftwaffe während 24 Stunden pro Tag, bei jeder Witterung und über alle Lagen erhöht werden. Auch die Helikopterflotte muss permanent und ­ dank einer möglichst grossen Funkabdeckung ­ auch in schwierigem Gelände geführt werden können, beispielsweise bei Such- und Rettungseinsätzen oder im Rahmen der militärischen Katastrophenhilfe.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Der Ersatz des Flugfunk-Bodensystems umfasst Flugfunkgeräte mit Zubehör, Netzwerkmaterial, Antennen, ein zentrales Managementsystem, eine Ausbildungsanlage und den Anschluss an Sprachkommunikationssysteme. Damit sollen einerseits das heute vorhandene, am Nutzungsende stehende Flugfunksystem abgelöst und gleichzeitig die Funkabdeckung den heutigen Anforderungen angepasst werden. Andererseits soll mit einem zweiten, vom Hauptsystem technisch unabhängigen, redundanten Reserve-Sprachkommunikationssystem die Verfügbarkeit des Flugfunk-Bodensystems erhöht werden. Mit den
Kryptogeräten für die Sprachkommunikation und dem Kryptoschlüssel-Managementsystem wird zudem eine verschlüsselte Verbindung ins Cockpit geschaffen.

Das neue Flugfunk-Bodensystem wurde so konzipiert, dass Einsatz, Betrieb und logistische Belange bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Das System lässt sich zentral überwachen. Überdies können standortspezifische Flugfunk-Parameter sowohl zentral als auch dezentral angepasst werden. Die zu beschaffenden Komponenten sind erprobt und stehen in anderen Ländern bereits im Einsatz.

Mit dem beantragten Verpflichtungskredit sollen die neue Flugfunktechnik und ihre Komponenten beschafft und installiert werden. Zudem sind das Backup-Sprachkommunikationssystem in das neue Flugfunkbodensystem zu integrieren und die 1385

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weiteren Umsysteme anzupassen. Weiter sollen die technischen und organisatorischen Planungsleistungen erbracht und die Einführung sichergestellt werden. Dazu sind das Betriebs-, das Einsatz-, das Logistik- und das Instruktionspersonal auszubilden sowie die logistischen und betrieblichen Leistungen während der Übergangsphase zu gewährleisten.

Die Chiffrierung wird eng mit den Vorhaben zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18 und mit dem Werterhalt der Transporthelikopter Cougar abgestimmt; sie schafft kein Präjudiz für die Typenwahl eines neuen Kampfflugzeugs.

Die Installation des neuen Flugfunk-Bodensystems bedingt bauliche Anpassungen und Neubauten an Bodenstationen, auf Flugplätzen mit Annexanlagen, in Führungsanlagen und auf Fliegerschiessplätzen. Es verbleiben 34 Standorte, gleich viele wie heute: Zwei werden wegfallen und gleichzeitig zwei neue hinzukommen, um Funkabdeckungslücken zu eliminieren.

Abgestimmt auf die Anpassung der Anlagen und der Bauten soll das neue FlugfunkBodensystem im Zeitraum 2019­2025 beschafft und eingeführt, Ende 2025 der Armee übergeben und bis zum Nutzungsende rund 20 Jahre betrieben werden. Die Umstellung hat keine Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe.

Weitere geprüfte Varianten Das heute vorhandene Flugfunk-Bodensystem ist bereits über dreissigjährig.

Gleichwohl wurde geprüft, ob es allenfalls einer Nutzungsdauerverlängerung unterzogen werden könnte. Eine solche Lösung wäre indessen nicht wirtschaftlich. Es müssten bedeutende Finanzmittel für die Instandhaltung aufgewendet werden, um das bestehende System bis weit in die 2040er-Jahre hinein betreiben zu können.

Hinzu kommt, dass es im Falle einer Nutzungsdauerverlängerung technisch nicht möglich wäre, eine zentrale Überwachung zu realisieren und das System, wie dies angestrebt ist, zentral zu konfigurieren. Eine Nutzungsdauerverlängerung wurde deshalb verworfen.

Die Standorte für die Anlagen und Bauten sind durch den operationellen Bedarf und die physikalischen Eigenschaften der Funkwellen gegeben. Unter maximalem Einbezug der bereits bestehenden Anlagen gibt es für die geforderte Funkabdeckung keine alternativen Standorte.

Risikobeurteilung Vergleichbare Systeme des gewählten Lieferanten werden in anderen europäischen Ländern bereits eingesetzt. Die zu beschaffenden
Komponenten haben sich im Einsatz bewährt. Sie decken insbesondere die geforderten Funktionen ab. Die grössten technischen Risiken bestehen im Übergang vom alten zum neuen System. Aufgrund dieser Beurteilung wird mit einem Risikozuschlag von 8 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

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Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial und Leistungen, umfassend: ­ Flugfunkgeräte mit Zubehör, Netzwerkmaterial, Antennen, zentrales Managementsystem, Ausbildungsanlage, Anschluss an Sprachkommunikationssysteme und an bestehende Voice- und Recording-Systeme ­ Reserve-Sprachkommunikationssystem sowie Anbindung über Schnittstellen ­ Kryptogeräte und Kryptoschlüssel-Managementsystem ­ Folgeschulungen und betriebliche Leistungen ­ Vorbereitung zur zivilen Zulassung des Systems mit allen dazugehörigen Leistungen ­ Projektmanagement, technischer Beihilfe sowie diversen Unterstützungsleistungen von internen und externen Partnern

58,3

­ Logistik

9,3

­ Risikozuschlag

5,4

Verpflichtungskredit

73,0

Abgrenzung Der Beschaffungsumfang beschränkt sich auf ein System für Sprachkommunikation.

Über den Rahmenkredit PEB wurden bis anhin 3 Millionen Franken aufgewendet.

Betriebsaufwand Der Betriebs- und Instandhaltungsaufwand beläuft sich bis zum geplanten Nutzungsende des neuen Flugfunk-Bodensystems auf jährlich rund 1,5 Millionen Franken.

Dies bedeutet eine Reduktion um rund 50 Prozent gegenüber dem abzulösenden System. Möglich ist diese bedeutende Verringerung des Betriebs- und Instandhaltungsaufwands, weil das neue System über Fernwartungsfunktionalitäten verfügt und mit wartungsärmeren Komponenten ausgerüstet ist, die eine höhere Lebensdauer haben als das heutige System. Dadurch lässt sich das für die Instandhaltung erforderliche Personal reduzieren. Damit sinken sowohl die Wartungskosten im Allgemeinen als auch der Ausbildungsbedarf. Es entstehen jedoch zusätzliche Aufwendungen für die Überwachung der zentralen Steuerung der Systeme.

Auswirkungen auf die Immobilien Die baulichen Massnahmen an der Flugfunk-Bodeninfrastruktur werden mit dem Immobilienprogramm VBS 2018 beantragt (vgl. Ziff. 4.2).

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2.4

Werterhalt der Transporthelikopter Cougar

Ausgangslage und Handlungsbedarf Der Transporthelikopter Cougar wurde mit dem Rüstungsprogramm 1998 beschafft und wird seither täglich für Material- und Truppentransporte eingesetzt. Er dient ­ neben der Erfüllung von militärischen Lufttransportaufträgen in allen Lagen (z. B.

rasche Verschiebung infanteristischer Einheiten und von Spezialkräften) ­ auch der Unterstützung ziviler Behörden (z. B. Löschwassereinsätze sowie Such- und Rettungseinsätze) und gelangt auch in der militärischen Friedensförderung in den Einsatz (z. B. im Kosovo).

Die Schweizer Armee deckt ihre Lufttransportbedürfnisse mit einer Flotte bestehend aus zehn Transporthelikoptern Cougar, 15 Transporthelikoptern Super Puma und 20 Transport- und Schulungshelikoptern EC635 ab. Gegenüber dem Super Puma verfügt der Cougar dank einer ­ allerdings veralteten ­ Selbstschutzanlage über einen erweiterten Einsatzbereich.

Der Super Puma wurde zwischen 2010 und 2014 einem umfassenden Werterhaltungsprogramm unterzogen. Mittlerweile ist auch für den Ende der 1990er-Jahre beschafften Cougar ein Werterhaltungsprogramm erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen: ­

Das heute integrierte Selbstschutzsystem des Cougar hat sein Nutzungsende erreicht. Es muss erneuert werden. Der Helikopter liesse sich sonst nicht mehr in Konfliktregionen oder in risikoreichen Gebieten einsetzen, d. h.

weder in der militärischen Friedensförderung noch in einem bewaffneten Konflikt.

­

Es bestehen heute verschiedene Lücken und Mängel im Bereich der satellitengestützten Anflugverfahren, der militärischen Freund-Feind-Erkennung und des sicheren Flugfunks. Um den Cougar auch im kommenden Jahrzehnt in allen Lagen mit Aussicht auf Erfolg einsetzen zu können, müssen diese Lücken geschlossen und die Mängel behoben werden. Andernfalls wäre das Einsatzspektrum des Helikopters erheblich eingeschränkt.

­

Mit den beiden Transporthelikoptern Super Puma und Cougar verfügt die Armee über zwei ähnliche, aber nicht identische Systeme. Beim Cougar handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Super Puma. Werden die beiden Transporthelikopter einander angeglichen, was im Rahmen des beantragten Werterhalts des Cougar vorgesehen ist, lassen sich auch die Einsatzverfahren und die Ausbildung vereinfachen und die betrieblichen Abläufe optimieren.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Geplant ist der Werterhalt der bestehenden Transporthelikopter Cougar mit Ausnahme des VIP-Helikopters, der anderen Anforderungen genügen muss. Der Werterhalt umfasst ein neues Selbstschutzsystem mit erweiterten Fähigkeiten, neue Bordfunkgeräte und ein Freund-Feind-Erkennungssystem der neuesten Generation sowie die Ergänzung zur Befähigung von satellitengestützten Anflugverfahren. Die Helikopter werden mit einem neuen Kollisionswarngerät und einem Helmvisier 1388

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sowie diversen weiteren Funktionalitäten ausgerüstet und damit weitgehend dem Super Puma angeglichen. Die elektrische Verkabelung wird komplett ersetzt.

Gleichzeitig mit dem Werterhalt sollen die Helikopter grundüberholt werden. Mit den geplanten Massnahmen wird es möglich, die Maschinen mindestens bis ins Jahr 2030 einzusetzen. Zudem sollen durch die Angleichung der Super Puma und Cougar der Anstieg der Betriebs- und Instandhaltungskosten reduziert werden.

Mit dem Werterhalt werden auch das Bodenmaterial und die Dokumentationen für Ausbildung, Betrieb und Instandhaltung angepasst. Der Simulator, die computerbasierten Ausbildungshilfsmittel und das Einsatzplanungssystem werden über die jeweiligen Änderungsdienste angepasst und mit dem Cougar-Werterhalt finanziert.

Die Cougar sollen bis zu ihrem Nutzungsende wie bis anhin eingesetzt werden.

Gleich bleiben sollen auch die Verfügbarkeit, die Bereitschaft und die Ausbildung der Piloten und des Bodenpersonals. Hingegen müssen bei Einsätzen im Luftraum stetig steigende Anforderungen (z. B. bei den Landeverfahren) künftig noch besser berücksichtigt werden, dies nicht zuletzt auch mit Blick auf die Flugsicherheit und die Vermeidung von Unfällen. Und schliesslich geht es darum, den Selbstschutz gegen moderne Bedrohungen mindestens zu erhalten und wo möglich zu verbessern.

Durch die ähnliche Konfiguration der werterhaltenen Cougar und der Super Puma lässt sich die Flexibilität bei der Planung und der Durchführung von Einsätzen erhöhen. Ein Mehrwert ergibt sich ferner durch die Nutzung der neuen satellitengestützten Anflugverfahren, durch die militärische Freund-Feind-Erkennung und durch den verschlüsselten Flugfunk. Durch all diese Verbesserungen lässt sich das Einsatzspektrum des Cougar bei schlechter Witterung und bei Flügen in einem Umfeld, in dem mit Bedrohungen gerechnet werden muss, erweitern.

Für Komponenten, die vom Umbau des Transporthelikopters Cougar betroffen sind, werden Ersatzteile und Bodenmaterial bevorratet. Zusätzlich wird die Kompetenz aufgebaut, die erforderlich ist, um das neue Selbstschutzsystem instandzuhalten. Die Ersatzteilbewirtschaftung soll in weiten Teilen gemeinsam mit der Flotte der Super Puma erfolgen. Einzelne (neu einzubauende oder bereits vorhandene) Subsysteme werden von der Industrie nicht mehr unterstützt. Das
Material für diese Subsysteme wird, wenn möglich, für die verbleibende Nutzungsdauer bevorratet.

Wie beim Werterhalt der Super Puma wird die Gesamtverantwortung für den Werterhalt der Cougar der Firma Ruag Aviation übertragen, die bereits den damaligen Werterhaltungsauftrag im Wettbewerb gegen den Originalhersteller Eurocopter (heute Airbus Helicopters) gewonnen hatte.

Mit Blick auf die hier beantragten Massnahmen wurde bereits ein Cougar als Prototyp dem geplanten Werterhalt unterzogen; dieser Prototyp wird zurzeit getestet. Die Testphase wird voraussichtlich im Herbst 2018 abgeschlossen. Die Werterhaltungsarbeiten an den weiteren Helikoptern sollen im Frühling 2019 in Angriff genommen werden und 2023 abgeschlossen sein.

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Weitere geprüfte Varianten Neben dem beantragten Werterhalt wurden verschiedene weitere Varianten zur Verlängerung der Nutzungsdauer und zur Verbesserung der heute vorhandenen Systeme geprüft. Bereits in der Vorprojektphase wurde mit dem Originalhersteller geprüft, ob in die Transporthelikopter Cougar eine komplett neue Avionik eingebaut werden soll. Eine solche Lösung wäre jedoch teurer als die beantragte Variante.

Zudem hätte ein solcher Einbau einer neuen Avionik Konfigurationsabweichungen zur bestehenden Flotte der Super Puma zur Folge, was im Widerspruch zu einer der Hauptzielsetzungen des Werterhalts ­ die Angleichung der beiden Transporthelikopter ­ stünde.

Geprüft wurde zudem, ob auch der VIP-Cougar werterhalten werden soll. Er wird hauptsächlich für Transportaufgaben ab dem Flughafen Bern-Belp eingesetzt und ist mit einer speziellen Kabineneinrichtung ausgerüstet (Verkleidung, Bestuhlung, Klimaanlage). Auf den Werterhalt dieses Helikopters wird aus Kostengründen verzichtet. Die spezielle Konfiguration würde eine separate Entwicklung bedingen, die sehr kostenaufwändig wäre. Er wird solange vertretbar weiterbetrieben.

Als weitere Variante wurde die mit der Interpellation Fridez (15.3674 Nutzen von Grossraumhelikoptern für die Schweizer Armee) geforderte Beschaffung zusätzlicher und leistungsfähigerer Transporthelikopter geprüft. Stünden solche Helikopter zur Verfügung, so liessen sich die Lufttransportoptionen der Armee bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, namentlich in der militärischen Friedensförderung und bei humanitären Hilfeleistungen in tropischen Klimazonen sowie bei Einsätzen im Hochgebirge, zweifellos erhöhen. Eine Beschaffung ist aber angesichts anderer Vorhaben, mit denen in den kommenden Jahren zahlreiche, von der Armee zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend benötigte Fähigkeiten erhalten oder aufgebaut werden müssen, zurzeit nicht prioritär und deshalb auch nicht Bestandteil der aktuellen Rüstungsplanung.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Hess 15.3918 (Option Grossraumhelikopter für die Armee) hat der Bundesrat ferner darauf hingewiesen, dass solche grösseren Transporthelikopter den vorhandenen Super Puma und Cougar zwar in vielen Bereichen überlegen wären, dass die Beschaffung der entsprechenden Anzahl, die nötig wäre, um die heutige Einsatzflexibilität zu erhalten,
jedoch kaum finanzierbar wäre.

Risikobeurteilung Die Transporthelikopter 98 Cougar sind zum Teil bis zu zwanzigjährig. Es kann während der restlichen Nutzungsdauer daher vorkommen, dass auch nach der Grundüberholung grössere Reparaturen anfallen.

Auf dem Prototyp konnten aus Verfügbarkeitsgründen gewisse Komponenten wie die Freund-Feind-Erkennung und der sichere Flugfunk nicht implementiert werden.

Weil diese beiden Themen neu sind und technologisch erst am Anfang stehen, besteht ein gewisses Risiko bei der Umsetzung in der Serie. Ein weiteres Risiko besteht bei der Erprobung der neuen Sensoren und Abwehrmassnahmen des Selbstschutzsystems. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Serienfertigung Anpassungen erforderlich werden.

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Für den Werterhalt der Cougar wurde mit den Lieferanten ein Wechselkursband Euro-Schweizer Franken ausgehandelt, in dem der Lieferant einen Festpreis garantiert. Die Erstarkung des Euro gegenüber dem Franken erhöht das Risiko, dass dieses Band überschritten wird und der Lieferant Zusatzkosten abwälzen kann.

Aufgrund der Risikobeurteilung wird mit einem Risikozuschlag von 4 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ Werterhaltung an neun Transporthelikoptern Cougar, inkl. integriertes Selbstschutzsystem ­ Anpassung Simulator und computerbasierte Ausbildungshilfsmittel ­ Anpassung Einsatzplanungssystem ­ Logistik

136,4

24,6

­ Risikozuschlag

5,8

­ Teuerung

1,2

Verpflichtungskredit

168,0

Abgrenzung Über den Rahmenkredit PEB wurden bis anhin 57,3 Millionen Franken für die Entwicklung und den Bau des Prototyps aufgewendet. Darin enthalten sind die Aufwände für die Entwicklungsarbeiten der neuen Funktionen des Selbstschutzsystems und der neuen Satelliten gestützten Anflugverfahren. Weiter sind darin enthalten die umfangreichen Qualifikationsnachweise für die Luftfahrtzulassung, der Umbau des Prototypen-Helikopters sowie die Integration von neuen Teilsystemen und die über ein Jahr dauernde Boden- und Flugerprobung. Zudem wurden Geräte nur in kleiner Stückzahl beschafft, was zusätzliche Aufwände verursachte.

Betriebsaufwand Das System Cougar verursacht jährliche Personal- und Sachaufwände von rund 27 Millionen Franken. Der jährliche Instandhaltungsaufwand bleibt nach der Werterhaltung in einem vergleichbaren Rahmen. Jedoch sind allfällige Probleme mit Subsystemen, die von der Industrie nicht mehr unterstützt werden, über den Änderungsdienst oder mittels Endbevorratung zu lösen.

Auswirkungen auf die Immobilien Es sind keine Anpassungen an der vorhandenen Infrastruktur erforderlich.

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2.5

Modulare Bekleidung und Ausrüstung

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die gegenwärtig in der Nutzung stehende Kampfbekleidung 90/06 mit der dazugehörigen Grundtrageinheit wurde im Verlauf der 1990er-Jahre in der Armee eingeführt und prägt das Bild der Armeeangehörigen seit über fünfundzwanzig Jahren.

Die verwendeten Materialien entsprechen dem damaligen technologischen Stand (z. B. bezüglich Atmungsaktivität und Witterungsschutz). Um den einsatzspezifischen, technologischen und logistischen Veränderungen Rechnung zu tragen, drängt sich die Einführung einer neuen Bekleidung und Ausrüstung auf. Zudem laufen die Nutzungs- und die Garantiezeit der Schutzweste 96 aus.

Bis zur Einführung der neuen modularen Bekleidung und Ausrüstung, die ab 2022 geplant ist, werden die Armeeangehörigen weiterhin mit der aktuellen Kampfbekleidung 90/06 ausgerüstet. Diese wird sowohl als Teil der persönlichen Ausrüstung als auch im Rahmen der Grundausrüstung (Korpsmaterial) in Schulen, in Wiederholungskursen und bei Einsätzen abgegeben. Um den Bedarf der kommenden Jahre zu decken, sind auch bei der aktuellen Kampfbekleidung Folgebeschaffungen nötig, die über den AEB-Kredit beantragt werden. Es ist nicht vorgesehen, diese Bekleidungsund Ausrüstungsgegenstände unmittelbar nach der Einführung der neue Bekleidung und Ausrüstung zu liquidieren. Vielmehr sollen Komponenten der Kampfbekleidung 90/06 auch nach der Einführung der neuen modularen Bekleidung und Ausrüstung vorläufig weiterverwendet werden.

Neben der erforderlichen Folgebeschaffungen der aktuellen Kampfbekleidung 90/06 wird in der vorliegenden Armeebotschaft auch eine Nachbeschaffung von Schutzplatten für die Schutzweste 96 beantragt (vgl. Ziff. 2.7). Diese ist nötig, weil für einen erheblichen Teil der vorhandenen Schutzwesten keine Schutzplatten vorhanden sind, wodurch der Schutz der Armeeangehörigen in robusten Einsätzen nicht sichergestellt werden kann. Die zur Schliessung von Ausrüstungslücken nachbeschafften Schutzplatten werden sich im ballistischen Körperschutz der neuen Bekleidung und Ausrüstung weiterverwenden lassen.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die beantragte Bekleidung und Ausrüstung soll die Angehörigen der Armee bei ihrer Auftragserfüllung unterstützen und verfügt dazu über eine hohe Modularität, aller Komponenten, weshalb sie als «Modulares Bekleidungs- und Ausrüstungs-system» (MBAS) bezeichnet wird. Die Beschaffung umfasst folgende Komponenten: ­

Kampfbekleidung: Tarnanzug, Wind-, Regen- und Kälteschutz;

­

Tragsysteme: Tragvorrichtungen, Rucksäcke und Taschensätze;

­

Ballistischer Körperschutz in zwei Ausführungen: eine Version mit reduzierter Schutzfläche für Gefechtseinsätze mit hoher physischer Belastung und zur Gewährleistung der Beweglichkeit sowie eine zweite Version mit dazugehörigem Kragen und Unterleibsschutz mit maximaler Schutzfläche für Bewachungseinsätze mit normaler physischer Belastung;

­

Trinksystem: Wasserbeutel, Trinkschläuche und verschiedene Adapter für PET-Flaschen.

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Das bewährte «Zwiebelschalenprinzip» der Kampfbekleidung 90/06 soll mit der beantragten Beschaffung beibehalten werden. Das heisst, dass es der oder dem Armeeangehörigen weiterhin möglich sein soll, die eigene Bekleidung den Temperatur- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Die einzelnen Taschen können einsatzspezifisch montiert und getragen werden (wahlweise an einer Tragvorrichtung, einem Rucksack, einem Plattenträger oder einer Schutzweste).

Die neue Bekleidung und Ausrüstung ist in Bezug auf Ergonomie und Thermophysiologie besser als die aktuelle, was sich leistungssteigernd auswirkt. Sie ist auf ein Minimum an Volumen und Gewicht reduziert und modular aufgebaut.

Dank den modular verwendbaren Bestandteilen wie Taschen und Schutzplatten können Bekleidung und Ausrüstung einsatzspezifisch ausgelegt werden. Wo dies sinnvoll ist, wird angestrebt, dass sich bereits eingeführte oder in Einführung stehende Ausrüstungsgegenstände in die neue modulare Bekleidung und Ausrüstung integrieren lassen.

Die neue Bekleidung und Ausrüstung wurde in einem Truppenversuch mit rund 350 Armeeangehörigen aus insgesamt 13 Lehrverbänden und Kompetenzzentren eingehend überprüft und die Truppentauglichkeit in der Praxis beurteilt. Dabei wurden alle Komponenten in Unifarben getestet. Mit der Einführung wird für einen grossen Teil der Komponenten ein neues Tarnmuster verwendet.

Mit dem beantragten Verpflichtungskredit können 100 000 Armeeangehörige ausgerüstet werden. Die neue Bekleidung und Ausrüstung wird rund 3000 Franken pro Person kosten, wobei rund die Hälfte auf den ballistischen Körperschutz entfällt.

Die neue Bekleidung und Ausrüstung wird der Truppe in Schulen und Kursen und bei Einsätzen als Korpsmaterial abgegeben. Für die Logistik wird eine Umlaufreserve ausgeschieden. Die Beschaffung wird im Jahr 2020 öffentlich ausgeschrieben. Die neue Bekleidung und Ausrüstung soll ab 2022 eingeführt werden. Sie soll mindestens 25 Jahre genutzt werden können.

Weitere geprüfte Varianten Als Alternative zu einem Ersatz wurde eine Nutzungsdauerverlängerung der bestehenden Bekleidung und Ausrüstung geprüft. Eine solche Lösung wurde jedoch nach sorgfältiger Prüfung verworfen. Ein wesentlicher Grund ist, dass die heutige, bald dreissigjährige Bekleidung und Ausrüstung bei einer reinen Nutzungsdauerverlängerung nicht an die
heutigen Bedürfnisse bezüglich Ergonomie und Witterungsschutz angepasst werden könnte. Ein weiterer Grund ist, dass nach Ablauf der Nutzungsund Garantiezeit der Schutzweste 96 Bedarf für ein Nachfolgesystem besteht. Wie bei Waffensystemen wurden auch bei der Ausrüstung und der Bekleidung seit den frühen 1990er-Jahren bezüglich Funktionalität und Qualität Fortschritte erzielt.

Zudem werden durch den Neuausrüstungs- und Retablierungsbedarf jährlich grössere Mengen der eingeführten Bekleidung und Ausrüstung beschafft. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bringt daher keine Einsparungen.

Ebenso wurde geprüft, die modulare Bekleidung und Ausrüstung mit einem späteren Rüstungsprogramm zu beantragen. Darauf wurde verzichtet, weil einerseits mit der WEA die vollständige Ausrüstung gefordert wurde. Der individuelle Schutz der

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Armeeangehörigen hat dabei eine hohe Priorität. Andererseits ist die Evaluation der neuen modularen Bekleidung und Ausrüstung weit fortgeschritten.

Risikobeurteilung Die einzelnen Komponenten der neuen Bekleidung und Ausrüstung basieren grundsätzlich auf Lösungen, die dem heutigen technischen Stand marktüblicher Produkte entsprechen. Zur Risikominderung wurden Versuche durchgeführt. Diese bezogen sich insbesondere auf die notwendigen Anpassungen an die mitzuführenden Gegenstände der Armeeangehörigen, die Modularität, die Kombinierbarkeit der Subsysteme sowie deren Komponenten und die Logistikprozesse.

Das geistige Eigentum der Subsysteme gehört der armasuisse. Mit den öffentlichen Ausschreibungen kann daher lieferantenunabhängig und mit einer hohen Versorgungssicherheit beschafft werden.

Aufgrund des insgesamt geringen Risikos wird auf einen Risikozuschlag verzichtet.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ Kampfbekleidung ­ Tragsysteme ­ ballistischer Körperschutz ­ Trinksystem

102,4 64,6 199,2 10,8

Verpflichtungskredit

377,0

Abgrenzung Über den Rahmenkredit PEB werden 7,6 Millionen Franken für die Herstellung von Prototypen und Versuchsmaterial aufgewendet.

Folgebeschaffungen sollen nach der Genehmigung der hier beantragten Initialbeschaffung über den Rahmenkredit AEB erfolgen.

Betriebsaufwand Der finanzierungswirksame Betriebs- und Instandhaltungsaufwand beläuft sich jährlich auf rund 3 Millionen Franken.

Auswirkungen auf die Immobilien Es sind keine Anpassungen an der vorhandenen Infrastruktur vorgesehen.

1394

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2.6

Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores (Zusatzkredit)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Mit dem Bundesbeschluss vom 20. September 2016 zum Rüstungsprogramm 2016 stimmten die eidgenössischen Räte dem Werterhalt der Primärradare Flores zum Überwachungssystem Florako zu und bewilligten dafür einen Verpflichtungskredit von 91 Millionen Franken. Am 23. November 2016 wurde der Beschaffungsvertrag unterzeichnet. Bei der Vorbereitung der Abnahmetests wurde festgestellt, dass für die Überprüfung der Radarstationen wesentlich mehr Aufwand entsteht, als ursprünglich angenommen wurde. Der bewilligte Verpflichtungskredit war knapp bemessen und reicht nicht aus. Deshalb wird ein Zusatzkredit beantragt.

Der Beschaffungsvertrag sieht vor, dass die armasuisse teilweise Material beschafft und dem Systemlieferanten anliefert. Damit werden insbesondere die Abnahmetests und die Radarintegration unterstützt sowie Test- und Engineering-Werkzeuge und Messeinrichtungen bereitgestellt. Nach vertieften Abklärungen wurde deutlich, dass diese Beistellungen nicht vollumfänglich mit dem bewilligten Verpflichtungskredit abgedeckt werden können. Zudem stellte sich heraus, dass zur Abnahme der RadarStrahlsteuerungseinheiten ein extensives Flugtestprogramm erforderlich ist, damit die Flores-Primärradare nach dem Werterhalt mit höherer Wahrscheinlichkeit weiterhin die heutigen Detektionsleistungen erbringen können.

Weiter verursachte der Anstieg des Wechselkurses Schweizer Franken / Euro zwischen Mitte 2015 und Ende 2016 Mehrausgaben von rund 3 Millionen Franken.

Mit dem beantragten Zusatzkredit sollen sämtliche Beistellungen, die zusätzlichen Flugtests sowie die wechselkursbedingten Mehrausgaben finanziert werden.

Risikobeurteilung Die durchzuführenden Testflüge hängen von den Wetterbedingungen und vom Flugverkehr ab. Der entsprechende Aufwand für den Hersteller kann deshalb nur grob geschätzt werden. Aufgrund dieser Beurteilung wird mit einem Risikozuschlag von 6 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

Zusatzkredit Der Zusatzkredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial und Leistungen, bestehend aus: ­ Radar-Rohvideorecording-System ­ Antennen-Nahfeld-Messeinrichtung ­ Technischer Support für Standortabnahmen ­ Diverse Leistungen zu Gunsten der Testflüge

14,9

­ Risikozuschlag

0,9

­ Teuerung

0,2

Zusatzkredit

16,0 1395

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2.7

Nachbeschaffungen (Rahmenkredit)

Ausgangslage und Handlungsbedarf Mit der Weiterentwicklung der Armee soll deren Bereitschaft verbessert werden. Sie soll insbesondere in die Lage versetzt werden, bei nicht vorhersehbaren, überraschend eintretenden Ereignissen, beispielsweise bei einer Naturkatastrophe oder im Falle einer anhaltenden Terrorbedrohung, rasch grössere Truppenkontingente aufzubieten, auszurüsten und einzusetzen. Dazu soll wieder ein Mobilmachungssystem für die ganze Armee eingeführt werden. Damit die Verbände innert der geforderten Zeit mobilisiert werden können, muss die Armee über Material in ausreichender Menge verfügen. Dies bedingt eine ausreichende Materialdotation für Milizformationen mit hoher Bereitschaft und eine Reserve für die Logistik.

Der Ausrüstungsgrad der Armee konnte in den vergangenen Jahren erheblich verbessert werden, insbesondere durch die Reduktion des Sollbestandes der Armee und die damit einhergehende Verringerung der Anzahl Verbände, aber auch durch die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen in der erforderlichen Anzahl. Trotzdem bestehen noch Ausrüstungslücken, namentlich bei diversem Kleinmaterial. Diese Unterbestände können dazu führen, dass die Armee im Falle eines Aufgebots nicht innert der geforderten Zeit ausgerüstet werden und im Einsatz alle Leistungen im erforderlichen Umfang und in der notwendigen Qualität erbringen kann. Zudem kann durch fehlendes Material in Wiederholungskursen die Ausbildung beeinträchtigt werden, was sich negativ auf die Motivation der Armeeangehörigen auswirkt.

Im Jahre 2016 haben die eidgenössischen Räte einen Kredit in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Nachbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen bewilligt. Mit diesem ersten Rahmenkredit konnten noch nicht alle Ausrüstungslücken geschlossen werden. Wie im Rahmen des Rüstungsprogramms 2016 wird auch hier ein Rahmenkredit beantragt. Es ist wiederum vorgesehen, Material nachzubeschaffen. Damit sollen Ausrüstungslücken insbesondere für überraschend eintretende Ereignisse geschlossen werden.

Es gibt Material, bei dem auch nach der Umsetzung der WEA noch Ausrüstungslücken bestehen werden, weil eine Nachbeschaffung weder militärisch sinnvoll noch wirtschaftlich wäre, entweder weil das entsprechende Material bereits heute an der Grenze zur Überalterung steht und nächstens durch zeitgemässes Material
ersetzt werden muss oder weil es nicht mehr produziert wird und auf dem Markt folglich gar nicht nachbeschafft werden kann. Hier sind Ausrüstungslücken durch Ersatzbeschaffungen zu schliessen, d. h. über die Rahmenkredite für das Armeematerial und die Rüstungsprogramme. Dabei wird es darum gehen, das erforderliche Material künftig soweit wie möglich von Anfang an in einer Menge zu beschaffen, die es sämtlichen Verbänden erlaubt, ihre Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die Armee hat eingehend überprüft, wo materielle Unterbestände zu einer Beeinträchtigung der Leistung im Falle eines Einsatzes führen würden und welche Ausrüstung nachbeschafft werden muss, damit die Bereitschaftsauflagen erfüllt werden können. Ebenfalls geprüft wurde, ob Material, das gegenwärtig nicht in ausreichen1396

BBl 2018

dem Mass vorhanden ist, überhaupt noch auf dem Markt erhältlich ist und ob es den Anforderungen auch längerfristig genügt.

Die Prüfung hat ergeben, dass zur Komplettierung der Ausrüstung im Bereich Wirksamkeit im Einsatz verschiedene Waffen nachbeschafft werden müssen, wie 5,6-mm-Sturmgewehre 07, 12,7-mm-Maschinengewehre, 8,6-mm-Scharfschützengewehre und 40-mm-Mehrzweckwaffen.

Zur Sicherstellung der Mobilität sollen zusätzliche Lastwagen 6x6 mit Ladebrücke beschafft werden, ohne die die Truppe ihre Transportbedürfnisse in einem Einsatz nicht in ausreichendem Masse decken könnte. Überdies ist zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit die Beschaffung von zusätzlichem Material erforderlich, das für den Leitungsbau verwendet wird.

Im Bereich Unterstützung und Durchhaltefähigkeit geht es um den Kauf zusätzlicher Sanitätsausrüstungen für Einheitssanitäter und von Sanitätsmaterial für die Grundversorgung der Truppe. Erforderlich ist ferner für den Schutz der eigenen Kräfte die Beschaffung zusätzlicher Schutzplatten, die sowohl in die aktuellen als auch in die neuen Schutzwesten (vgl. Ziff. 2.5) integriert werden können. Ebenfalls dem Eigenschutz dient die Nachbeschaffung von Elementen für den Objektschutz, die insbesondere bei der Unterstützung der zivilen Behörden von Bedeutung sind.

Die Nachbeschaffungen erfolgen grundsätzlich über jene Lieferanten, bei denen die bereits eingeführten Systeme bezogen wurden. Weil das Gros des Materials bereits bei der Truppe eingeführt ist, ist keine besondere Ausbildung nötig. Es ergeben sich aufgrund der Ergänzungen keine logistischen Änderungen oder Neuerungen.

Weitere geprüfte Varianten Es wurden keine weiteren Varianten geprüft. Ein Verzicht auf die beantragten Nachbeschaffungen hätte zur Folge, dass die Armee im Falle eines Aufgebots nicht über das erforderliche Material verfügen würde. Es bestünde infolgedessen das Risiko, dass sie nicht alle geforderten Leistungen erbringen könnte.

Risikobeurteilung Da es sich um Nachbeschaffungen von Material handelt, das in der Armee bereits eingeführt ist, wird das Risiko gesamthaft als klein eingestuft und auf einen Risikozuschlag verzichtet.

1397

BBl 2018

Rahmenkredit und finanzielle Auswirkungen Die mit dem Rahmenkredit beantragten Nachbeschaffungen können folgenden Fähigkeitsbereichen zugeordnet werden: Mio. Fr.

­ Wirksamkeit im Einsatz

38,7

­ Mobilität

21,7

­ Führungsfähigkeit

24,0

­ Unterstützung und Durchhaltefähigkeit

2,5

­ Schutz der eigenen Kräfte

13,1

Rahmenkredit

100,0

Instandhaltungsaufwand Der Instandhaltungsaufwand der betroffenen Systeme bleibt unverändert.

Auswirkungen auf die Immobilien Es sind keine Anpassungen an Infrastrukturen erforderlich.

3

Rahmenkredite für Armeematerial 2018

3.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt für Armeematerial 2018 einen Gesamtkredit von 742 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst die drei Rahmenkredite: «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung» (PEB), «Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf» (AEB) sowie «Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung» (AMB).

Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Rahmenkredite

742

­ Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2018

150

­ Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2018

420

­ Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2018

172

Gesamtkredit für Armeematerial 2018

1398

742

BBl 2018

Die Rahmenkredite PEB, AEB und AMB werden seit 2017 mit der Armeebotschaft beantragt. Damit werden zusammen mit dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS sämtliche bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee in einer Botschaft zusammengefasst. Dies erhöht die Transparenz und verbessert die Gesamtsicht des Parlaments über die Materialbedürfnisse der Armee.

Rahmenkredite sind Verpflichtungskredite mit delegierter Spezifikationsbefugnis.

Der Bundesrat oder die Verwaltungseinheit kann im Rahmen des von der Bundesversammlung allgemein umschriebenen Zwecks bis zum bewilligten Kreditbetrag einzelne Verpflichtungskredite ausscheiden. Die vorliegende Botschaft umschreibt somit den allgemeinen Zweck dieser Rahmenkredite. Dabei werden auch einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt jedoch später. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen für ihre Beratungen vorgelegt.

3.2

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung

Die Armee hat mittel- und langfristig ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Dazu sind Systeme und Material der aktuellen Technologie anzupassen. Mit dem Rahmenkredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt.

In den nächsten Jahren sollen insbesondere der leichte Transport- und Schulungshelikopter, das Jetpiloten Ausbildungssystem PC-21 sowie der Schützenpanzer 2000 werterhalten und die Telekommunikation der Armee erneuert werden. Dazu sind die notwendigen PEB durchzuführen. Mit dem Rahmenkredit PEB 2018 werden unter anderem für Flugmaterial 18,2 Millionen Franken, für die Führungsunterstützung 64,6 Millionen Franken und für Panzermaterial 25,5 Millionen Franken beantragt.

Materialgruppen

­ Artillerie- und Festungsmaterial

Mio. Fr.

3,0

­ Ausbildungsmaterial

12,8

­ Flugmaterial

18,2

­ Infanterie- und Panzerabwehrmaterial

1,9

­ Material für die Führungsunterstützung

64,6

­ Material für den Versorgungs- und Transportdienst ­ Panzermaterial ­ Persönliche Ausrüstung und übriges Armeematerial

0,5 25,5 2,0 1399

BBl 2018

Materialgruppen

Mio. Fr.

­ Sanitätsmaterial und ABC-Material

2,0

­ Technische Abklärungen und Vorprüfungen ­ Wissenschaft und Technologie Rahmenkredit PEB 2018

8,0 11,5 150,0

Flugmaterial Das bedeutendste und finanziell aufwendigste Vorhaben zur Wahrung der Lufthoheit und der Luftverteidigung, das in den kommenden Jahren ansteht, ist die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Diese sollen den eidgenössischen Räten gemäss aktueller Planung in der Armeebotschaft 2022 zum Entscheid vorgelegt werden. Der Bundesrat hat dazu bereits in der Armeebotschaft 2017 einen PEB-Kredit beantragt, damit die Beschaffungsvorbereitungen fristgerecht eingeleitet werden können.

Dieser Kredit wurde mittlerweile genehmigt.

Weiter ist aus dem Bereich Flugmaterial ein Werterhalt des leichten Transport- und Schulungshelikopters vom Typ EC635 nötig. Dieser soll in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre erfolgen. Der mit dem Rüstungsprogramm 2005 beschaffte EC635 dient der Basis- und der Weiterausbildung aller künftigen Helikopterpilotinnen und -piloten, die später auf dem Cougar und dem Super Puma eingesetzt werden. Darüber hinaus unterstützt der EC635 die mittleren Transporthelikopter insbesondere bei Verbindungsflügen beim Lufttransport. Um mit dem Fortschritt der zivilen und militärischen Verfahren in der Luftfahrt Schritt halten und die entsprechende Ausbildung und das Training sicherstellen zu können und weil Geräte enthalten sind, für die sich keine Ersatzteile mehr beschaffen lassen, muss die Avionik modernisiert werden. Überdies soll ein neues Freund-Feind-Erkennungsgerät eingebaut werden, mit dem sich auch militärische Flugzeuge identifizieren lassen. Das Ziel besteht darin, den leichten Transport- und Schulungshelikopter EC635 nach Umsetzung der werterhaltenden Massnahmen während weiteren rund 15 Jahren bis über die Mitte der 2030er-Jahre hinaus einsetzen zu können. Der beantragte PEB-Kredit dient dazu, die erforderlichen Studien zu erarbeiten, Funktionsmuster zu beschaffen sowie technische Erprobungen und Truppenversuche durchzuführen. Der Werterhalt soll den eidgenössischen Räten in einer Armeebotschaft in der ersten Hälfte der 2020erJahre beantragt werden.

Infanterie- und Panzerabwehrmaterial, Panzermaterial sowie Artillerie- und Festungsmaterial Das grösste Rüstungsvorhaben der Bodentruppen in den kommenden Jahren ist der im Rüstungsprogramm 2020 geplante Werterhalt des Schützenpanzers 2000, des Hauptwaffensystems der Panzergrenadiere. Durch das Werterhaltungsprogramm kann der Schützenpanzer
2000 bis weit in die 2030er-Jahre hinein eingesetzt werden; ohne werterhaltende Massnahmen müsste er ­ unter anderem aufgrund fehlender Ersatzteile mit erhöhtem elektronischen Anteil ­ Mitte der 2020er Jahre ausser Dienst gestellt werden. Der Werterhalt dient folglich auch dazu, den Mitte der 2020er-Jahre absehbaren Investitionsstau zu mindern, der sich dadurch ergibt, dass 1400

BBl 2018

zu diesem Zeitpunkt grosse Teile der verfügbaren investiven Mittel für die Erneuerung der Kampfflugzeugflotte und der bodengestützten Luftverteidigung benötigt werden. Ein erster PEB-Kredit für den Werterhalt des Schützenpanzers wurde von den eidgenössischen Räten 2017 genehmigt. Mit den hier beantragten zusätzlichen Mitteln für die PEB sollen weitere erforderliche Entwicklungsanteile finanziert sowie technische Erprobungen und Truppenversuche mit dem Prototypen ermöglicht werden.

Für die indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz verfügt die Armee heute über die 15,5-cm-Panzerhaubitze M-109. Schiesskommandantinnen und kommandanten werden als Sensoren eingesetzt. Sie stellen die Beobachtung sicher und leiten das Feuer. Für die Wirkung der indirekt schiessenden Waffensysteme ist die Fähigkeit zur genauen Zielbestimmung und Zielvermessung entscheidend, insbesondere wenn es darum geht, Kollateralschäden zu minimieren. Heute werden die Zielkoordinaten und die Zielbestimmung mithilfe einer Zielvermessungs- und Beobachtungsausrüstung ermittelt, die 2001 beschafft wurde. Diese sicherheitsrelevante Ausrüstung erreicht 2024 ihr Nutzungsende und muss abgelöst werden, um den Einsatz der Artillerie ab 2024 weiterhin zu ermöglichen. Der PEB-Kredit dient der Evaluation, der technischen Erprobung von Teil- und Gesamtsystemen und für Truppenversuche. Beschafft werden soll die neue Zielvermessungs- und Beobachtungsausrüstung für die motorisierten Schiesskommandanten über den Rahmenkredit AEB zu Beginn der 2020er-Jahre. Sie wird sich auch mit einem neuen Artilleriesystem einsetzen lassen.

PEB-Kredite sind auch für den Ersatz von Munition nötig. Im Verlauf der 2020erJahre wird es erforderlich sein, die 7,6-cm-Nebelpatrone 95 in mehreren Beschaffungsschritten zu ersetzen; die Beschaffung wird über den Rahmenkredit AMB erfolgen. Diese Spezialmunition dient dazu, durch starke Rauch- bzw. Nebelentwicklung einem Gegner die Orientierung und das Zielen zu erschweren. Es handelt sich folglich um einen Selbstschutz, der von Gefechtsfahrzeugen (Kampf- und Kampfschützenpanzer, Radschützenpanzer, geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge usw.) eingesetzt wird, um zu verhindern, dass diese von einem Gegner bekämpft werden können. Anfang der 2020er-Jahre erreicht der gesamte Bestand der heute vorhandenen, bereits über
zwanzigjährigen Nebelpatronen 95 aufgrund der Alterung der Pyrotechnik sein Nutzungsende und muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Der beantragte PEB-Kredit wird benötigt, um Erprobungsmunition zu beschaffen und um technische Erprobungen, Umweltsimulationen, Logistikabklärungen und Truppenversuche durchzuführen.

Ein zweites, bedeutsames Vorhaben aus dem Bereich Munition ist die Beschaffung von Mehrzweckmunition für den Kampfpanzer 87 Leopard. Seit die Hohlladungspatronen 87 für die 12-cm-Panzerkanone aufgrund ihres nahenden Nutzungsendes in Übungspatronen umgebaut wurden, die ausschliesslich in der Ausbildung eingesetzt werden, steht zur Bekämpfung leichtgepanzerter sowie weicher Punkt- und Flächenziele für den Kampfpanzer 87 keine Mehrzweck-Einsatzmunition mehr zur Verfügung. Um mechanisierte Mittel auch in überbautem Gelände einsetzen zu können, braucht es Munition, die für diese speziellen Einsatzbedingungen ausgelegt ist. Der PEB-Kredit wird ­ wie derjenige für den Ersatz der Nebelpatrone 95 ­ für die Beschaffung von Erprobungsmunition und für die Durchführung von technischen 1401

BBl 2018

Erprobungen, Umweltsimulationen und Logistikabklärungen sowie für Truppenversuche benötigt. Die Beschaffung der neuen Mehrzweck-Einsatzmunition für den Kampfpanzer 87 ist über den Rahmenkredit AMB zu Beginn der 2020er-Jahre geplant.

Material für die Führungsunterstützung Militärische Verbände müssen im Einsatz untereinander kommunizieren und ­ ähnlich wie im zivilen Bereich ­ Daten (Sprache, Texte, Positionsangaben) austauschen und Befehle übermitteln können. Viele der gegenwärtig eingesetzten Informatik- und Kommunikationssysteme wie Funk- und Richtstrahlgeräte erreichen zwischen 2018 und 2022 ihr Nutzungsende und müssen ersetzt werden. Die heute vorhandenen Systeme stammen aus den 1990er-Jahren. Wie im zivilen Leben (Mobiltelefone) hat sich die militärische Kommunikationstechnologie in den vergangenen zwanzig Jahren erheblich weiterentwickelt. Mit dem Rüstungsprogramm 2015 wurde ein erster Beschaffungsschritt zur Erneuerung der Telekommunikation der Armee genehmigt; weitere Beschaffungsschritte sind ab Anfang der 2020er-Jahre geplant. Mit den entsprechenden Investitionen können die Kommunikationssysteme der Stufen Kompanie bis grosser Verband (Division oder Brigade) modernisiert und deren Nutzung für weitere zwanzig Jahre sichergestellt werden. Mit dem PEB 2018 sollen ergänzend zum PEB 2017 die nächsten Beschaffungsschritte vorbereitet und die Beschaffung insbesondere von Richtstrahlgeräten und Hochfrequenz-Funk sowie diejenige eines integrierten militärischen Fernmeldesystems eingeleitet werden.

Benötigt wird der PEB-Kredit für Studien, technische Erprobungen und Integrationstests sowie für Truppen- und Verifikationsversuche.

Bedrohungen aus dem Cyber-Raum sind vielfältig und stellen bereits heute eine erhebliche Gefährdung dar. Die Akteure sind staatliche oder nichtstaatliche Organisationen sowie Einzelpersonen mit unterschiedlichen technologischen Möglichkeiten und Zielen. Entsprechend steigt die Bedeutung einer effizienten Cyberabwehr, um den vielfältigen Bedrohungen und Gefahren im Cyber-Raum entgegentreten zu können. Damit verbunden sind erhöhte technische Anforderungen. Die Verlagerung der interkontinentalen Fernmeldeverbindungen von drahtlosen Mitteln (Funk via Satellit) auf leitungsgebundene Netze (Kabel) hat sich in den letzten Jahren mit dem Ausbau der sehr leistungsfähigen
Glasfasernetze intensiviert. Damit die Armee ihre Cyberabwehr-Aufgaben mit Aussicht auf Erfolg erfüllen und den Nachrichtendienst des Bundes bei dessen Tätigkeit unterstützen kann, soll das Telematik-Analyselabor (Audits und Sicherheitsüberprüfungen) für die Erfassung von Cyber-Bedrohungen über Kabel erweitert werden. Der PEB-Kredit wird für die Beschaffung von Hardware-Komponenten und Softwarelizenzen, für Softwareentwicklungen und für technische Erprobungen verwendet. Vorgesehen ist die anschliessende Umsetzung der erforderlichen Massnahmen über den Rahmenkredit AEB zu Beginn der 2020erJahre.

Die bislang von der Schweizer Armee eingesetzten Peil- und Ortungstechniken stossen im immer dichter belegten Frequenzspektrum zunehmend an ihre Grenzen.

Diesem Umstand gilt es Rechnung zu tragen, indem die Fähigkeiten zur elektronischen Aufklärung verbessert werden. Dabei geht es insbesondere darum, verschiedene Sender, die auf der gleichen Frequenz senden, zu unterscheiden. Der beantragte 1402

BBl 2018

PEB-Kredit wird für die Beauftragung einer Prinzipstudie benötigt und bei Bedarf für die Erarbeitung weiterer Studien und die Durchführung technischer Erprobungen. Die Beschaffung der erforderlichen Mittel ist über den Rahmenkredit AEB Anfang der 2020er-Jahre geplant.

Weiterentwicklung der Gefechtsausbildungszentren Systemplattformen 2025 Für die Bereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Armee ist eine effiziente und realitätsnahe Verbandsausbildung entscheidend. Die Armee verfügt dazu unter anderem über das Gefechtsausbildungszentrum Ost auf den Waffenplätzen Walenstadt und St. Luzisteig und das Gefechtsausbildungszentrum West auf dem Waffenplatz Bure. In diesen Gefechtsausbildungszentren kann die Live-Simulationsgefechtsausbildung bis zur verstärkten Infanterie-, Panzer- und Panzergrenadierkompanie geschult werden. In zweiter Priorität werden auf den Anlagen auch Verbände der Artillerie, der Aufklärung und der Panzersappeure ausgebildet. Ein Schwergewicht der Übungen liegt in der Schulung und der Überprüfung eines verhältnismässigen Waffeneinsatzes.

Zwischen 2024 und 2028 müssen in den beiden Gefechtsausbildungszentren die Systemplattformen bestehend aus Informatik- und Kommunikationsmitteln erneuert werden. Sie erreichen in diesem Zeitraum das Ende ihrer Nutzungsdauer. Mit der geplanten Erneuerung soll der unterbruchslose Betrieb der Gefechtsausbildungszentren nach 2024 sichergestellt werden. Ferner geht es darum, die Flexibilität bei der Entwicklung und der Integration neuer Subsysteme zu wahren und das System so auszubauen, dass auch die Stufe Bataillon ihre Einsatzverfahren im gesamten Aufgabenspektrum der Armee trainieren kann. Der PEB-Kredit wird zur Entwicklung verschiedener Funktionsmuster, für technische Erprobungen, für Truppenversuche und zur Serienreifmachung benötigt. Die Beschaffung ist mit einem Rüstungsprogramm in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre vorgesehen.

Risikobeurteilung Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft. Der Rahmenkredit wird grösstenteils für Prototypen, Tests und Entwicklungsaufträge eingesetzt. Dadurch reduziert sich der Risikoanteil bei den nachfolgenden Beschaffungen.

Finanzielle und personelle Auswirkungen Prototypen, Tests und Entwicklungsaufträge führen in der Regel zu Beschaffungen.

Die finanziellen und personellen Auswirkungen werden mit den entsprechenden Anträgen aufgezeigt.

3.3

Ausrüstung und Erneuerungsbedarf

Neben den einzeln spezifizierten Verpflichtungskrediten macht der Rahmenkredit AEB einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. So sind beispielsweise die persönliche Ausrüstung und die Bewaffnung der Armeeangehörigen bereitzustellen. Zudem sind Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeema-

1403

BBl 2018

terial vorzunehmen. Hinzu kommt die Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft des Armeematerials (Änderungsdienst).

Materialgruppen

Mio. Fr.

­ Ausbildungsmaterial

20,2

­ Bekleidung

15,2

­ Bewaffnung

3,1

­ Flugmaterial

56,2

­ Genie- und Rettungsmaterial ­ Gepäck und besondere Ausrüstungsgegenstände ­ Infanterie- und Panzerabwehrmaterial ­ Material für die Führungsunterstützung ­ Material für den Versorgungs- und Transportdienst ­ Panzermaterial

7,2 16,7 1,2 146,2 60,1 3,0

­ Sanitätsmaterial und ABC-Material

20,5

­ Schuhwerk

17,0

­ Übriges Armeematerial

53,4

Rahmenkredit AEB 2018

420,0

Zum AEB gehören einerseits erstmalige Beschaffungen von Armeematerial von nachgeordneter finanzieller Bedeutung wie Laserschutz für fliegende Besatzungen, Baumaschinen, Hard- und Softwarekomponenten von eingeführten Systemen und diverses Ausbildungsmaterial. Andererseits beinhaltet der AEB auch Beschaffungen zur Ausstattung von klassifizierten Führungsanlagen und Systemen der elektronischen Kriegführung. Nachfolgend werden die wesentlichen Beschaffungsvorhaben beschrieben.

Flugmaterial Der Flugplatz Locarno wird von der Armee betrieben und von der zivilen Luftfahrt mitbenutzt. Für den Flugverkehr soll ein Luftraumüberwachungssystem installiert werden. Dazu ist ein sogenanntes Multilaterationssystem zu beschaffen. Dieses System eignet sich insbesondere für den Flugverkehr in gebirgigem Gelände, wie es für die Region rund um den Flugplatz Locarno charakteristisch ist. Es erkennt kommunizierende Flugzeuge, d. h. Flugzeuge, die sich durch das Aussenden eines Transpondersignals zu erkennen geben. Multilateraltionssysteme werden auch in angrenzenden Staaten wie Österreich eingesetzt, die ähnliche topographische Herausforderungen zu bewältigen haben.

1404

BBl 2018

Material für die Führungsunterstützung Mit dem Rüstungsprogramm 2014 wurden 3200 Stationswagen des Typs MercedesBenz G 300 CDI 4×4 zur Ablösung der 1989 eingeführten Geländewagen Puch beschafft. Damit im neuen Fahrzeug das von den Fliegerabwehrverbänden verwendete Funkgerät SE-225 eingesetzt werden kann, sind insgesamt 282 Gestelle zur Aufnahme dieser Funkgeräte erforderlich. Dadurch können die Einsatzleitung und die Kommandoführung der Fliegerabwehrverbände weiterhin mit dem Funkgerät SE-225 erfolgen. Zum Beschaffungsumfang gehört auch die entsprechende Anzahl Blitzschutzausrüstungen.

Polycom ist das schweizweit flächendeckende Funksicherheitsnetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit. Es ermöglicht den Funkkontakt innerhalb und zwischen den verschiedenen Organisationen, namentlich der Grenzwacht, der Polizei, der Feuerwehr, dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen und dem Zivilschutz. Um mit diesen Organisationen insbesondere bei der Unterstützung der zivilen Behörden zusammenarbeiten zu können, verfügt auch die Armee über Polycom-Funkgeräte. Ein grosser Teil der im System Polycom von sämtlichen Nutzerinnen und Nutzern, d. h. nicht nur von der Armee, verwendeten Komponenten ist seit über zehn Jahren in Betrieb und muss aufgrund des Technologiewandels erneuert werden. Von der Erneuerung betroffen sind auch die von der Armee genutzten Geräte. Mit der neuen Generation von Polycom-Funkgeräten soll ein erster Teil der heute in der Armee eingesetzten Mobil- und Handfunkgeräte ersetzt werden, die nächstens nicht mehr genutzt werden können, weil der Hersteller seine Supportleistungen nicht mehr erbringt. Die neuen Geräte basieren unverändert auf der armeeeigenen Systeminfrastruktur und nutzen die kantonalen Teilnetze zur landesweit interoperablen Kommunikation.

Im Bereich Führungsunterstützung sind Investitionen zur Ablösung von Teilen der bestehenden Infrastruktur zur Satellitenaufklärung erforderlich, ebenso zur Verbesserung der nachrichtendienstlichen Analyse von Satellitenbildern und der Auswertefähigkeit von Videoaufnahmen, die mit dem Aufklärungsdrohnensystem 15 aufgezeichnet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, diverse Softwareanwendungen zu aktualisieren, unter anderem diejenige des von der operativen Stufe verwendeten Informationssystems «Führung ab Bern Informationssystem»,
des Führungsinformationssystems der Luftwaffe und des Personalinformationssystems der Armee.

Die Standardsoftware SAP bildet die Finanz-, die Logistik-, die Personal- und die Immobilienprozesse der Armee ab. SAP ist für die Armee einsatzrelevant. Es wird nicht nur in der Verwaltung eingesetzt, sondern dient auch dazu, die Logistik in der Armee zu betreiben. Der Hersteller der SAP-Software leistet den Support für die aktuelle Version noch bis Mitte der 2020er-Jahre. Danach soll auf die neue SAPVersion S/4HANA migriert werden. Das bestehende SAP-System ist bis dahin weiter zu betreiben. Dazu sind laufend Anpassungen notwendig.

Material für den Versorgungs- und Transportdienst Die Armee verfügt nicht nur über Einsatzfahrzeuge wie Kampfpanzer, Radschützenpanzer und Geländewagen, sondern auch über eine grosse Anzahl von Personenund Lieferwagen zur Deckung verschiedenster Transportbedürfnisse. Diese müssen laufend ersetzt werden, weil die Reparaturkosten mit zunehmendem Alter steigen 1405

BBl 2018

und ein Weiterbetrieb unwirtschaftlich wäre. Diesem Ersatz dient ein Teil des beantragten Rahmenkredits. Ein weiterer Teil ist erforderlich, um diverse Betriebsfahrzeuge und Stapler, die insbesondere in den Logistikcentern der Armee verwendet werden, zu ersetzen.

Risikobeurteilung Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

Finanzielle und personelle Auswirkungen Der Rahmenkredit AEB wird insbesondere für Ersatz- und Nachbeschaffungen eingesetzt. Der finanzielle und personelle Aufwand bleibt dadurch unverändert.

3.4

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung

Munition wird in der normalen Lage grundsätzlich in der Ausbildung verschossen.

Die verbrauchte Munition muss laufend ersetzt werden. Zudem sind die vorhandenen Munitionsvorräte zu bewirtschaften, zu revidieren oder teilweise zu liquidieren.

Dazu wird Munition beschafft und werden die notwendigen Arbeiten beauftragt. Der ordentliche jährliche Bedarf wird mit dem Rahmenkredit AMB beantragt.

Der grösste Teil des AMB 2018 soll für den Ersatz der laufend in der Ausbildung verbrauchten Munition verwendet werden. Ein kleinerer Teil soll der Revision von Munition sowie der Entsorgung und der Liquidation von Munition und von Armeematerial dienen. Der Rahmenkredit AMB wird nicht für die Beschaffung von Munition für den Einsatz verwendet; ein solcher wurde beispielsweise mit dem Rüstungsprogramm 2017 bewilligt.

Mio. Fr.

­ Beschaffung von Munition, Wiederverwendung von demontierter Munition sowie Instandstellung von Munition ­ Revision von Munition ­ Entsorgung und Liquidation von Munition und Armeematerial Rahmenkredit AMB 2018

146,5 8,7 16,8 172,0

Mit dem AMB 2018 soll vor allem Munition beschafft werden, die mit der persönlichen Waffe verschossen wird: 5,6-mm-Gewehrpatronen und 9-mm-Pistolenpatronen.

Weiter sollen 7,5-mm-Gewehrpatronen sowie 30-mm-Pfeil- und Mehrzweckpatronen für den Schützenpanzer 2000 nachbeschafft werden. Zudem sollen für den 8,1cm-Minenwerfer Übungsgranaten beschafft werden.

Die kontinuierliche Überwachung und Revision der gesamten Palette von Munitionstypen, insbesondere der Lenkwaffen, ist ebenfalls Teil des AMB.

1406

BBl 2018

Veraltetes Armeematerial und veraltete Munition werden entsorgt oder liquidiert.

Dies erfolgt dann, wenn die Anforderungen an den Schutz, die Sicherheit und die Wirkung nicht mehr gegeben sind. Die Entsorgung (Shreddern, Reststoffrückgewinnung usw.) oder der Verkauf von überzähligem, noch marktfähigem Material erfolgt durch die Industrie. Dabei werden die einschlägigen rechtlichen Grundlagen berücksichtigt.

Risikobeurteilung Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

Finanzielle Auswirkungen Der Rahmenkredit AMB wird insbesondere für Ersatz- und Nachbeschaffungen eingesetzt. Der finanzielle und personelle Aufwand bleibt dadurch unverändert.

4

Immobilienprogramm VBS 2018

4.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2018 einen Gesamtkredit von 463 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit.

Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

278

­ Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur

53

­ Sanierung und Härtung einer militärischen Anlage

39

­ Payerne VD, Umbau der Halle 4 auf dem Flugplatz

27

­ Drognens FR, Erweiterung und Umbau des Waffenplatzes, 1. Etappe

40

­ Wangen a. A. BE, Weiterentwicklung des Waffenplatzes

89

­ Simplon VS, Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur

30

Rahmenkredit ­ Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2018 Gesamtkredit für das Immobilienprogramm VBS 2018

185 185 463

Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten jeweils eine Position «Kostenungenauigkeit». Diese umfasst einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird, und die Teuerung.

1407

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4.2

Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Flugfunk-Bodeninfrastruktur besteht aus dem Flugfunk-Bodensystem sowie den Anlagen und Bauten. Das Flugfunk-Bodensystem ist veraltet und soll ersetzt werden (vgl. Ziff. 2.3). Die betroffenen Anlagen und Bauten sind an das neue FlugfunkBodensystem anzupassen. Dazu sind an 25 VBS-eigenen und 9 angemieteten Standorten bauliche und technische Massnahmen notwendig.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Der Anpassungsbedarf variiert je nach Standort. Anzupassen sind die bestehenden Installationen, Antennenanlagen und -kabel sowie die Geräteräume. Teilweise sind neue Anlagen zu bauen. Fallweise sind die Anlagen zudem gegen Druck- und Waffenwirkung und gegen nuklearen elektromagnetischen Puls (Nemp) zu schützen.

Die Anlagen befinden sich teilweise an entlegenen, schwer zugänglichen Standorten.

Dadurch können beim Bau bedeutende Mehrkosten entstehen. Hingegen kann ein Teil der erforderlichen Massnahmen zusammen mit bereits bewilligten Projekten wie der Härtung von Netzknoten oder Instandsetzungen realisiert werden. Die Kosten der anrechenbaren Vorausmassnahmen betragen rund 10 Millionen Franken.

Für den Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur liegt ein Vorprojekt vor. Die Realisierung soll gestaffelt in den Jahren 2019­2025 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Je nach Standort wurden verschiedene Optimierungsvarianten geprüft. Insbesondere wurde geprüft, ob die Anforderungen bezüglich Nemp- und Druckschutz sowie gegen Waffenwirkungen erfüllt werden können. Wo unverhältnismässig hohe Kosten verursacht würden, wird auf die Herstellung der maximalen Schutzverhältnisse verzichtet.

Risikobeurteilung Bei Vorprojekten ist mit einer Kostenungenauigkeit von 15 Prozent zu rechnen. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert.

Die Risiken im militärischen Plangenehmigungsverfahren werden als gering eingestuft.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 4,7 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

1408

46,0 7,0 53,0

BBl 2018

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 2,8 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Die zusätzlichen technischen Systeme führen zu einem höheren Immobilienbetriebsaufwand. Der Mehraufwand kann jedoch durch moderne und energieeffiziente Installationen mehrheitlich kompensiert werden. An den neun angemieteten Standorten fällt jährlich zusätzlicher Miet- und Betriebsaufwand von 1,2 Millionen Franken an, wovon der Energieaufwand rund die Hälfte ausmacht.

Bruttomietkosten Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um 3,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

4.3

Sanierung und Härtung einer militärischen Anlage

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die zu sanierende militärische Anlage wurde Mitte des 20. Jahrhunderts gebaut. Sie ist mit dem Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako ausgerüstet.

Weitergehende Informationen sind klassifiziert.

Im Rahmen der Immobilienprogramme 2012 und 2014 wurde die verkehrsmässige Erschliessung sowie die tal- und bergseitige Unterkunft für das Betriebsdetachement saniert und erneuert. Zur weiteren Nutzung werden nun umfangreiche Instandsetzungsmassnahmen am übrigen Teil der Anlage notwendig. Diverse technische Einrichtungen, insbesondere im Bereich Brandschutz entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und den gültigen Normen. Ersatzteile für die Anlagen der Gebäudetechnik sind teilweise nicht mehr verfügbar. Im Zuge der Sanierung soll die Anlage auf die künftig benötigte Grösse reduziert sowie an die Erfordernisse des Führungsnetzes Schweiz (Härtung Netzknoten), des Flugfunk-Bodensystems und von Florako angepasst werden. Die Systeme von Drittnutzern (z. B. Swisscom, Skyguide, Rega) sollen zudem aus Sicherheitsgründen vom militärisch genutzten Bereich entflochten werden.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Mit der beantragten Variante wird die Anlage auf die künftig notwendigen Bedürfnisse reduziert. Zirka 20 Prozent der heutigen Anlagenfläche werden rückgebaut oder stillgelegt. Der weiterbetriebene Anlagenteil wird saniert. Für das Führungsnetz Schweiz und das Flugfunk-Bodensystem werden Räumlichkeiten und Supportsysteme bereitgestellt. Zudem werden Sicherheits- und Personenschutzmassnahmen sowie die vollständige Trennung von ziviler und militärischer Nutzung umgesetzt.

Das Projekt ist auf die geplante Erneuerung von Florako abgestimmt.

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Für die Sanierung dieser militärischen Anlage liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2019­2024 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Nebst der Beibehaltung des Status Quo ohne Flächenreduktion sind weitere Varianten geprüft worden, die jedoch entweder keine konsequente Trennung militärischer und ziviler Nutzer erzielen oder zusätzliche Investitionen erfordern würden. Diese Varianten bieten keine entscheidenden Kostenvorteile und wurden verworfen.

Risikobeurteilung Bei Bauprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 4,2 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

35,5 3,5 39,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 2,6 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Mit der Sanierung, der Flächenreduktion und der Entflechtung der zivilen und militärischen Nutzung kann der Betriebsaufwand um rund 0,2 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten der militärischen Anlage steigen durch die wertvermehrenden Bauarbeiten um rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Durch die Stilllegung eines Anlagenteils werden Bruttomietkosten im Betrag von 0,4 Millionen Franken entfallen, womit diese netto rund 0,8 Millionen Franken pro Jahr zunehmen. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

1410

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4.4

Payerne VD, Umbau der Halle 4 auf dem Flugplatz

Ausgangslage und Handlungsbedarf Der Flugplatz Payerne ist Haupteinsatzstandort der Luftwaffe, Betriebskompetenzzentrum für die F/A-18 sowie die Hauptbasis zur Sicherstellung des Luftpolizeidienstes rund um die Uhr. Das ansässige Flugplatzkommando ist zuständig für den Einsatz von Kampfflugzeugen und Lufttransportmitteln in allen Lagen sowie deren Unterhalt.

Die Einsatzbereitschaft der Luftpolizei wird bis Ende 2020 ausgebaut (Luftpolizeidienst, LP24). Ab dann werden rund um die Uhr während 365 Tagen zwei Flugzeuge einsatzbereit sein. Diese deutlich erhöhte Einsatzbereitschaft erfordert infrastrukturelle Anpassungen und Erweiterungen in den Bereichen Bereitstellung und Unterhalt der Flugzeuge sowie den Einsatz zusätzlicher Flugzeugmechanikerinnen, Flugzeugmechaniker, Technikerinnen und Techniker für den Dreischichtbetrieb.

Die 1942 erstellte Halle 4 wird gegenwärtig für den Unterhalt und die Reparatur der Kampfflugzeuge F/A-18 und Tiger genutzt. Im Zuge der Einführung des Kampfflugzeuges F/A-18 wurde sie 1996 modernisiert und erweitert. Zuletzt wurden 2014 Massnahmen zum Schutz der Kommunikationssicherheit umgesetzt.

In die Halle 4 können acht Flugzeuge F/A-18 eingestellt werden; sie eignet sich für die Unterbringung des Flugzeugunterhalts für den LP24. Damit die höheren Anforderungen für den LP24 erfüllt werden können, ist die Halle 4 zu sanieren und zu erweitern. Die Nutzung soll für die nächsten 25 Jahre sichergestellt werden.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Mit dem Umbau sollen die Gebäudestatik an die Normen der Erdbebensicherheit angepasst, die Gebäudehülle zusätzlich isoliert und saniert sowie die elektrischen Installationen und die Beleuchtung erneuert werden. Zudem sind für den erforderlichen Dreischichtbetrieb die bestehenden Werkstätten, Büros und Theorieräume sowie die Garderoben und die Sanitärräume anzupassen und zu erweitern.

Für die Sanierung der Halle 4 liegt ein Vorprojekt vor. Damit die Infrastruktur rechtzeitig zum Start des LP24 bereitsteht, soll die Realisierung in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Geprüft wurde je eine Neubauvariante am gleichen und an einem alternativen Standort auf dem Flugplatz Payerne. Ein Neubau könnte die Nutzerbedürfnisse teilweise besser erfüllen als die beantragte Variante, wäre aber wesentlich
teurer.

Aufgrund der immer noch guten Bausubstanz der Halle 4, deren Wert im Falle eines Abbruchs vollständig verloren ginge, schneiden beide Neubauvarianten bezüglich Wirtschaftlichkeit deutlich schlechter ab. Zudem würden Planung und Realisierung eines Neubaus mehr Zeit beanspruchen, so dass dieser zum Start des LP24 per Ende 2020 nicht bezogen werden könnte.

1411

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Risikobeurteilung Bei Vorprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 15 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 1,9 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

23,0 4,0 27,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 0,9 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Aufgrund der Flächenerweiterung steigt der Betriebsaufwand nach Bezug ab 2021 um rund 0,4 Millionen Franken pro Jahr. Dagegen reduzieren sich die Aufwände für den Strom durch die installierte Solaranlage um rund 0,1 Millionen Franken pro Jahr.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten steigen durch den Umbau der Halle 4 um 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

4.5

Drognens FR, Erweiterung und Umbau des Waffenplatzes, 1. Etappe

Ausgangslage und Handlungsbedarf Der Waffenplatz Drognens ist im Stationierungskonzept der Armee zur langfristigen Nutzung vorgesehen. Genutzt wird er insbesondere von der Verkehrs- und Transportschule 47 des Lehrverbands Logistik. Die bauliche Infrastruktur des Waffenplatzes aus den 1960er- und 1970er-Jahren wurde vor rund 10 Jahren teilsaniert und befindet sich in gutem Zustand. Die Unterkünfte sind gegenwärtig nicht vollständig ausgelastet.

Aufgrund der auf dem Waffenplatz Freiburg sowohl sanierungsbedürftigen als auch in ihrer Entwicklung stark eingeschränkten Immobilieninfrastruktur und den gleich1412

BBl 2018

zeitig in Drognens bestehenden Belegungs- und Ausbaureserven ist der Standort Freiburg im Stationierungskonzept der Armee als mittelfristig zu schliessender Standort vermerkt. Die Laufzeit des Waffenplatzvertrags für den kantonalen Waffenplatz Freiburg ist bis ins Jahr 2039 befristet. Vieles müsste instand gestellt werden, und der Waffenplatz kann nicht ausgebaut werden. Für die Stadt Freiburg birgt das Kasernenareal im Übrigen ein interessantes Entwicklungspotential für die Stadtentwicklung.

Die in Freiburg stationierte Nach- und Rückschubschule 45 soll mit der WEA in Drognens untergebracht werden. Zur Unterbringung der rund 930 Angehörigen der Armee aus Freiburg ist in Drognens die Unterkunftskapazität um 590 auf 1400 Betten zu erhöhen. Daneben sind auch die Verpflegungs- und die Ausbildungskapazitäten an die höhere Belegung anzupassen. Dazu ist die Gebäudefläche in Drognens um rund 50 Prozent des Gebäudeflächenangebots des Waffenplatzes Freiburg zu erweitern. Mit der Projektrealisierung können die Betriebskosten über eine Nutzung von 35 Jahren im Vergleich zur Fortführung des Status Quo um rund 35 Millionen Franken reduziert werden.

Die Schiessausbildung soll künftig nur noch auf dem bundeseigenen Schiessplatz Montagne de Lussy erfolgen, womit die drei Aussenstandorte Chésopelloz, Moncor und Schiffenen geschlossen werden können.

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2021 ist ein weiteres Ausbauprojekt vorgesehen. Dabei soll auf dem Waffenplatz Drognens für rund 50 Millionen Franken ein Ersatz für die sanierungsbedürftigen Ausbildungsinfrastrukturen an den Aussenstandorten Romont, Corbières und Belfaux geschaffen werden. Die Aussenstandorte sollen anschliessend einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die Erweiterung und der Umbau des Waffenplatzes Drognens umfassen in der 1. Etappe den Ausbau der Unterkunft und die Erweiterung des Verpflegungsgebäudes.

Für den Ausbau der Unterkunftskapazität soll ein Neubau mit vier Vollgeschossen erstellt werden. Im Erdgeschoss sind Büros, diverse Lager und Retablierungsstellen vorgesehen; die neue Unterkunft mit rund 590 Betten ist auf die drei Obergeschosse aufgeteilt.

Während die vorhandenen Speisesäle im Dreischichtbetrieb auch den künftig höheren Bedarf abzudecken vermögen, ist die Produktionskapazität
der Küche von 1000 auf 1500 Mahlzeiten zu erhöhen. Für die Dauer der Bauarbeiten soll eine provisorische Küche eingerichtet werden. Neben der erweiterten Küche soll die neue Entsorgungsstelle eingerichtet werden.

Die mit der Erweiterung des Waffenplatzes Drognens bezweckte Verdichtung ermöglicht eine nachhaltige und wirtschaftliche Portfolio-Optimierung in zwei Stufen.

Durch die Verschiebung der Nach- und Rückschubschule 45 von Freiburg nach Drognens entfallen in der ersten Stufe künftig Bruttomietkosten von 3,4 Millionen Franken pro Jahr für den Waffenplatz Freiburg. Zudem kann auf dessen Sanierung verzichtet werden. Dafür muss in Drognens lediglich rund 50 Prozent des Freiburger-Flächenangebots hinzugebaut werden, der Rest kann mittels Synergienutzung im 1413

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Bestand gedeckt werden. Zusätzlich können nutzerseitig jährlich rund 0,2 Millionen Franken eingespart werden.

Mit der Konzentration der Ausbildung in Drognens sollen in der später folgenden zweiten Verdichtungsstufe die drei Aussenstandorte Romont, Corbières und Belfaux statt saniert durch Neubauten auf dem Waffenplatz Drognens ersetzt werden. Aus dieser Zentralisierung werden Effizienzgewinne im Nutzerbetrieb und entsprechende Einsparungen in den Betriebskosten resultieren.

In beiden Verdichtungsstufen wird eine aus den 1950er-Jahren stammende Infrastruktur durch energieeffiziente und auf die künftigen Nutzeranforderungen abgestimmte Neubauten ersetzt, was zusätzlich substanzielle Einsparungen in den Betriebskosten ermöglichen wird.

Für die Erweiterung und den Umbau des Waffenplatzes Drognens liegt ein Vorprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2019­2022 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Es wurde geprüft, ob anstelle des Ausbaus des Waffenplatzes Drognens auch Möglichkeiten zur Nutzung von Gemeindeunterkünften bestehen. Deren Kapazitäten würden jedoch entweder den erforderlichen Bedarf nicht decken oder die Räumlichkeiten wären zu weit abgelegen, um den betrieblichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zu genügen.

Als weitere Variante wurde die Fortführung der beiden Standorte Freiburg und Drognens untersucht. Dabei müsste die Kaserne in Freiburg für die verbleibende Vertragslaufzeit von lediglich 20 Jahren gesamtsaniert werden. Für die in Freiburg stationierten Truppen müsste später trotzdem eine Ersatzinfrastruktur bereitgestellt werden. Dieses Vorgehen wäre aus wirtschaftlichen Gründen weniger attraktiv als die beantragte Variante.

Risikobeurteilung Bei Vorprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 15 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 2,3 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

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35,0 5,0 40,0

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Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 1,3 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Mit der Realisierung dieses Projekts kann der Betriebsaufwand um 0,2 Millionen Franken reduziert werden. Mit der Aufgabe des Waffenplatzes Freiburg und dreier Aussenstandorte wird zusätzlich ein Miet- und Betriebsaufwand von jährlich rund 3,4 Millionen Franken entfallen.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten für die Erweiterung und den Umbau des Waffenplatzes Drognens steigen durch die wertvermehrenden Bauarbeiten um rund 2,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.

4.6

Wangen a. A. BE, Weiterentwicklung des Waffenplatzes

Ausgangslage und Handlungsbedarf Der Waffenplatz Wangen a. A. ist im Stationierungskonzept der Armee für die langfristige Weiternutzung vorgesehen. Nebst der Kasernen- und der Ausbildungsinfrastruktur umfasst er die gemeindeeigene Stadtkaserne sowie die Aussenstelle Wangen a. A. des Armeelogistikzentrums Thun. Auf dem Waffenplatz sind die Rekruten- und die Unteroffiziersschulen der Rettungstruppen sowie eine Kompanie einer Rekrutenschule des Lehrverbandes Logistik, Verkehr und Transport stationiert.

Der Waffenplatz verfügt über die erforderliche Infrastruktur für die militärische Ausbildung sowie für die praxisorientierte Aus- und Weiterbildung von Feuerwehr, Polizei usw.

Mit der WEA soll eine heute in der Gemeindeunterkunft Kirchberg BE behelfsmässig untergebrachte Kompanie neu in Wangen a. A. stationiert werden. Im Verbund mit dem Wechsel vom 3-Start- auf das 2-Start-Modell steigt damit die Truppenbelegung um 336 auf neu 1070 Angehörige der Armee. Entsprechend ist die Belegungskapazität für die Unterkunft, die Verpflegung und die Ausbildung des Waffenplatzes zu erhöhen. Zudem weist die Kaserneninfrastruktur für die Unterkunft, die Verpflegung, die Theorie und die Administration mit Baujahr 1971 einen hohen Instandsetzungsbedarf auf. In Kombination mit dem um 50 Prozent steigenden Flächenbedarf hat dies umfangreiche bauliche Massnahmen zur Folge.

Als Bestandteil des Konzepts des Sanitätsdienstes der Armee soll zudem die heutige Krankenabteilung durch ein Medizinisches Zentrum der Region (MZR) ersetzt werden. Mit 100 Betten deckt es die stationäre medizinische Versorgung von Angehörigen der Armee für die Kantone Aargau, Bern, beide Basel und Solothurn ab. Es umfasst Untersuchungs- und Behandlungsräume sowie zugehörige Nebenräume. Zur optimalen Auslastung werden 40 Betten des MZR der Truppe als Kaderunterkunft 1415

BBl 2018

zur Verfügung gestellt. Diese doppelt genutzten Betten werden der Sanität nur in ausserordentlichen Lagen (z. B. Pandemie) zur Verfügung stehen, wodurch die Unterkunft entsprechend kleiner dimensioniert werden kann.

Nach Inbetriebnahme des MZR können die heutigen Krankenabteilungen auf den Waffenplätzen in der Region auf wesentlich kleinere Ambulatorien (ohne Betten) redimensioniert werden. Bezogen auf die gesamte Region resultiert daraus ein Abbau von bisher 135 Betten auf künftig noch 60 Betten, die ausschliesslich für die Sanität reserviert sind. Mit der Realisierung des MZR können künftig zwei Vollzeitstellen in einer anderen Region eingesetzt werden. Würde man auf die Realisierung des MZR verzichten, müssten im regionalen Einzugsgebiet des geplanten MZR insgesamt 14 zusätzliche Stellen für medizinisches Fachpersonal zur Erfüllung der gültigen Pflegestandards geschaffen werden. Die nutzerseitige Betriebskostendifferenz zwischen diesen beiden Szenarien beträgt rund 2,0 Millionen Franken pro Jahr zugunsten des MZR.

Im mittelfristigen Ausblick besteht weiterer Handlungsbedarf im Bereich Logistikinfrastruktur der Aussenstelle Wangen a. A. Sie basiert auf dem Logistik- und Einlagerungskonzept der Armee und ist auf die WEA ausgerichtet. Die Aussenstelle liefert den Truppen sowohl im Ausbildungsbereich als auch im Einsatz Unterstützung in allen Logistikbelangen. Die Infrastruktur umfasst Lagergebäude, Werkstätten, Werkhof und Retablierungsstelle. Es ist geplant, diese Logistikinfrastruktur in späteren Etappen nach 2022 zu erneuern und auszubauen. Dafür wird mit Investitionen von rund 150 Millionen Franken gerechnet.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Mit der Weiterentwicklung des Waffenplatzes Wangen a. A. sollen mehrere Neubauten erstellt und Instandhaltungsarbeiten ausgeführt werden. Damit soll die veraltete Kaserneninfrastruktur der höheren Belegung und den veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Das Projekt umfasst folgende Baumassnahmen: ­

Viergeschossiger Ersatzneubau mit Unterkunft für 822 Angehörige der Armee, mit Theorieräumen, Kanzleibüros und einem Verpflegungsbereich mit Grossküche. Erhöhung der Produktionskapazität der Küche auf 1200 Mahlzeiten, damit die Stadtkaserne beliefert und deren Küche geschlossen werden kann;

­

Ersatzneubau für die Truppenmagazine, die Feuerwehr, die Notstromanlage mit Trafostation und die bestehenden Energiezentrale im Untergeschoss (Unterstation zum Fernwärmenetz mit Energieträger Holz und Anteil Biogas);

­

Neubau für das MZR mit 100 Patientenbetten, wovon 40 als Kaderunterkunft genutzt werden. Abgetrennt vom medizinischen Bereich sind im Neubau zusätzlich die Räumlichkeiten für die Administration sowie die Loge, die Wache und die Arrestlokale untergebracht;

­

Neubau mit Sicherheitsräumen und Unterständen für die Retablierung;

­

Sanierung der Haustechnik und der Küche der Soldatenstube mit Anpassungen an die gesetzlichen Hygienevorschriften;

1416

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­

Ersatz für den als Baugrund verwendeten Rasensportplatz. Anpassung der Aussenplätze, der Ver- und der Entsorgung, der Parkierung sowie der Strassen- und der Wegerschliessungen.

Im Variantenvergleich deckt die beantragte Variante die Bedürfnisse am wirtschaftlichsten und mit hoher Nutzungsflexibilität ab. Der Bedarf an Provisorien während der Bauphase ist überdies sehr gering.

Mit dem Ersatz der veralteten und stark sanierungsbedürftigen Immobilien durch energieeffiziente Neubauten kann die Infrastruktur am effektivsten an die künftigen Nutzerbedürfnisse angepasst werden. Mit der Verschiebung der bisher in Kirchberg untergebrachten Kompanie auf den Waffenplatz Wangen a. A. entfallen künftig Unterbringungskosten von rund 0,4 Millionen Franken pro Jahr. Zusätzlich können in der durch das künftige MZR versorgten Region Betriebskosten von rund 0,3 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Zur Erfüllung der gültigen Pflegestandards in der bisherigen Struktur müssten im Vergleich zu heute rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr mehr aufgewendet werden.

Für die Weiterentwicklung des Waffenplatzes liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2019­2024 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Es wurden sowohl Varianten mit einer Gesamtsanierung und der Erweiterung der bestehenden Gebäudeflächen als auch mit der Konzentration des gesamten Flächenbedarfs in einem einzigen Neubaukubus geprüft. Bei der Gesamtsanierung würden kostenintensive Provisorien erforderlich, während die Flexibilität der Raumanordnung bei höheren Baukosten eingeschränkt wäre. Beim Neubaukubus müsste eine aufwändigere und somit kostspieligere Gebäudetechnik installiert werden. Beide Varianten wurden aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.

Risikobeurteilung Bei Bauprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 6,1 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

81,0 8,0 89,0

1417

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Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 3,0 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Die Umsetzung des Sanitätskonzepts der Armee ermöglicht, den Betriebsaufwand in der durch das neue MZR versorgten Region um jährlich rund 0,3 Millionen Franken zu reduzieren. Mit dem Umzug der in Kirchberg untergebrachten Kompanie nach Wangen a. A. entfällt zudem Unterbringungsaufwand am alten Standort im Betrag von rund 0,4 Millionen Franken pro Jahr.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten für die Weiterentwicklung des Waffenplatzes Wangen a. A.

betragen rund 4,0 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.

4.7

Simplon VS, Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur

Ausgangslage und Handlungsbedarf Der Schiessplatz Simplon ist der wichtigste Schiessplatz für die Verbandsausbildung der Artillerie. Er ist der einzige Schiessplatz, auf dem auf lange Distanzen sowie mit dem Grossteil der Artilleriemunitionsarten geschossen werden kann. Die Rekrutenschulen der Artillerie sowie die vier mit der WEA verbleibenden Artillerieabteilungen nutzen den Schiessplatz mit ihren Panzerhaubitzen für ihre Schiessverlegungen und für Wiederholungskurse. Ausserdem werden künftig mit den im Rüstungsprogramm 2016 beschafften 12-cm-Mörsern Schiessübungen auf dem Simplon durchgeführt.

Der Schiessplatz verfügt mit der sich im Bundeseigentum befindlichen Gebirgsunterkunft Simplon, Alter Spittel, und mit den beiden Gemeindeunterkünften Simplon Dorf und Gondo über drei Unterkünfte. Zur langfristigen Sicherung des Schiessbetriebs und im Hinblick auf die Unterbringung zusätzlicher Truppeneinheiten wurde das 1901 erbaute Barralhaus mit zugehörigem Land 2007 erworben. Aufgrund der hygienischen und der sicherheitstechnischen Verhältnisse können dort gegenwärtig keine Truppen untergebracht werden.

Mit der WEA wurden die Artillerieabteilungen von drei auf vier Batterien erweitert, wobei es sich bei der vierten Batterie um eine Einheit handelt, die dannzumal mit dem neuen Mörser 16 ausgerüstet wird. Entsprechend ist auf dem Simplon zusätzliche Infrastruktur mit 150 Betten, einer Küche mit Esssaal, Materialmagazinen sowie Führungs- und Ausbildungsräumlichkeiten bereitzustellen. Ohne diese Erweiterung müsste die Truppe im Gebiet Brig-Visp untergebracht werden, was mit Zeitverlusten zulasten der Ausbildung, mit Transportkosten und mit zusätzlichem Verkehr auf der Simplon-Passstrasse verbunden wäre.

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Als neuer Bestandteil der Ausbildungsstandards sollen Rochaden zwischen den unterschiedlichen Schiesspositionen ermöglicht werden, was zusätzliche Schiessstellungen für die Panzerhaubitzen erfordert. Ausserdem wird ein zusätzlicher Aufmunitionierungs- und Betankungsplatz benötigt.

Auf dem Simplon besteht heute keine Möglichkeit für Reparaturen. Deshalb müssen defekte Fahrzeuge jeweils ins Tal transportiert werden. Diese Schwertransporte sind naturgemäss mit Verkehrs- und Lärmbelastung verbunden. Um solche Transporte künftig zu vermeiden, soll ein Betriebsgebäude mit einer Werkstatt eingerichtet werden, wo sich Panzerhaubitzen und Pneufahrzeuge reparieren lassen. Ferner sollen Einstellplätze mit Waschmöglichkeit geschaffen werden. Damit müssen die Schneeräumungsfahrzeuge im Winterhalbjahr nicht mehr wie heute unter freiem Himmel parkiert werden.

Die Luftwaffe ist auch weiterhin auf eine Helikopter-Betankungsanlage auf dem Simplon angewiesen. Die im geschützten Hochmoor gelegene Betankungsanlage für Helikopter und Unterhaltsfahrzeuge kann nicht weiter betrieben werden und ist an einem anderen Standort zu platzieren.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Mit dem Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur in Simplon sollen das Barralhaus umgebaut, ein Betriebsgebäude erstellt, zusätzliche Schiesspodeste gebaut sowie die Betankungsanlage ersetzt werden.

Das denkmalgeschützte Barralhaus wird zur Unterbringung von 150 Angehörigen der Armee angepasst, saniert und mit einer Küche ergänzt. Der bestehende Fahrzeugabstellplatz wird um den aufgrund der intensiveren Nutzung des Schiessplatzes entstehenden Mehrbedarf erweitert.

Das neu zu erstellende Betriebsgebäude umfasst eine Fahrzeughalle, einen Waschund einen Werkstattbereich, Büroflächen sowie die zentrale Heizung mit einem Pelletslager. Der neue Aufmunitionierungs- und Betankungsplatzplatz für die Panzerhaubitzen wird dem Betriebsgebäude vorgelagert. Das Barralhaus, das Alte Spittel und das Betriebsgebäude werden an die neu zu erstellende Kläranlage angeschlossen.

Die zusätzlich zu erstellenden Schiesspodeste werden als Rundkurs in Form einer Piste angelegt. Die beiden sanierungsbedürftigen Kurzdistanz-Schiessanlagen werden durch eine ganzjährig nutzbare zentrale Anlage ausserhalb der Lawinenzone ersetzt. Die Lärmsimulation hat den Nachweis
erbracht, dass die Lärmbelastung durch die Nutzung der neuen Feuerstellungen für Panzerhaubitzen und Mörser abnimmt.

Die bestehende Betankungsanlage für Helikopter und Unterhaltsfahrzeuge wird an einen Standort ausserhalb der Naturschutzzone verschoben. Die sanierungsbedürfte Villa Roten wird aus wirtschaftlichen Gründen rückgebaut.

Für den Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur auf dem Simplon liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2019­2023 erfolgen.

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Weitere geprüfte Varianten Alternativ zur beantragten Variante für die Sanierung des Barralhauses wurden ein Neubau, eine aus Sanierung und Neubau bestehende Mischlösung sowie eine Mietund Kaufvariante für das Hotel Bellevue Simplon-Kulm geprüft. Werden die Kosten über die Lebensdauer betrachtet, wird die beantragte Variante indessen als die wirtschaftlichste beurteilt. Würde das Hotel Bellevue Simplon-Kulm gemietet oder gekauft, so wären überdies umfangreiche Schutzmassnahmen erforderlich, weil das Objekt inmitten eines Lawinengebiets liegt.

Risikobeurteilung Bei Bauprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

Verpflichtungskredit und finanzielle Auswirkungen Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 1,3 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

27,3 2,7 30,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 1,3 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienbotschaften VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Mit dem Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur auf dem Schiessplatz Simplon können Betriebsaufwände von insgesamt rund 0,2 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten des Schiessplatz Simplon steigen durch die wertvermehrenden Bauarbeiten um rund 1,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.

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4.8

Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2018

Der Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2018 umfasst diejenigen nicht einzeln spezifizierten Vorhaben mit Investitionsausgaben von weniger als 10 Millionen Franken. Er soll für die nachfolgenden Zwecke verwendet werden: Mio. Fr.

­ Studien und Projektierungen

40

­ Ausbauten und Liegenschaftskäufe

70

­ Werterhaltungsmassnahmen

60

­ Weitere Zwecke

15

Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2018

185

Die Planung der Vorhaben im Rahmenkredit ist noch nicht abgeschlossen. Die angegebenen Bausummen entsprechen dem Planungsstand vom 15. Dezember 2017.

Studien und Projektierungen Mit Studien und Projektierungen wird die Planung der künftigen Immobilienprogramme sichergestellt. Mit der Planung werden die notwendigen Spezifikationen und Berechnungen erstellt. Sie umfasst alle Planerleistungen (Leistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Fachplanung) von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Zudem dient sie der Bemessung der Verpflichtungskredite. Für Studien und die Projektierungen werden rund 9 Prozent der Investitionsausgaben veranschlagt. Dieser Wert entspricht den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und der Honorarverordnung des schweizerischen Ingenieurund Architektenvereins (SIA).

Ausbauten und Liegenschaftskäufe Dieser Teil des Rahmenkredits soll für kleinere Ausbauten sowie für Liegenschaftskäufe verwendet werden. Diese Ausbauten und Käufe werden durch veränderte Nutzung, neue Dimensionierung oder Bedürfnisse aus Rüstungsmaterialbeschaffungen notwendig. Wichtige Vorhaben sind: ­

Aussenstelle Burgdorf, Ausbau Aussenstelle Im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Verwaltungszentrums am Guisanplatz muss per Ende 2019 ein Teil der Aussenstelle Bern aufgegeben und nach Burgdorf verlagert werden. Zur Fahrzeugeinstellung sowie zur Aufnahme der Fahrzeugservice-Aktivitäten und der Instandhaltungswerkstätten für Kleinreparaturen soll die Infrastruktur in Burgdorf als Vorausmassnahme für den künftig geplanten Ausbau der Aussenstelle angepasst werden.

­

Waffenplatz Bremgarten Die Mehrzweckhalle auf dem Waffenplatz Bremgarten wurde in den 1970er-Jahren erstellt. Sie weist einen hohen Unterhaltsbedarf sowie stati1421

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sche und energetische Mängel auf. Weil der Baugrund instabil ist, kann die Halle nicht wirtschaftlich saniert werden. Anstelle der Gesamtsanierung soll zur Sicherstellung der militärischen Sportausbildung im Grundausbildungsdienst an einem geeigneteren Standort eine neue Doppelturnhalle gebaut werden.

­

Waffenplatz Sion, Ausbau Kompetenzzentrum Militärpolizei Als Bestandteil der WEA werden das Kommando Militärpolizei und das Kompetenzzentrum der Militärpolizei neu in Sion stationiert. Dazu soll die Infrastruktur mit den bestehenden Ausbildungs-, Einstell- und Materialhallen an die Anforderungen der neuen Nutzerinnen und Nutzer angepasst und um einen unterirdischen Schiessstand im Raum Sierre erweitert werden.

Werterhaltungsmassnahmen Werterhaltungsmassnahmen sind notwendig, um die Gebrauchstauglichkeit des Immobilienbestandes zu sichern, ihn zu modernisieren, gesetzliche Massnahmen zu vollziehen (z. B. Lärmschutzmassnahmen), energietechnische Sanierungen vorzunehmen oder Photovoltaikanlagen einzubauen. Wenn eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr sinnvoll ist, werden Ersatzneubauten erstellt. Werterhaltungsmassnahmen oder Sanierungen, die mehr als 10 Millionen Franken Investitionsausgaben zur Folge haben, werden als einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite beantragt.

Mit dem Rahmenkredit sollen unter anderem die folgenden Vorhaben realisiert werden: ­

Aussenstelle Rynächt, Gebäude Zentralisierung und Optimierung Das Vorortlager in Rynächt ist schweizweit ein wichtiges Lager für Fahrzeugteile, Fahrzeugreifen und Streusalz. Zur Optimierung der Betriebsabläufe sollen drei nicht mehr sanierungswürdige Gebäude sowie eine ausserhalb liegende Halle durch einen Neubau auf dem Areal Rynächt ersetzt und die Aktivitäten dort zentralisiert werden. Das nicht an das Areal angrenzende Grundstück mit der Halle wird verkauft.

­

Führungsanlage, Erneuerung Haustechnik und Übermittlung Diese geschützte Führungsanlage mit Baujahr 2000 wird rund um die Uhr betrieben und soll langfristig genutzt werden. Die Haustechnik und die Übermittlungseinrichtungen, die beide am Ende ihres Lebenszyklus stehen, sollen saniert und zusammen mit den Personen- und Brandschutzeinrichtungen an die heutigen Anforderungen und Normen angepasst werden.

Weitere Zwecke Für folgende weitere Zwecke wird der Rahmenkredit zusätzlich verwendet: ­

Mieterausbau sowie fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten;

­

Investitionsbeiträge an die Sanierung von gemeinsam mit Dritten genutzter Infrastruktur wie Strassen und Seilbahnen;

1422

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­

teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit für das vorliegende Immobilienprogramm;

­

nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.

Risikobeurteilung Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

Finanzielle und personelle Auswirkungen Der Rahmenkredit wird grösstenteils für Projektierungen, Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen verwendet. Dadurch können die Nutzung optimiert und die Betriebsaufwände konstant gehalten werden.

5

Ausserdienststellung von Waffensystemen 2018

5.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt, die nachfolgend aufgeführten Systeme und Anlagen vollständig oder teilweise ausser Dienst zu stellen.

Ausserdienststellungen

­ Teile der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger ­ Festungsartillerie ­ Nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen ­ Panzerjäger Der Bundesrat kündigte bereits in der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vom 3. September 20144 an, dass in den kommenden Jahren verschiedene Systeme ausser Dienst gestellt werden sollen, namentlich Kampfflugzeuge F-5-Tiger, nicht werterhaltene Panzerhaubitzen, nicht werterhaltene Kampfpanzer Leopard, 12-cm-Festungsminenwerfer, 15,5-cm-Festungskanonen Bison sowie das Fliegerradar Taflir und die Panzerjäger.

Der Einsatz von veraltetem Material mit geringer Schutz- und Waffenwirkung gegen zeitgemässe Mittel wäre aus militärischer Sicht nicht sinnvoll. Eine Werterhaltung dieser Systeme wäre zudem ökonomisch nicht vertretbar. Die erwähnten Systeme sollen nun vollständig oder teilweise ausser Dienst gestellt werden mit Ausnahme der nicht werterhaltenen Kampfpanzer Leopard und des Fliegerradars Taflir.

Die Weiterverwendung der nicht werterhaltenen Kampfpanzer Leopard hängt von der Ausrüstung der zusätzlichen mechanisierten Bataillone ab. In den Jahren 2012 und 2013 ging die Schweizer Armee davon aus, dass vier mechanisierte Bataillone künftig genügen würden. In der Folge wurde die Ausserdienststellung der stillgeleg4

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ten, nicht werterhaltenen Kampfpanzer Leopard beantragt. Das Parlament beschloss mit der WEA, dass sechs mechanisierte Bataillone und eine dritte mechanisierte Brigade gebildet werden sollen. Eine vollständige Ausrüstung dieser Verbände mit schweren Mitteln ist zurzeit nicht gewährleistet. Für eine Neubeschaffung schwerer Kampffahrzeuge fehlen die nötigen finanziellen Mittel. Deshalb wurde 2015 entschieden, auf eine Ausserdienststellung der 96 nicht werterhaltenen Kampfpanzer Leopard zu verzichten; sie werden jedoch stillgelegt. Die Kosten der Stilllegung dieser nicht werterhaltenen Kampfpanzer belaufen sich pro Jahr gesamthaft auf rund 0,5 Millionen Franken.

Weiter wird auch die Ausserdienststellung des Fliegerradars Taflir bis auf weiteres zurückgestellt. Vorgesehen war, Taflir mit der bodengestützten Luftverteidigung 2020 (Bodluv 2020) abzulösen. Mit Bodluv 2020 wären Sensoren zur Erfassung der Luftlage im unteren Bereich des Luftraumes beschafft worden. Mit dem Entscheid, das Projekt Bodluv 2020 zu sistieren, wurde auch auf die Ausserdienststellung von Taflir verzichtet.

Die Kampfflugzeuge F-5 Tiger hätten gemäss ursprünglicher Planung in den kommenden Jahren vollständig ausser Dienst gestellt werden sollen. Damit in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre beim Schutz des Luftraums keine Lücke entsteht, wurden die F/A-18 mit dem Rüstungsprogramm 2017 einer Nutzungsdauerverlängerung unterzogen. Damit die F/A-18 bis Ende der 2020er Jahre eingesetzt werden können, müssen sie überdies von Nebenaufgaben entlastet werden. Dazu soll ein Teil der Tiger-Flotte eingesetzt werden, weshalb 26 dieser Flugzeuge vorläufig weiterbetrieben werden.

In der Folge beantragt der Bundesrat gestützt auf Artikel 109a Absatz 4 MG, Teile der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger, die Festungsartillerie mit den 12-cm-Festungsminenwerfern und den 15,5-cm-Festungskanonen Bison, die nicht werterhaltenen Panzerhaubitzen sowie die Panzerjäger ausser Dienst zu stellen.

5.2

Teile der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die F-5-Tiger wurden mit den Rüstungsprogrammen 1976 und 1981 in zwei Tranchen als sogenannte Raumschutzjäger beschafft. Sie haben ein leistungsschwaches Radar und sind nur mit Kanonen und veralteten Kurzstrecken-Infrarotlenkwaffen ausgerüstet.

Die F-5 Tiger können zwar auch bei Dunkelheit und schlechter Witterung starten und landen, aufgrund ihrer Sensoren und der Bewaffnung sind Einsätze zur Wahrung der Lufthoheit jedoch nur bei Tag und guten Sichtbedingungen möglich. Die Flugzeuge sind folglich für den Luftpolizeidienst kaum mehr einsetzbar.

Weil die F-5 Tiger Ziele auf mittlere und grössere Distanz weder mit Radar erfassen noch mit Lenkwaffen bekämpfen können, wären sie in einem Luftkampf gegen einen zeitgemässen Gegner chancenlos. Ein Einsatz der F-5 Tiger in der Luftverteidigung ist deshalb operationell nicht mehr sinnvoll.

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Von den ursprünglich beschafften 110 Flugzeugen verfügt die Luftwaffe zurzeit noch über 53. Aus Gründen der Kosteneinsparung und der Flottenoptimierung wurde entschieden, sukzessive nur noch 26 Tiger einzusetzen.

Mit der WEA war ursprünglich vorgesehen, die verbleibenden F-5-Tiger vollständig ausser Dienst zu stellen. Die Expertengruppe des VBS zum neuen Kampfflugzeug hat in ihrem Bericht zur Luftverteidigung der Zukunft vom 30. Mai 2017 5 jedoch empfohlen, einen Teil der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger als Serviceflugzeuge weiterhin einzusetzen. Die F-5-Tiger können so die F/A-18 von Nebenaufgaben entlasten. Dadurch und durch die mit dem Rüstungsprogramm 2017 eingeleiteten Massnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18 lässt sich das Nutzungsende der F/A-18 bis 2030 hinauszögern. Die 26 F-5-Tiger sollen deshalb für Zieldarstellung, als Aggressor im Luftkampftraining (Sparringpartner für den F/A-18), für die Schulung im Bereich elektronische Kriegführung, für Einsätze zur Überwachung der Radioaktivität, für Testflüge der armasuisse, für die Patrouille Suisse und ­ in beschränktem Ausmass ­ am Tag und bei guter Sicht für den Luftpolizeidienst verwendet werden.

Weiter eingesetzt werden sollen zudem auch: die Täuschkörper gegen Radar- und Infrarot-Lenkwaffen, das Ziel-Schleppsystem, das Störsystem Vista V, die Höhenfilter zur Messung der Radioaktivität, die Lenkwaffen AIM-9P4 sowie das F-5spezifische Bodenmaterial, das durch die Industrie und auf den Flugplätzen eingesetzt wird.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Der Bundesrat beantragt 27 F-5-Tiger ausser Dienst zu stellen. Davon wurden bereits vier Flugzeuge an historische Sammlungen abgegeben. Die anderen 23 F-5Tiger sind bereits stillgelegt. Auf sie kann verzichtet werden, weil die F/A-18 mit der beschlossenen Nutzungsverlängerung bis 2030 betrieben und somit bis zur Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen den Schutz des Luftraumes sicherstellen können. Dazu sind sie jedoch von Nebenaufgaben zu entlasten. Dies ist möglich, wenn ein Teil der Kampfflugzeuge F-5-Tiger als Serviceflugzeug weiter betrieben wird.

Die ausser Dienst zu stellenden F-5-Tiger sollen wenn möglich verkauft werden.

Kaufinteressenten sind vorhanden, da auch andere Luftwaffen oder Organisationen die F-5-Tiger als Serviceflugzeuge
einsetzen. Unter anderen hat die US Navy ihr Interesse an einem Kauf bekundet. Allerdings ist zu beachten, dass die Flugzeuge aufgrund der aufgelaufenen Flugstunden zuerst durch den Käufer überholt werden müssen. Die Flugzeuge sind grösstenteils seit mehreren Jahren stillgelegt. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass keine Flugzeuge verschrottet oder entsorgt werden müssen.

Das Waffensystem F-5-Tiger gilt als Kriegsmaterial und bedarf bei Weiterveräusserung ins Ausland einer Ausfuhrbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft sowie einer Bewilligung der amerikanischen Regierung.

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www.vbs.admin.ch > Verteidigung > Schutz des Luftraumes > Empfehlungen zur Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges

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Die verbleibenden 26 F-5-Tiger sollen als Serviceflugzeuge eingesetzt werden.

Damit realistisch trainiert werden kann, soll zudem eine minimale Anzahl Trainingslenkwaffen erhalten bleiben. Ein Verzicht hätte zur Folge, dass die Effizienz von Aggressoreinsätzen, die mit dem Tiger durchgeführt werden, stark reduziert würde.

Zu prüfen ist hingegen, ob allenfalls die Kriegsmunition für die Bordkanonen liquidiert werden kann. Inwieweit die bestehenden und nicht mehr benutzten Flugzeugkavernen und -boxen, Hangars und Lagerräume ausser Betrieb genommen werden können, ist zurzeit in Abklärung.

Die Ausserdienststellung soll ab dem Jahr 2019 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Als weitere Varianten wurde eine Verlängerung der Nutzungsdauer oder eine Kampfwertsteigerung der F-5-Tiger geprüft. Dazu wurde 2011 im Auftrag des Vorstehers des VBS eine Machbarkeitsstudie für ein F-5-Upgrade erstellt. Ein Industriekonsortium, bestehend aus der Ruag Aviation als Materialkompetenzzentrum und der Northrop Grumman Corporation als F-5-Originalhersteller erarbeitete je ein Angebot. Dieses basierte auf einem Upgrade-Paket der Elbit Systems Ltd. Israel, das durch die brasilianische Luftwaffe beschafft und mit spezifischen Anforderungen der Schweizer Luftwaffe ergänzt wurde. Beide geprüften Varianten wären technisch möglich, die Maschinen liessen sich mit dem Upgrade jedoch nicht in eine gegen moderne Kampfflugzeuge ebenbürtige Plattform umbauen. Mit Kosten für Entwicklung, Beschaffung und Umbau von 950 bzw. 1250 Millionen Franken stünde der militärische Nutzen zudem in keinem Verhältnis zu den Kosten. Deshalb wurden beide Varianten verworfen.

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft Die Einsatzbereitschaft lässt sich ohne Gefährdung des Ausbildungsstandes der Pilotinnen und Piloten und unter Einhaltung der Flugsicherheitsstandards sicherstellen.

Finanzielle und personelle Auswirkungen Einmalige Erträge und Aufwände Der Verkaufsertrag ist schwer abschätzbar. Die Aufwände der Veräusserung sollten jedoch durch die Erträge gedeckt werden können.

Wiederkehrende Aufwände und personelle Auswirkungen Die zu liquidierenden F-5-Tiger sind bereits stillgelegt. Eingespart werden können die Personal- und die Sachaufwände für die Abstellplätze und die periodischen Kontrollarbeiten. Diese belaufen sich auf rund 0,6 Millionen Franken pro Jahr.

Die finanzierungswirksamen Aufwände für den Weiterbetrieb von 26 F-5-Tiger Serviceflugzeugen belaufen sich jährlich auf rund 30 Millionen Franken.

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5.3

Festungsartillerie

Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Festungsartillerie stammt überwiegend aus der Zeit des Kalten Krieges. Sie war auf die damalige Bedrohung ausgerichtet. Mit der veränderten Bedrohungslage hat sie an sicherheitspolitischer und militärischer Bedeutung verloren.

Seit der Armee XXI wird der Einsatz der Festungsartillerie als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Die Doktrin hat sich weiterentwickelt. Die Verteidigung basiert heute auf mobilen Kräften und verfolgt den Ansatz, jederzeit an jedem Ort massgeschneiderte Verbände einsetzen zu können. Dies gelingt mit ortsfesten Waffensystemen nicht.

Verschiedene Tendenzen führten zur neuen Doktrin: ­

Die geänderte Bedrohungslage liess einen mechanisierten Angriff auf die Schweiz, zu dessen Bekämpfung die Festungsartillerie ausgelegt war, unwahrscheinlicher werden.

­

Durch Präzisionslenkwaffen wurden die Festungen stets verwundbarer.

­

Viele Wirkungsräume der Festungsminenwerfer wurden irrelevant, da sie überbaut oder die zugehörigen Sperrstellen und Sprengobjekte aufgehoben wurden.

­

Die Geheimhaltung der Artilleriestellungen war kaum mehr möglich, dies umso mehr, als im Internet genaue Beschriebe und Fotografien der Stellungen auftauchten.

Die Festungsartillerie umfasste ursprünglich die 15,5-cm-Festungskanonen Bison, 8,1-cm-Festungsminenwerfer, 12-cm-Festungsminenwerfer, 15-cm-Kanonen, 10,5cm-Kanonen und 7,5-cm-Festungskanonen. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurden bereits mit der Armeereform 1995 alle Festungsartilleriemittel mit Ausnahme der Festungskanonen Bison und der 12-cm-Festungsminenwerfer ausser Dienst gestellt.

Im Sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 20106 und im Armeebericht vom 1. Oktober 20107 wurde darauf hingewiesen, dass auf die Kampfinfrastruktur (Festungskanonen Bison, 12-cm-Festungsminenwerfer, Sperrstellen und Sprengobjekte) verzichtet werden kann und mit ihrer Ausserdienststellung begonnen wird. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3752 zur Zukunft der Artillerie vom 20. Januar 2016 hat der Bundesrat noch einmal bekräftigt, dass die Festungsartillerie demnächst ausser Dienst gestellt werden soll, weil der militärische Nutzen derartiger statischer Systeme angesichts moderner Bedrohungen nur noch gering sei. Auch den Erhalt einer beschränkten Anzahl ausgewählter Waffenstellungen erachtete er als nicht zweckmässig.

2011 erfolgte der Entscheid zur vollständigen Ausserdienststellung der verbleibenden Festungsartillerie. In diesem Jahr leistete die Festungsartillerieabteilung 13 ihren letzten Wiederholungskurs. Mit der Aufhebung der Festungstruppen ging die Kom6 7

BBl 2010 5133 BBI 2010 8871

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petenz zum Betrieb der Festungsartillerie verloren. Die Waffenstellungen mit den dazugehörenden Unterständen und Erschliessungen wurden seit 2011 nur minimal instandgehalten und sind deshalb nicht mehr einsatzbereit.

Mit der Motion 11.4135 zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern wurde der Bundesrat beauftragt, die im Armeebericht vorgesehene Liquidation der Festungsminenwerfer zu stoppen. Die mit der MG-Revision geschaffene rechtliche Grundlage erlaubt es nun, die Ausserdienststellung der Festungsartillerie zu beantragen.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Mit der Ausserdienststellung der Festungsartillerie sollen die verbleibenden Festungskanonen Bison und die 12-cm-Festungsminenwerfer mit der dazugehörenden Infrastruktur entweder veräussert oder ausgeräumt und verschlossen werden. Seitens der Festungsvereine und -stiftungen besteht ein Interesse an der Übernahme von Festungsminenwerfern. Nicht veräusserbare Objekte werden aus Kostengründen stillgelegt. Sie werden ausgeräumt und verschlossen.

Die Festungsartillerie zählt mit der dazugehörigen Infrastruktur rund 650 Objekte (Festungsminenwerfer, Bison, Unterstände, Kabel usw.). Diese wurden seit Jahren nur minimal instandgehalten und sind nicht mehr einsatzbereit. Für den Erhalt wären umfangreiche bauliche, betriebliche und organisatorische Massnahmen erforderlich.

Dies würde Investitionen in der Höhe von rund 250 Millionen Franken nach sich ziehen.

Obschon der Betriebsaufwand der verbliebenen Festungsartillerie maximal reduziert wurde, beträgt er immer noch rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Mit den Ausserdienststellungen kann der jährliche Aufwand auf weniger als 0,5 Million Franken reduziert werden.

Die Ausserdienststellung wird nach dem Beschluss der eidgenössischen Räte über die Ausserdienststellung der Festungsartillerie eingeleitet. Zunächst werden informationsschutzrelevante Einrichtungen ausgebaut und klassifizierte Bau- und Betriebsdokumente gemäss Vorgabe des Informationsschutzes entfernt. Anschliessend können die Anlagen aus dem Anlageverzeichnis entlassen werden. Danach folgt die festgelegte Räumung der Objekte. Sie werden in den Dispositionsbestand überführt.

Bestehende Verträge mit Dritten werden überprüft, aufgelöst oder fallweise angepasst (z. B. Miet- und Energielieferverträge).

Ein Teil der
Infrastrukturen eignet sich für die Nachnutzung beispielsweise als Munitionsmagazin. Eine solche Nachnutzung wird nach wirtschaftlichen Kriterien fallweise geprüft. Hat das VBS keinen Bedarf, werden geeignete Bauten aufgrund der Verordnung vom 5. Dezember 20088 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes in erster Priorität den anderen Bau- und Liegenschaftsorganen des Bundes zur Übernahme angeboten. Erst danach erfolgt die Veräusserung an Dritte wie Kantone, Gemeinden oder historische Vereine.

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SR 172.010.21

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Die zur Ausserdienststellung vorgesehenen Infrastrukturen befinden sich mehrheitlich ausserhalb einer Bauzone. Sie können erst dann verkauft, im Baurecht abgegeben oder vermietet werden, wenn die für die Umnutzung erforderlichen raumplanungs- oder spezialrechtlichen Bewilligungen vorliegen.

Die restlichen Infrastrukturen werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen stillgelegt und nur noch soweit instandgehalten, dass das Risiko einer Werkeigentümerhaftung tragbar ist. Rückbauten erfolgen nur in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung von vertraglichen Verpflichtungen, wirtschaftlichen Überlegungen und Risikoabwägungen.

Die Ausserdienststellung soll in den Jahren 2019­2024 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Halten in tiefer Bereitschaft Geprüft wurde, die Festungsartillerie in tiefer Bereitschaft und mit minimalen Fähigkeiten zu erhalten, damit sie für eine allfällige spätere Nutzung wieder aktiviert werden könnte. Dies ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll und für die Armee nutzlos.

Der Bestand an Festungsartillerieanlagen ist zu gross. Zudem müssten die erforderlichen Truppen wieder aufgebaut werden. Die Sicherheitsvorschriften könnten nur mit erheblichen Investitionen eingehalten werden. Insgesamt wären für diese Variante bis 2025 Investitionen von über 50 Millionen Franken zu tätigen. Der jährliche Betriebsaufwand würde 2 Millionen Franken betragen. Aus diesen Gründen wurde diese Variante verworfen.

Minimale Grundbereitschaft erhalten Auch ein minimaler Erhalt der Grundbereitschaft wurde geprüft. Diese Variante sah vor, anstelle eines vollständigen Verzichts auf die Festungsartillerie einen minimalen Bestand von 10 Prozent aller Festungskanonen Bison und Festungsminenwerfer für die Ausbildung zu erhalten. Die restlichen Festungskanonen und Festungsminenwerfer würden stillgelegt und ausgeräumt. Minimale Fähigkeiten bei der Festungsartillerie müssten wieder aufgebaut werden.

Sollten zehn Prozent der Festungsartillerie für den Erhalt der Grundbereitschaft beibehalten werden, müssten bis 2025 mindestens 15 Millionen Franken investiert werden. Zusätzlich würden jährlich 20 Millionen Franken für Betriebsaufwand, Instandhaltung der Infrastruktur und Munition anfallen. Wäre später eine minimale Einsatzbereitschaft aller Festungsminenwerfer und Festungskanonen wieder aufzubauen, müssten
mindestens 250 Millionen Franken investiert werden. Aus all diesen Gründen wurde entschieden auf den minimalen Erhalt der Grundbereitschaft zu verzichten.

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft Die Ausserdienststellung der Festungskanonen Bison und der Festungsminenwerfer hat keinen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft der Armee.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen Einmalige Aufwände und Erträge Der einmalige Aufwand für die beantragte Ausserdienststellung beträgt insgesamt 25 Millionen Franken. Die Ausserdienststellung der Infrastrukturen wird über das ordentliche Budget des VBS finanziert.

Der mögliche Ertrag aus den geplanten Verkäufen beträgt weniger als 0,5 Millionen Franken.

Wiederkehrende Aufwände und personelle Auswirkungen In den vergangenen Jahren wurde der Betriebsaufwand für die ausser Dienst zu stellenden Infrastrukturen bereits stark reduziert. Die Festungsminenwerfer und Festungskanonen mit der dazugehörenden Infrastruktur wurden seit Jahren nur minimal instandgehalten. Die beantragten Ausserdienststellungen führen zu jährlichen Einsparungen von 1,5 Millionen Franken beim Sach- und Personalaufwand.

Die Einsparungen sollen im VBS für die Finanzierung neuer Bedürfnisse verwendet werden.

Bruttomietkosten Die aktuellen Bruttomietkosten belaufen sich auf 35 Millionen Franken. Die Bruttomietkosten entfallen bei einer vollständigen Ausserdienststellung.

5.4

Nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen

Ausgangslage und Handlungsbedarf Mit den Rüstungsprogrammen 1968, 1974, 1979 und 1988 wurden 581 Panzerhaubitzen M109 beschafft. 133 davon wurden mit dem Rüstungsprogramm 1997 werterhalten. Sie werden als Bogenschusswaffe (indirektes Feuer) insbesondere gegen Ziele eingesetzt, die sich aufgrund der Topographie oder der Überbauung, aber auch wegen der Distanz und der Zeitverhältnisse nicht mit direkt schiessenden Waffen bekämpfen lassen. Als zentrales Element unterstützt die Artillerie die eigenen Kampftruppen, indem sie einen Gegner in seiner Bewegungsfreiheit einschränkt und in seiner Kampftätigkeit behindert. Sie schafft damit günstige Voraussetzungen, um eigene Bodentruppen wirkungsvoll einzusetzen.

Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs für die gesamte Armee ist es unausweichlich, die relevantesten Fähigkeiten zu priorisieren und sich bei der Weiterentwicklung des Gesamtsystems der Artillerie auf das Notwendige zu beschränken.

Gemäss Bericht über die Zukunft der Artillerie vom 20. Januar 20169 sollen die heutigen Geschütze mittelfristig durch moderne Systeme ersetzt werden, die über eine höhere Reichweite und Präzision verfügen und mobiler sind. Neben oder anstelle von Panzerhaubitzen verwenden immer mehr Länder radgestützte Artilleriege9

www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat legt Bericht über die Zukunft der Artillerie vor

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schütze. Diese haben gegenüber Raupenfahrzeugen den Vorteil, dass sie sich auf Strassen mit hohen Geschwindigkeiten fortbewegen können.

Heute verfügt die Armee noch über 133 werterhaltene Panzerhaubitzen. Mit der WEA verbleiben noch vier Artillerieabteilungen. Diese können mit 96 werterhaltenen Panzerhaubitzen vollständig ausgerüstet werden. Die verbleibenden 37 werterhaltenen Panzerhaubitzen decken den Ausbildungsbedarf sowie die logistische Umlaufreserve und die technische Reserve ab.

Neben den werterhaltenen Panzerhaubitzen besitzt die Armee noch 162 nicht werterhaltene Panzerhaubitzen. Weitere 286 nicht werterhaltene Panzerhaubitzen wurden bereits verkauft oder entsorgt. Teilweise wurden sie für die Ersatzteilgewinnung verwendet oder dem Kulturgut zugewiesen.

Von den ursprünglich 283 beschafften Raupentransportwagen wurden 164 bereits verkauft oder entsorgt. Teilweise wurden sie für die Ersatzteilgewinnung verwendet oder dem Kulturgut zugewiesen.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die noch vorhandenen 162 nicht werterhaltenen Panzerhaubitzen und 58 Raupentransportwagen sollen ausser Dienst gestellt werden. Sie sind teilweise in einer ehemaligen Flugzeugkaverne stillgelegt und verursachen Lagerungskosten. Sie bringen der Armee keinen Nutzen mehr.

Die ausser Dienst zu stellenden Systeme werden verkauft oder entsorgt. Vorgängig werden ausgewählte Baugruppen entnommen. Diese werden als Ersatzteile für die verbleibenden Systeme verwendet. Der Verkauf oder die Entsorgung erfolgen nach wirtschaftlichen Kriterien. Zudem müssen die Auflagen des Herkunftslandes und des Kriegsmaterialgesetzes eingehalten werden. Im Falle einer Entsorgung wird ein möglichst hoher Anteil der Rohstoffe wiederverwertet.

Die Ausserdienststellung soll in den Jahren 2019­2021 erfolgen.

Weitere geprüfte Varianten Es wurde geprüft, ob die Fahrzeuge für andere Zwecke genutzt oder weiter verwendet werden können. Diese Varianten wurden jedoch verworfen, weil durch eine Umnutzung oder Weiterverwendung die Anforderungen an moderne Artilleriesysteme nicht erfüllt werden könnten.

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft Die Ausserdienststellung von 162 Panzerhaubitzen und 58 Raupentransportwagen hat keinen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft der Armee. Die Artillerie kann die geforderten Leistungen weiterhin
erbringen.

Finanzielle und personelle Auswirkungen Die Verkaufs- oder Entsorgungserträge decken im besten Fall die Aufwände für die Ausserdienststellung. Durch die Ausserdienststellung entfallen jedoch Aufwände für die Kontrollen und die Lagerung. Damit können Personal- und Sachaufwände von jährlich 0,9 Millionen Franken eingespart werden. Die freiwerdenden Ressourcen werden für die Instandhaltung anderer Systeme verwendet.

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5.5

Panzerjäger

Ausgangslage und Handlungsbedarf Mit dem Rüstungsprogramm 1986 wurde die Beschaffung von 310 Panzerjägern 90 inkl. Lenkwaffen beschlossen. Diese ersetzten die 10,6-cm-Panzerabwehrkanonen 58, die den Infanterie- und Radfahrerregimenter zugeteilt waren. Diese Regimenter verfügten damit über ein gepanzertes und nachtkampftaugliches Panzerabwehrmittel zur wirksamen Bekämpfung von Kampfpanzern.

Der Panzerjäger besteht aus drei verschiedenen Teilsystemen: dem gepanzerten Radfahrzeug Piranha 6x6, dem Panzerabwehr-Lenkwaffensystem TOW und dem Werferturm, der die Richtmittel für das Waffensystem enthält und als Abschusslafette für die Lenkwaffe dient. Die praktische Einsatzdistanz der Lenkwaffe auf fahrende Ziele beträgt 400 bis 3500 Meter.

Von den 310 beschafften Panzerjägern wurden 40 in Sanitätsfahrzeuge und 160 in Kommandofahrzeuge umgebaut. Diese bleiben weiter im Einsatz. Zwei Unfallfahrzeuge wurden liquidiert, zwei weitere der Genfer Polizei verkauft und acht Fahrzeuge sind für historische Sammlungen vorgesehen. Die noch verbliebenen 98 Panzerjäger werden bei den Aufklärungsbataillonen eingesetzt. Sie dienen der militärischen Aufklärung mit Einsatz von Waffen (gewaltsame Aufklärung).

Nach 30-jährigem Einsatz hat der Panzerjäger sein Nutzungsende erreicht. Zudem wird es immer schwieriger, Ersatzteile zu beschaffen. Die Panzerjäger waren zu Beginn der 1990er-Jahre ein fortschrittliches Waffensystem. Mittlerweile hat sich die Technologie erheblich weiterentwickelt. Die Radfahrzeuge Piranha der 1. Generation bieten der Mannschaft nicht den heute geforderten Schutz gegen Splitter und Geschosswirkung. Zudem musste ein grosser Teil der Kriegsmunition aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Ihre Betriebssicherheit war nicht mehr gegeben.

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung Die verbleibenden 106 Panzerjäger sollen ab 2023 ausser Dienst gestellt werden.

Von dieser Ausserdienststellung sind auch die folgenden zum Panzerjäger gehörenden Systeme betroffen: der Lehrsaalfahrerstand, die Fahrernachtsichtgeräte, die Kurzzielbahn zum Schiesssimulator sowie der Schiesssimulator Panzerjäger TOW.

Die Systeme werden nicht verkauft. Die Fahrzeuge sollen durch die Mowag so entsorgt werden, dass daraus Ersatzteile für die Weiternutzung der restlichen Piranha-Flotte gewonnen werden können. Die Ersatzteile
werden gereinigt, etikettiert, handelsüblich verpackt und bei der Logistikbasis der Armee eingelagert. Sie werden jedoch erst bei Bedarf überholt.

Die Ausserdienststellung des Panzerjägers hat einen direkten Einfluss auf die Ausbildung. Die Offiziere der Panzerjägerzüge in den Aufklärungsbataillonen werden noch bis 2021, die Unteroffiziere und Rekruten noch bis 2022 ausgebildet. Die in den Panzerjägerzügen eingeteilten Armeeangehörigen werden anschliessend in herkömmliche Aufklärungsformationen umgeteilt.

Die Ausserdienststellung der Panzerjäger soll in den Jahren 2023­2025 erfolgen.

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Weitere geprüfte Varianten Eine Umnutzung des Systems analog der Sanitäts- und der Kommandofahrzeuge wurde geprüft und als nicht sinnvoll erachtet. Die Radfahrzeug Piranha der 1. Generation bieten aus heutiger Sicht keinen genügenden Schutz gegen Splitter und Geschosswirkung und der Betrieb kann nicht mehr sichergestellt werden.

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft Die heutigen fünf Aufklärungsbataillone mit total 25 Panzerjägerzügen werden mit der Weiterentwicklung der Armee in vier Aufklärungsbataillone mit 24 Panzerjägerzügen überführt. Die dort im Einsatz stehenden und an ihr Nutzungsende gelangenden Panzerjäger werden nicht ersetzt.

Der Bestand der Ausbildungsmunition TOW reicht bis 2021. Diese Munition ist heute schon kontingentiert, da sie nicht mehr hergestellt wird. Zudem wurde 2016 die Hälfte des Bestandes der Kriegsmunition TOW aus Alters- und Sicherheitsgründen gesperrt. Es ist davon auszugehen, dass die gesamte TOW-Munition ab 2021 aus Sicherheitsgründen liquidiert werden muss.

Finanzielle Auswirkungen Durch die Ausserdienststellung fallen einmalige Entsorgungsaufwände an: bei der Ruag rund 0,7 Millionen Franken und bei der Mowag rund 3,3 Millionen Franken.

Zudem ist für die Entsorgung der TOW-Lenkwaffen mit Aufwänden von 1,5 Millionen Franken zu rechnen. Ein Verkaufsertrag entfällt, weil die Fahrzeuge für die Ersatzteilgewinnung verwendet werden.

Im Gegenzug entfallen nach der Ausserdienststellung jährliche Aufwände von rund 2,5 Millionen Franken, die bisher für den Betrieb und die Instandhaltung sowie für die Übungsmunition angefallen sind.

6

Auswirkungen

6.1

Auswirkungen auf den Bund

6.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Die Ausgaben aus den beantragten Verpflichtungskrediten werden dem Einzelkredit «Rüstungsaufwand und -investitionen» des Departementsbereichs Verteidigung sowie dem Globalbudget «Investitionen» der armasuisse Immobilien im VBS belastet.

Die beantragten Verpflichtungskredite werden nur noch zu einem kleinen Teil im Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 zahlungswirksam. Die nach dem Jahr 2020 benötigten Mittel werden dem Zahlungsrahmen der Armee 2021­2024 angerechnet.

Die jährlichen Ausgaben werden vom Parlament mit den Voranschlägen bewilligt.

In früheren Jahren wurde die Mehrwertsteuer auf Importen (MIMP) jeweils nicht mit den Verpflichtungskrediten beantragt. Dies, weil sie für den Bund ausgabenneutral ist. Die MIMP wird dem Budget VBS belastet und dem EFD gutgeschrieben. Die EFK empfahl in ihrem Revisonsbericht vom 24. April 2017 zur Aufklärungsdrohne 1433

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15, dass die MIMP künftig im Verpflichtungskredit einzurechnen sei. Diesem Anliegen wird in der vorliegenden Armeebotschaft Rechnung getragen. Die mit dem Rüstungsprogramm 2018 beantragten Verpflichtungskredite enthalten 36 Millionen Franken für die MIMP.

Den Kreditanträgen liegen die nachfolgend aufgeführten, auf dem Stand vom Dezember 2017 basierende Annahmen der Expertengruppe Konjunkturprognose des Bundes (Devisenkurse Euro, US-Dollar und Teuerung), der Schweizerischen Nationalbank (Devisenkurse übrige Währungen) sowie der armasuisse (bei fehlenden Werten) zugrunde.

Jährliche Teuerung

Devisenkurse

­ CH

1,0 %

­ EUR

1,15

­ DE

1,9 %

­ USD

1,00

­ US

2,4 %

­ SEK

12,50

Sollten sich die für die Berechnung verwendeten Teuerungsannahmen oder Devisenkurse im Laufe der Beschaffungen erhöhen, müssten nachträglich teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.

6.1.2

Personelle Auswirkungen

Allfällige personelle Mehr- oder Minderaufwände aus den beantragten Verpflichtungskrediten und Ausserdienststellungen werden innerhalb des VBS ausgeglichen.

6.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone und Gemeinden profitieren mehrfach von der Armee. Die Ausbildung und der Betrieb der Armee schaffen zahlreiche Arbeitsplätze in den Agglomerationen und den Berggebieten. Durch Investitionen der Armee werden Arbeitsplätze in der Industrie und in der Baubranche gesichert. Dies führt zu sozialer Wohlfahrt und Steuereinnahmen bei Kantonen und Gemeinden.

Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete profitieren gleichermassen von der Armee. Durch die starke Dezentralisierung der Ausbildungsplätze, der Einsatzund der Logistikinfrastrukturen fördert die Armee die Entwicklung aller Regionen in der Schweiz.

1434

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6.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und die Investitionen in Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Für die Rahmenkredite werden die Beteiligungen nicht ausgewiesen. Das Immobilienprogramm VBS 2018 wird weitestgehend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert somit von Investitionen von mehr als 800 Millionen Franken.

Die Beteiligungen führen bei der schweizerischen Volkswirtschaft zu KnowhowAufbau und Wertschöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

7

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Armeebotschaft 2016 umfasste unter anderem die Rüstungs- und Immobilienplanung 2016­2020. Sie wurde in die Botschaft vom 27. Januar 201610 zur Legislaturplanung 2015­2019 und in den Bundesbeschluss vom 14. Juni 201611 über die Legislaturplanung 2015­2019 aufgenommen. Die jährlichen Rüstungs- und Immobilienprogramme VBS wurden darin erwähnt. Somit wurden die beiden Programme indirekt angekündigt. Weiter wurde mit dem Zahlungsrahmen der Armee 2017­ 2020 die Finanzierung aufgezeigt.

8

Rechtliche Aspekte

8.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus den Artikeln 60 Absatz 1 und 167 BV.

8.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200212 ist für die vorliegenden Erlasse die Form des einfachen, und damit nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

10 11 12

BBl 2016 1105, hier 1187.

BBl 2016 5183, hier 5190 SR 171.10

1435

BBl 2018

8.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Artikel 2 des Bundesbeschlusses über das Rüstungsprogramm 2018, Artikel 2 des Bundesbeschlusses über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018 und Artikel 2 des Bundesbeschlusses über das Immobilienprogramm VBS 2018 der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmungen einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen.

Der Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen 2018 untersteht nicht der Ausgabenbremse. Er enthält weder Subventionsbestimmungen noch wird ein Verpflichtungskredit oder ein Zahlungsrahmen beschlossen.

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