Mitteilung X. gegen die Psychologieberufekommission PsyKo, Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 21. Juni 2017 (B-2680/2015) Das Bundesgericht erkennt: 1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Gerichtskosten von 2000 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, schriftlich mitgeteilt.

Die für den Beschwerdeführer bestimmte vollständige Ausfertigung des Urteils wird zu seinen Handen im Dossier abgelegt.

18. Juni 2018

i.A. des Präsidenten der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung:

2C_701/2017

Die Bundesgerichtskanzlei

2018-2266

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