Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes Es wird Peter Schlegel, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, letzte bekannte Adresse Witikonerstrasse 264, 8053 Zürich, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 5. Oktober 2000 auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Zürich vom 20. Oktober 1999 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. September 1999 folgendes Urteil gefällt hat: I.

In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird der Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. September 1999 aufgehoben.

II.

Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 76329 des Betreibungsamtes Zürich 7 wird im Betrag von 3747.15 Franken nebst Zins zu 5 % auf dem Betrag von 3497.15 Franken seit 1. November 1997 aufgehoben.

III. Die Gerichtskosten von 700 Franken werden dem Beschwerdegegner auferlegt.

IV. Der geleistete Kostenvorschuss von 700 Franken wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

Das begründete Urteil steht Peter Schlegel bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

7. November 2000

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Die Kanzleidirektorin: Françoise Bruderer

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2000-2349