00.001 Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1999 vom 12. Januar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1999 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

12. Januar 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

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Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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2000-0081

Übersicht Der Europarat beging 1999 sein 50-jähriges Bestehen. Die Parlamentarische Versammlung wählte den österreichischen Parlamentarier Walter Schwimmer zum neuen Generalsekretär und den Spanier Alvaro Gil-Robles zum Menschenrechtskommissar. Die Umsetzung des Aktionsplans der Staats- und Regierungschefs machte weitere Fortschritte. Die Strukturreform zeigte erste kleine Erfolge. Georgien wurde als 41. Vollmitglied in den Europarat aufgenommen.

Die 104. und 105. Session des Ministerrates waren hauptsächlich der Krise im Kosovo und der Lage in Südosteuropa gewidmet, zu welchen verschiedene Erklärungen abgegeben wurden. Die Aussenminister hiessen den Beitrag des Europarates zum Stabilitätspakt und zum Wiederaufbau des Kosovo gut.

Der neue Menschenrechtsgerichtshof stellte trotz des grossen Arbeitsanfalls seine Funktionsfähigkeit unter Beweis. Er fällte im Berichtszeitraum kein die Schweiz betreffendes Urteil. Die Europäische Kommission für Menschenrechte stellte ihre Tätigkeit ein.

Das Ministerkomitee verabschiedete 22 Empfehlungen, welche namentlich die rechtliche Zusammenarbeit, das Flüchtlingswesen, die Medien, die Lokalverwaltung, die soziale Sicherheit, den Sport und die Bildung betreffen (vgl. Anhang).

Verabschiedet und zur Unterzeichnung aufgelegt wurden ferner ein strafrechtliches und ein zivilrechtliches Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung.

Die Schweiz unterzeichnete das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen. Sie ratifizierte das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere und setzte das revidierte Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen provisorisch in Kraft.

Der Europarat führte seine Unterstützungsprogramme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Sicherheit insbesondere in Albanien, Russland, der Ukraine, den baltischen Staaten und Bosnien-Herzegowina weiter.

Erneut beteiligte sich die Schweiz an verschiedenen Fachministerkonferenzen: Die 22. Konferenz der Europäischen Justizminister (Chisinau, Moldawien, 17. und 18. Juni) hatte die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter zum Gegenstand; die 6. Konferenz der Europäischen Gesundheitsminister
(Athen, 22. und 23. April) setzte sich mit dem Problem des Alterns im 2l. Jahrhundert auseinander; die 26. Konferenz der Europäischen Familienminister (Stockholm, 14.­16. Juni) widmete sich dem Thema einer kinderfreundlichen Gesellschaft.

Die Schweiz beteiligte sich in all den erwähnten Bereichen aktiv an den Arbeiten der dafür zuständigen Lenkungsausschüsse und Expertengruppen. Sie führte verschiedentlich den Vorsitz.

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Bericht 1

Wichtigste Entwicklungen im Jahre 1999

1.1

Allgemeines

Die Parlamentarische Versammlung wählte im Juni den österreichischen Parlamentarier Walter Schwimmer (ÖVP) zum neuen Generalsekretär des Europarates. Er ist nach Lujo Toncic-Sorinj (1969­1974) und Franz Karasek (1979­1984) bereits der dritte Österreicher in diesem Amt. Er löst den schwedischen Liberalen Daniel Tarschys ab, der das Generalsekretariat seit Sommer 1994 leitete. Weiter wählte die Parlamentarische Versammlung im September den Menschenrechtskommissar, wobei drei Kandidaturen zur Wahl standen, darunter in der Person von Frau Gret Haller auch eine schweizerische. Gewählt wurde schliesslich der Spanier Alvaro GilRobles.

Die Umsetzung des von den Staats- und Regierungschefs 1997 beschlossenen Aktionsplans machte weitere Fortschritte. So wurden die Verfahren zur Einhaltung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen (Monitoring) verbessert und aufeinander abgestimmt. Gleichzeitig wurden die den Kontrollprozess begleitenden praktischen Hilfsmassnahmen verstärkt. Verschiedene Rechtsinstrumente zur Korruptionsbekämpfung wurden zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Ausarbeitung einer neuen Europäischen Strategie des sozialen Zusammenhalts steht vor dem Abschluss. Mit dem Programm «Erziehung zum demokratischen Staatsbürger» und der Eröffnung der Kampagne «Europa, ein gemeinsames Erbe» wurde die kulturelle Komponente des Europarates erneut unterstrichen.

Die Empfehlungen des Rates der Weisen zur Strukturreform, die den Europarat präsenter und leistungsfähiger machen sollen, wurden im Ministerkomitee weiterbehandelt. Unsere kritischen Kommentare bezüglich des visionären und politischen Gehalts der Empfehlungen haben sich als angebracht erwiesen. Immerhin können wir davon ausgehen, dass die Reformen zu einigen punktuellen Verbesserungen führen werden. Sie betreffen u.a. die Schwerpunktbildung bei den Aufgaben des Ministerkomitees, die Zusammenarbeit des Europarates mit der Europäischen Union und der OSZE, das Profil der Organisation in der Öffentlichkeit sowie die Organisation des Generalsekretariats.

Der Europarat konnte sein 50-jähriges Bestehen feiern (Gründung in London am 5. Mai 1949), was Gelegenheit zu zahlreichen Gedenkveranstaltungen gab. So wurde in Bern im Rahmen der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte eine Gedenkfeier durchgeführt, an welcher der Bundesrat in corpore
teilnahm. Ehrengast war der ungarische Staatspräsident Arpad Göncz, da Ungarn im Ministerkomitee den Vorsitz führte. Ferner veranstaltete das EDA eine Informationskampagne mit einem Schülerwettbewerb.

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1.2

Sessionen des Ministerkomitees

Die 104. Session des Ministerkomitees fand zur 50-Jahr-Feier des Europarates am 6. und 7. Mai in Budapest statt, da Ungarn das erste Land Mittel- und Osteuropas war, das nach der Wende dem Europarat beitrat. Die Aussenminister verabschiedeten die Budapester Erklärung «Für ein grosses Europa ohne Risse» («Pour une Grande Europe sans clivages»), in der sie dem Willen Ausdruck gaben, auf der Grundlage der Gleichheit und Rechtstaatlichkeit auf ein grosses und ungeteiltes Europa hinzuarbeiten. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Krise im Kosovo und die Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien. Angenommen wurde der Beitrag des Europarates zum Stabilitätspakt für Südosteuropa. In seiner Zusammenfassung der Debatte gab der ungarische Vorsitzende im Namen der Präsidentschaft eine KosovoErklärung ab, in der die massiven Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden und die Überstellung der für diese Untaten Verantwortlichen an den Internationalen Gerichtshof im Haag gefordert wird.

Die Schweiz war durch Bundesrat Joseph Deiss und Staatssekretär Jakob Kellenberger vertreten. Am Rand der Jubiläumsfeierlichkeiten konnte der Departementsvorsteher mit dem ungarischen Präsidenten und mit mehreren Aussenministern Gespräche führen. Staatssekretär Kellenberger unterzeichnete für die Schweiz das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen.

Die 105. Session des Ministerkomitees fand am 3. und 4. November in Strassburg statt. Nachdem der Rat der Weisen vorgeschlagen hatte, die politische Rolle des Europarates zu stärken, versuchte das Generalsekretariat die Tagung aktualitätsbezogener als bisher zu gestalten. Wichtigstes Traktandum war deshalb der Beitrag des Europarates zum Stabilitätspakt und zum Wiederaufbau des Kosovo. Die Minister unterstrichen in beiden Fällen ihre Entschlossenheit, den begonnenen Prozess erfolgreich abzuschliessen, wobei der Beitrag des Europarates verstärkt werden soll. Sie gaben der Hoffnung Ausdruck, dass die Bundesrepublik Jugoslawien bald die notwendigen Voraussetzungen schaffen werde, um Vollmitglied des Stabilitätspakts und des Europarats werden zu können, wie dies im Hinblick auf eine dauernde Friedenslösung in der Region wünschbar wäre.

1.3

Neubeitritte und Kandidaturen

Georgien wurde Ende April als 41. Mitgliedstaat in den Europarat aufgenommen.

Wie zuvor andere mittel- und osteuropäische Staaten musste es sich mit dem Beitritt ebenso ausdrücklich verpflichten, grundlegende rechtstaatliche Reformen durchzuführen. Zu den zahlreichen Auflagen gehören die schrittweise Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die europäischen Standards, die Verbesserung des Schutzes der nationalen Minderheiten sowie die Durchführung einer Justiz- und Verwaltungsreform.

Der politische Dialog mit Bosnien-Herzegowina wurde verstärkt. Auf Grund der eingeholten Lageberichte war es der Parlamentarischen Versammlung jedoch noch nicht möglich, eine Aufnahmeempfehlung abzugeben. Ohne konkrete Fortschritte in Richtung auf vermehrte Demokratie und Rechtstaatlichkeit, insbesondere auf dem Gebiet von Schule und Erziehung sowie in den Bereichen Justiz, Polizei und Medien, erscheint die Mitgliedschaft von Bosnien-Herzegowina noch verfrüht.

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Betreffend die Beitrittsgesuche von Armenien und Aserbaidschan konnten ebenfalls nur minimale Fortschritte erzielt werden, während die Mitgliedschaft von Belarus und der Bundesrepublik Jugoslawien nach wie vor in weiter Ferne liegen. Dagegen kann im Falle des Fürstentums Monaco mit einem baldigen Beitritt gerechnet werden.

2

Der demokratische Zusammenhalt

2.1

Menschenrechte

Der Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) verabschiedete zuhanden des Ministerkomitees den Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das den Geltungsbereich von Artikel 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) ausweitet. Der Entwurf erfasst sowohl den Bereich Rassismus und Intoleranz als auch die Gleichstellung von Frau und Mann.

Die Arbeiten betreffend die Anerkennung eines Rechts auf Befriedigung elementarer materieller Bedürfnisse wurden fortgeführt.

Der im Anschluss an ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs erstellte Empfehlungsentwurf über die Wiederaufnahme gewisser innerstaatlicher Verfahren soll demnächst verabschiedet werden (in diesem Zusammenhang wurde Artikel 139a des Bundesrechtspflegegesetzes besonders geprüft). Tatsächlich stellte sich heraus, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens unter gewissen ausserordentlichen Umständen das einzig wirksame Mittel zur Verwirklichung der restitutio in integrum ist.

Mit dem Inkrafttreten des Elften Zusatzprotokolls zur EMRK und der Errichtung des neuen Ständigen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde eine Überarbeitung des Reglements des Ministerkomitees betreffend die Kontrolle des Vollzugs der vom Gerichtshof gefällten Urteile notwendig. Mit dieser Überarbeitung wurde begonnen, ist es doch entscheidend, dass die Urteile von den Mitgliedstaaten loyal und wirksam vollzogen werden, wenn das Kontrollsystem nicht an Glaubwürdigkeit einbüssen soll.

Wichtig ist der Entscheid des Lenkungsausschusses, die Mitgliedstaaten in Zukunft regelmässig zur Überprüfung ihrer Vorbehalte zur EMRK aufzufordern. Die Anzahl dieser Vorbehalte sollte so weit wie möglich beschränkt werden, damit die EMRK in ganz Europa gleich angewendet wird. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten kürzlich beantragt hat, ihn zum Rückzug der Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK (Garantie eines fairen Verfahrens) zu ermächtigen, da diese vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Bundesgericht für ungültig erklärt worden sind (Vorbehalt betreffend die Öffentlichkeit der Verhandlung und der Urteilsverkündung sowie Auslegende Erklärung zum Recht auf richterliche Prüfung sowie zur Garantie der Unentgeltlichkeit eines amtlichen Verteidigers und
Dolmetschers). Es sei hier noch angeführt, dass das Ministerkomitee zum Problem der unzulässigen völkerrechtlichen Vorbehalte eine Empfehlung verabschiedet hat (99/13).

Der Europarat wird sich als Beobachter aktiv an den Arbeiten bezüglich der vom Europäischen Rat am 4. Juni 1999 beschlossenen Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) beteiligen. Dabei geht es darum zu verhindern, dass sich für die Mitgliedstaaten der EU die europäische Gerichtsbarkeit langsam von Strassburg 978

nach Luxemburg verschiebt, wodurch die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Verwirklichung eines europäischen «Ordre public» am Ende in Frage gestellt werden könnte.

Aus Anlass des fünfzigsten Jahrestages der EMRK wird am 3. und 4. November 2000 in Rom eine Europäische Ministerkonferenz über Menschenrechte stattfinden, an der die Schweiz sich zu beteiligen gedenkt. Zur Begehung dieses Jahrestages werden die Mitgliedstaaten und der Europarat selbst verschiedene Initiativen ergreifen, zum Beispiel Kampagnen in den nationalen Parlamenten und den Medien sowie solche für die Jugend.

In der Europäischen Kommission gegen Rassismus (ECRI) stellt die Schweiz mit Prof. Joseph Voyame den Ersten Vizepräsidenten. Dieser vertritt den Europarat zudem im Exekutivrat der EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Wien. ECRI hat 1999 die zweite Reihe der Länderberichte in Angriff genommen, die neu auf einem Delegationsbesuch beruhen. Eine ECRI-Delegation besuchte im Mai 1999 die Schweiz und führte Gespräche mit dem EDA, dem Bundesamt für Justiz, der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und mit mehreren Nichtregierungsorganisationen. Der ECRI-Bericht über die Schweiz wird im Frühjahr 2000 publiziert werden. Das EDA entsandte eine Delegation in die Technische Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Europäischen Konferenz gegen Rassismus, die im Oktober 2000 als Vorkonferenz zur Weltkonferenz der Vereinten Nationen (geplant Juli 2001) stattfinden wird. Die Schweiz konnte eine Spendenzusage der UEFA für ein Projekt im Bereich des Sports an die Europäische Konferenz gegen Rassismus einbringen.

2.2

Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kein die Schweiz betreffendes Urteil.

Am 19. Februar 1999 verabschiedete das Ministerkomitee eine Schlussresolution zu einem Fall, in welchem der Gerichtshof eine Verletzung von Artikel 13 EMRK durch die Schweiz festgestellt hatte (Camenzind gegen die Schweiz, Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1997, vgl. BBl 1999 1077). Das Ministerkomitee stellte darin fest, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen nach Artikel 46 EMRK (aArt. 54) nachgekommen ist.

Schliesslich ist festzuhalten, dass die Europäische Kommission für Menschenrechte am 31. Oktober 1999, d.h. ein Jahr nach Inkrafttreten des Elften Zusatzprotokolls zur EMRK, gemäss den Übergangsbestimmungen des Protokolls ihre Tätigkeit eingestellt hat.

2.3

Gleichstellung von Frau und Mann

Auf Vorschlag des für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständigen Lenkungsausschusses (CDEG) fand vom 16. bis 18. September in Athen eine internationale Konferenz statt, die das Thema «Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann, eine Chance für das 21. Jahrhundert» («L'approche intégrée de l'égalité

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entre les femmes et les hommes: une chance pour le 21e siècle») zum Gegenstand hatte. Im Plenum wurden Idee und Methodologie des «Gender Mainstreaming» präsentiert. Anschliessend wurden in Arbeitsgruppen Beispiele aus der Praxis vorgestellt und diskutiert. Die Schweizer Delegation, die von der Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann geleitet wurde, legte einen Bericht über die rechtlichen und anderen Voraussetzungen zur Realisierung des «Gender Mainstreaming» in der Schweiz vor. Der Lenkungsausschuss führte ausserdem seine Arbeiten zu den Themen Gewalt, Frauenhandel sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit fort.

2.4

Rechtliche Zusammenarbeit

Die 22. Konferenz der Europäischen Justizminister fand am 17. und 18. Juni in Chisinau (Moldawien) statt und hatte die «Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter» zum Thema. In einer Resolution laden die Justizminister das Ministerkomitee ein, dem Problem der Sicherung einer geordneten Rechtspflege und des Rechtsstaates die nötige Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere durch die Verabschiedung eines Aktions- oder Rahmenprogramms zur Verstärkung der Rolle der Richter in Europa, durch die Errichtung eines Beirates von Richtern mit dem Auftrag, einen Beitrag zur Umsetzung des Programms zu leisten, sowie durch regelmässige, multilaterale Zusammenkünfte der Präsidenten der obersten Gerichte der 41 Mitgliedstaaten des Europarates.

Der Europäische Lenkungsausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) verabschiedete das Mandat für die Arbeitsgruppe über den Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und verlängerte die Frist verschiedener Arbeitsgruppen, die folgende Probleme behandeln: Rolle der psychosozialen Intervention in der Verbrechensverhütung; Kriminalität im Cyberspace; Umsetzung der europäischen Regeln über die in der Gemeinschaft ausgesprochenen Strafen und Massnahmen; Partnerschaft in der Verbrechensverhütung; Evaluation der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Der Lenkungsausschuss genehmigte ferner einen Bericht und eine Empfehlung über die einvernehmliche Beilegung von Schwierigkeiten bei der Anwendung der europäischen Übereinkommen im Strafrechtsbereich (Empfehlung 99/20). Er beschloss, folgende neue Themen in sein künftiges Arbeitsprogramm aufzunehmen: neue Arten der Behandlung von Jugendkriminalität und die Rolle der Jugendstrafrechtspflege; Umgang mit Gefangenen, die zu langen Freiheitsstrafen verurteilt sind; Untersuchungshaft und ihre Folgen für die Führung der Strafanstalten; Behandlung von Sexualtätern in den Strafanstalten. Die Arbeiten am Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen wurden mit schweizerischer Beteiligung fortgesetzt.

Der Lenkungsausschuss für die rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) legte den unter Schweizer Präsidentschaft ausgearbeiteten Empfehlungsentwurf zur Verhütung und Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit dem Ministerkomitee zur Verabschiedung vor, das ihn in der Folge genehmigte. Nach dieser
Empfehlung (99/13), die das Europäische Übereinkommen von 1997 über die Staatsangehörigkeit ergänzt, hat jeder Staat darauf zu achten, dass Kinder seine Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erwerben, wenn ein Elternteil zur Zeit der Geburt des Kindes die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt; ferner hat er dafür zu sorgen, dass die Aufgabe der Staatsan-

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gehörigkeit ohne den Besitz, den tatsächlichen Erwerb oder die Garantie des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit nicht möglich ist.

Der Lenkungsausschuss genehmigte weiter den Bericht über den Status der Angestellten des öffentlichen Dienstes in Europa und arbeitete einen diesbezüglichen Empfehlungsentwurf aus. Er erstellte darüber hinaus zuhanden des Ministerkomitees ein Gutachten zu den Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung betreffend die Diskriminierung von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens und bei der Übertragung des Namens der Eltern auf die Kinder. Die betroffenen Staaten sollen eingeladen werden, so bald wie möglich alle notwendigen Massnahmen zur Vermeidung solcher Diskriminierungen zu treffen.

Die Expertenausschüsse des CDCJ setzten ihre Beratungen fort. Unter anderem wurden ein Empfehlungsentwurf zur freien Berufsausübung der Anwältinnen und Anwälte sowie Weisungen zur Verbesserung der Dienstleistungen der Gerichte für die Bürgerinnen und Bürger dank den neuen Technologien ausgearbeitet. Überprüft wurden ferner die Frage der gütlichen Streitbeilegung im Bereich des Verwaltungsrechts und ein Entwurf eines Übereinkommens zur Garantie des Besuchsrechts des Kindes zur Aufrechterhaltung genügenden Kontakts zu seinen Eltern.

Beim Datenschutz konnte der Entwurf einer Empfehlung zum Schutz persönlicher Daten, die zu Versicherungszwecken gesammelt und bearbeitet werden, weitgehend bereinigt werden. Ferner wurde die Ausarbeitung von Bestimmungen zum Datenschutz fortgeführt, die in den Entwurf eines Übereinkommens über die Kriminalität im Cyberspace aufgenommen werden könnten. Weiterbehandelt wurde ein Empfehlungsentwurf zur Überwachung und ein solcher zur Benutzung von Chipkarten.

Der beratende Ausschuss zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (STE 108) genehmigte ein Zusatzprotokoll über die unabhängigen Datenschutzkontrollinstanzen und die grenzüberschreitenden Datenflüsse, das der Parlamentarischen Versammlung zur Stellungnahme überwiesen wurde.

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Kommission von Venedig) überprüfte wiederum verfassungsrechtliche und gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung der Demokratie, insbesondere in Albanien, Kroatien, Moldawien und Bosnien-Herzegowina. Aus Mitteln
des Kredites für friedensfördernde Aktionen realisierte das EDA mit der Kommission von Venedig zwei Projekte in Südafrika, in welchen die grossen Erfahrungen der Kommission in Verfassungsfragen und Rechtsstaatlichkeit direkt einfliessen konnten («Demokratie, vom Schulbuch zur Wirklichkeit»; Errichtung eines Lehrstuhls für die Beziehungen zwischen den südafrikanischen Provinzregierungen an zwei Universitäten). Die Kommission führte diese Projekte kompetent und mit grossem Engagement durch und konnte sich so in Südafrika sehr viel Anerkennung verschaffen.

2.5

Flüchtlingsfragen

Das Ministerkomitee verabschiedete die Empfehlung 99/12 über die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender. Sie richtet sich sowohl an die Aufnahmeländer als auch an die Herkunftsländer, denen verschiedene Massnahmen empfohlen werden, die eine freiwillige Rückkehr abgewiesener Personen beschleunigen könnten. Bereits im vergangenen Jahr nahm das Ministerkomitee eine Empfehlung an, die das Be-

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schwerderecht für abgewiesene Asylsuchende im Rahmen von Artikel 3 EMRK zum Gegenstand hatte (Empfehlung 98/13).

2.6

Medien

Das Ministerkomitee verabschiedete drei Empfehlungen: Empfehlung 99/1 «über Massnahmen zur Förderung des Pluralismus im Medienbereich»; Empfehlung 99/14 «betreffend die neuen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kommunikation und Information» sowie Empfehlung 99/15 «über Massnahmen betreffend die Berichterstattung der Medien über Wahlkampagnen». Des Weiteren verabschiedete das Ministerkomitee an seiner 104. Sitzung eine «Erklärung über eine neue europäische Politik im Bereich der neuen Informationstechnologien».

Die Überarbeitung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (STE 171) wurde im Spätsommer 1998 unter schweizerischem Vorsitz abgeschlossen, und das Protokoll wurde am 1. Oktober 1998 zur Unterzeichnung aufgelegt. Es ist seit dem 14. September 1999 für die Schweiz provisorisch anwendbar. Eine entsprechende Botschaft wird im Lauf des Jahres 2000 vom Parlament behandelt werden. Das revidierte Übereinkommen tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2000 in Kraft.

Die Schweiz ist in acht Arbeitsgruppen vertreten. Die Expertengruppe über den Schutz der Rechtsinhaber im Medienrecht führte unter schweizerischem Vorsitz die Untersuchung der Fragen des Urheberrechts, insbesondere betreffend den Schutz der Sendeanstalten und die Bekämpfung der Piraterie, weiter.

2.7

Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Nach der Schweiz und Deutschland ratifizierte von unseren Nachbarländern nun auch Frankreich das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (Zusatzprotokoll zum Madrider Übereinkommen, STE 159). Nach wie vor ist offen, ob und wann Italien und Österreich dem Zusatzprotokoll beitreten werden. Die Vorarbeiten im Hinblick auf den beabsichtigten Beitritt der Schweiz zum Zweiten Zusatzprotokoll über die Zusammenarbeit zwischen Regionen, die keine gemeinsamen Grenzen aufweisen (STE 169), werden fortgeführt.

Der Dialog mit den Kantonen im Hinblick auf einen baldigen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (STE 122) ging weiter.

Inzwischen sind 31 Staaten der Charta beigetreten, unter ihnen bis auf die Slowakei und Albanien auch alle Staaten Mittel- und Osteuropas. Von den alten Mitgliedländern des Europarates fehlen neben der Schweiz noch Frankreich, Belgien und Irland.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) führte vom 15. bis 17. Juni seine 6. Plenartagung durch. Im Mittelpunkt der Tagung standen die lokale und regionale Demokratie in verschiedenen Mitgliedländern sowie die Lage im Kosovo. Was den vom KGRE vor gut zwei Jahren verabschiedeten Entwurf einer

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Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung betrifft, so konnten die im Ministerkomitee aufgetretenen Hindernisse noch nicht beseitigt werden.

3

Der soziale Zusammenhalt und die Lebensqualität

3.1

Bevölkerung

Der Lenkungsausschuss für Wanderungsfragen (CDMG) beendigte die Arbeiten am Bericht über die innergesellschaftlichen Beziehungen in Europa, der im Jahr 2000 veröffentlicht werden soll. Er beschloss ferner die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Empfehlung über die Sicherstellung des Aufenthalts von langjährigen Einwanderern, in der die Schweiz vertreten sein wird. Eine weitere Arbeitsgruppe wird sich mit dem Problem der Familienzusammenführung befassen. Der Europäische Ausschuss für Bevölkerungsfragen (CDPO) setzte seine Überprüfung der demografischen Lage nationaler Minderheiten in Europa fort.

3.2

Raumplanung

Im Rahmen der Vorbereitungen der 12. Session der Europäischen Konferenz der für die Raumplanung zuständigen Minister (CEMAT) veranstaltete der Ausschuss der Hohen Beamten im Mai in Palma de Mallorca ein Seminar über die nachhaltige Entwicklung auf dem Gebiet des Tourismus. Dabei wurde die Notwendigkeit weitgehend anerkannt, die Tourismusförderung in ein Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung Europas zu integrieren.

Der Ausschuss der Hohen Beamten veranstaltete im November zusammen mit der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas ein Forum, das nationalen, regionalen und lokalen Vertretern die Mitwirkung an der Ausarbeitung der «Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent» ermöglichen sollte, die im Jahr 2000 an der 12. Konferenz der Raumplanungsminister in Hannover verabschiedet werden sollen.

Die Veranstaltung brachte den klaren Willen zum Ausdruck, die Rolle der Regionen auf dem Gebiet der Raumplanung zu verstärken, wie dies auch dem von unserem Land hochgehaltenen Subsidiaritätsprinzip entspricht.

3.3

Soziale Fragen

Im Bereich der Sozialrechte trat die überarbeitete Europäische Sozialcharta nach den Beitritten Schwedens, Frankreichs, Italiens, Rumäniens und Sloweniens am 1. Juli in Kraft. Sie bezweckt die bessere Gewährleistung grundlegender wirtschaftlicher und sozialer Rechte auf internationaler Ebene und trägt der Entwicklung der europäischen Gesellschaft seit Ausarbeitung der Charta von 196l Rechnung. Die Schweiz hat sich bislang noch nicht zum neuen Instrument geäussert. Hingegen wurde sie 1999 zum ersten Mal eingeladen, als Beobachterin im Regierungskomitee der Europäischen Sozialcharta Einsitz zu nehmen, das die beiden Instrumente überwacht. Dies wird es ermöglichen, die Entwicklung der beiden Übereinkommen näher zu verfolgen.

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Die 26. Konferenz der Europäischen Familienminister (Stockholm, 14.­16. Juni) befasste sich mit dem Thema «Auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft». Viele Teilnehmer äusserten ihre Besorgnis über die schwierige Lage der Kinder im Kosovo. Die Diskussion der Minister betraf unter anderem die Teilnahme der Kinder an Entscheidungen, die sie betreffen, die Bedeutung von Unterricht und Bildung, die Bekämpfung der Armut, die Gewalt in den Schulen sowie die Prävention im Bereich der Kriminalität. Die Minister diskutierten auch die Frage der Gleichstellung von Vater und Mutter bezüglich Hausarbeit und Erziehung. Jugendliche verschiedener Nationalitäten konnten das Wort ergreifen und ihre Vorstellungen und Wünsche betreffend eine kinderfreundliche Gesellschaft äussern. Die Schweizer Delegation wurde von der Freiburger Staatsrätin Ruth Lüthi geleitet.

Das Europäische Komitee für den sozialen Zusammenhalt (CDCS) setzte Arbeitsgruppen zu folgenden Themen ein: Verbesserung der Lebensbedingungen für abhängige alte Personen; Förderung des Zugangs zur Beschäftigung; Zugang zum sozialen Schutz; Zugang zum Wohnen.

3.4

Gesundheitswesen

Am 22. und 23. April fand in Athen die 6. Konferenz der Europäischen Gesundheitsminister statt. Sie war dem Thema «Das Altern im 21. Jahrhundert: Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes für ein Älterwerden bei guter Gesundheit» gewidmet. Am Ende der Konferenz verabschiedeten die Minister eine allgemeine politische Erklärung, welche die während der Konferenz diskutierten Themen zusammenfasst.

Das Europäische Gesundheitskomitee (CDSP) verabschiedete eine Empfehlung über die Verwaltung von Wartelisten und Wartefristen, einen Bericht betreffend die ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung oder im Bereich der Versicherungen, die 6. Auflage des Leitfadens über die Aufbereitung, den Gebrauch und die Qualitätssicherung von Blutprodukten sowie ein Dokument über Art und Weise des Vorgehens bei der Bekämpfung des Organmangels, das einem europäischen Konsens entspricht.

Im Rahmen des Lenkungsausschusses für das Gesundheitswesen verabschiedete der Ausschuss für pharmazeutische Fragen Resolution AP (99)1 betreffend die Klassifikation von Medikamenten, deren Verabreichung einer ärztlichen Verordnung bedarf, und Resolution AP (99) 2 betreffend die Meldung gewisser Medikamentenkategorien.

Am 1. Januar trat das zweite Supplement zur 3. Auflage des Europäischen Arzneibuches (Pharmakopöe) in 27 europäischen Ländern in Kraft, desgleichen die wichtige neue Monografie über die Fermentationsprodukte. Der Arbeitsumfang der Europäischen Arzneibuch-Kommission wächst ständig. Nicht zuletzt deshalb wurde mit der Überarbeitung des Geschäftsreglements und der überholten Richtlinien begonnen.

Die Ständigen Berichterstatter der Kooperationsgruppe zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Drogenhandels (Groupe Pompidou) verabschiedeten den Bericht über Rolle, Geschäftsführung und Funktionstüchtigkeit der Pompidou-Gruppe und begannen mit der Umsetzung gewisser Vorschläge. Die Berichterstatter widmeten sich ausserdem vermehrt den neuen Trends beim Drogenmissbrauch und begannen mit der Vorbereitung der im nächsten Jahr stattfindenden Mi984

nisterkonferenz. Das Handbuch über die Prävention und Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit der HIV-Infektion durch Spritzen erfreut sich einer grossen Nachfrage und wird ausser auf Englisch und Französisch bald auch in anderen Sprachen zur Verfügung stehen.

3.5

Tierschutz

Unter schweizerischem Vorsitz setzte eine Expertengruppe die Überarbeitung des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren bei internationalen Transporten (STE 65) sowie der vom Ministerkomitee erlassenen Empfehlungen fort.

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (STE 87) verabschiedete im Juni die für die Staaten verbindlichen Empfehlungen zur Pelztierhaltung sowie drei zur Haltung von Haus-, Moschusenten und Hausgänsen. Bei den drei letzten Empfehlungen enthielt sich die Schweiz der Stimme, weil sie das Stopfen von Geflügel als tierschutzwidrig betrachtet.

Die Schweiz ratifizierte das Protokoll (STE 170) zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (STE 123). Die Änderung tritt erst in Kraft, wenn alle elf Vertragsparteien die Änderung des Übereinkommens genehmigt haben.

Beim Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (STE 123) haben die vier im Rahmen der Revision von Anhang A eingesetzten Arbeitsgruppen die Ergebnisse ihrer Arbeiten vorgestellt und den prioritären Forschungsbedarf aufgelistet. Weitere häufig zu Tierversuchen verwendete Tierarten sollen bei der Revision mit berücksichtigt werden. Zudem soll eine Arbeitsgruppe für die landwirtschaftlichen Nutztiere eingesetzt werden.

3.6

Umwelt- und Naturschutz

Der Rat für die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (STRA-CO) tagte im April im Palais des Nations in Genf. Dabei wurde die Einbindung der Ziele zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt in die sektoriellen Wirtschaftspolitiken als vorrangigste Aufgabe definiert.

Eine Ad-hoc-Gruppe, der auch Schweizer Experten aus dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem BUWAL angehören, wurde mit der Vorbereitung einer Konferenz auf hoher Ebene über die nachhaltige Landwirtschaft und die Multifunktionalität im Jahr 2001 betraut. In der Folge könnte im Jahr 2003 eine paneuropäische Konferenz der Landwirtschafts- und Umweltminister durchgeführt werden. Zudem wird die Schweiz an den Vorbereitungen zu einer vom Rat für die Paneuropäische Strategie organisierten paneuropäischen Versammlung teilnehmen, welche die fünfte Konferenz der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention vorbereiten und Synergien zwischen der Konvention und der Strategie entwickeln soll (Riga, März 2000). Darüber hinaus verabschiedete der Rat die «Leitlinien zur Errichtung eines paneuropäischen ökologischen Netzwerks (REP)». Es handelt sich dabei um eine vorrangige Aufgabe im Rahmen der Strategie.

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Dank der wertvollen und nachdrücklichen Anregung des Europarates, der in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) die Aufgaben des Sekretariats der Paneuropäischen Strategie wahrnimmt, konnten im Bereich der Errichtung nationaler Strategien zur Erhaltung der Biodiversität, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, sowie bei der Sensibilisierung der Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit durch NATUROPA beachtliche Fortschritte erzielt werden.

Der Ausschuss für die Tätigkeiten des Europarates auf dem Gebiet der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP), an dem sich die Schweiz ebenfalls aktiv beteiligt, leistete nicht nur einen Beitrag im Rahmen der erwähnten Strategie, sondern verfolgt zudem eigenständige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Umweltund Landschaftsschutz, so zum Beispiel in den Bereichen Tourismus und Verkehr.

Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Schweiz wurde mit der Ausarbeitung der endgültigen Fassung der Europäischen Landschaftskonvention betraut. Diese Konvention, die aus dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) hervorgegangen ist, zielt auf die Erhaltung und den Schutz der Landschaften in den verschiedenen europäischen Kulturen sowie auf eine Stärkung der kulturellen Identität der europäischen Bevölkerung ab.

Der Ständige Ausschuss des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume beschloss die Errichtung eines europäischen Netzwerks «besonders schützenswerter Lebensräume (Smaragd)», das auf einem ähnlichen System wie das Netzwerk NATURA 2000 der Europäischen Union beruht. Die nächste Tagung der Expertengruppe «Wirbellose Tiere» wird im Mai 2000 in Neuenburg stattfinden, und zwar anlässlich eines internationalen Seminars zum Thema «Ökologische Korridore und wirbellose Tiere: Strategien zur Verbreitung und Wiederansiedlung unter den Gegebenheiten der modernen Land- und Forstwirtschaft» («Les corridors écologiques et les invertébrés: stratégies de dispersion et de recolonisation dans le paysage agro-sylvicole moderne»).

Auf Anregung der Schweiz ersuchte der Ständige Ausschuss das Sekretariat um die Vorbereitung eines «Memorandum of understanding» über die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Biodiversitätskonvention (UNEP), das dem Ministerkomitee zur Genehmigung unterbreitet werden soll.

3.7

Entwicklungsbank des Europarates (Sozialentwicklungsfonds)

Mit den Beitritten von Albanien, der Slowakei und der Tschechischen Republik erhöhte sich die Zahl der Mitglieder des Sozialentwicklungsfonds auf 35. Auch der Fonds beschäftigte sich im Berichtsjahr intensiv mit dem Balkan, wobei er sein Engagement durch die Gewährung einer humanitären Hilfe an Albanien und Mazedonien besonders zum Ausdruck brachte. Gemäss dem Postulat des Strassburger Gipfels, der Fonds solle sich vermehrt aktiv an den Arbeiten des Europarates im Bereich des sozialen Zusammenhalts beteiligen, veröffentlichte der Gouverneur hierüber seinen ersten Bericht. Seine Aussagekraft ist verständlicherweise noch nicht sehr gross. Der Sozialentwicklungsfonds änderte seine Bezeichnung und heisst nun «Entwicklungsbank des Europarates». Zielsetzung und Aufgaben bleiben jedoch gleich. Verändert wurden die Zutrittsbedingungen für Neumitglieder. Den Kandi986

daten aus Mittel- und Osteuropa werden künftig Vorzugsbedingungen gewährt.

Pendent ist dagegen nach wie vor die Frage der Kapitalerhöhung. Schliesslich haben sowohl der Direktions- als auch der Verwaltungsrat neue Präsidenten erhalten. Ersterer wird neu vom Finnen Kari Nars, letzterer vom Deutschen Heinrich Harries geleitet. Die Unterzeichnung eines «Memorandum of understanding» mit der Europäischen Entwicklungsbank soll die Effizienz und Effektivität der Projektarbeit erhöhen.

3.8

Nord-Süd-Dialog

Die Schweiz engagierte sich weiterhin in den Gremien des Europäischen Zentrums für Interdependenz und weltweite Solidarität (CEISM). Im Bestreben, den Wirkungsgrad des Zentrums zu erhöhen, veranlassten die Schweiz und einzelne Mitgliedstaaten die Durchführung einer Organisationsanalyse. Die Evaluation liegt inzwischen vor und ist gut aufgenommen worden. Die Grundsatzfragen und -diskussionen, die sie ausgelöst hat, werden in den kommenden Jahren einen erwünschten Organisationsentwicklungsprozess bewirken. Der Bund unterstützte ferner über die DEZA die «Europäische Schulwoche», die gemeinsam vom CEISM und der Europaratskampagne «Globalisierung ohne Verarmung» durchgeführt wurde.

4

Der kulturelle Zusammenhalt und der Pluralismus der Kulturen

4.1

Kultur und Denkmalpflege

Drei Hauptereignisse prägten das Jahr 1999. Erstens die Umsetzung des Programms MOSAIC, das eine Evaluation und eine Reform der Kulturpolitik der Balkanstaaten Kroatien, Albanien, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina zum Ziel hat. Dieses grösstenteils dank freiwilliger Beiträge finanzierte Programm bietet diesen Ländern eine technische Unterstützung bei der Durchführung von Diskussionen zur nationalen Kulturpolitik, von Ausbildungsworkshops für (höhere) Kulturverantwortliche auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene und von Gesetzgebungsseminaren im jeweiligen Kulturbereich. Die Balkanstaaten haben ihre grosse Zufriedenheit über dieses Programm, das bis 2001 weiterlaufen dürfte, geäussert.

Ein ähnliches Projekt zu Gunsten der Kaukasusstaaten wird zurzeit geprüft.

Zweitens wurden Arbeiten im Hinblick auf eine zukünftige, konkrete und engere Zusammenarbeit mit der Weltbank aufgenommen. Die Weltbank möchte gern die Kultur in ihre Finanzierungsprojekte in Mittel- und Osteuropa mit einbeziehen. Die vom immer noch unter schweizerischem Vorsitz stehenden Kulturkomitee durchgeführte Evaluation der Kulturpolitik der verschiedenen Staaten bietet einen hervorragenden Ausgangspunkt für solche Finanzierungen, denn sie gibt ein sehr umfassendes Bild der kulturellen Situation in den entsprechenden Ländern und hebt die bestehenden Schwächen und Lücken hervor. In diesem Zusammenhang lud die Weltbank das Komitee ein, an ihrer Konferenz in Florenz, die im Oktober 1998 stattfand, seine Arbeiten vorzustellen. Seither stehen beide Institutionen im Kontakt. Ziel ist es, im Bereich Kultur eine Partnerschaft zwischen Weltbank und Europarat zu erreichen.

987

Schliesslich wurde Anfang September in Sibiu (Hermannstadt) in Rumänien die grosse Kampagne «Europa: ein gemeinsames Erbe» gestartet. Die Schweiz nimmt aktiv an dieser Kampagne teil und konzentriert sich auf den Schwerpunkt Kulturlandschaften, d.h. Gebiete, die sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum von Menschen geprägt wurden.

Der Direktionsausschuss von Eurimages hielt im Berichtsjahr insgesamt sechs Sitzungen ab. Der von der Arbeitsgruppe «Eurimages-Reform» verfasste Schlussbericht wurde an der Sitzung vom Juni genehmigt. Eine der wesentlichen Massnahmen dieser Reform ist die Einführung zweier Fördersysteme zu Gunsten der Koproduktion. Das erste dient der Unterstützung von Filmen mit einem echten Verleih- und Vertriebspotenzial, das zweite der Förderung von Filmen, welche die kulturelle Vielfalt des europäischen Films widerspiegeln. Zum Nachfolger des Präsidenten von Eurimages, Gaetano Adinolfi, wurde der ebenfalls aus Italien stammende Gianni Massaro ernannt.

4.2

Bildungs- und Hochschulwesen

Die unter der Verantwortung des Rates für kulturelle Zusammenarbeit und des Fachausschusses für Schulwesen durchgeführten Tätigkeiten des Europarates sind für die Schweiz wegen ihrer besonderen Situation gegenüber der EU weiterhin von grösster Bedeutung. Unser Land gehört so ohne Einschränkung zum europäischen Bildungsraum.

Abgesehen von einer verstärkten Ausrichtung der Programme zu Gunsten der Länder Südosteuropas war das Berichtsjahr durch die Fortführung der bereits begonnenen grossen Projekte geprägt. Dabei engagierte sich die Schweiz besonders bei der Ausarbeitung der vom Ministerkomitee im Januar verabschiedeten Empfehlung (99/2) über die Sekundarschule für Europa sowie bei den Projekten Geschichtsunterricht an Schulen (Durchführung eines europäischen Seminars in Neuenburg), Moderne Sprachen (u.a. Vorbereitung des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 und Beiträge an das Europäische Zentrum für moderne Sprachen in Graz), Demokratische Staatsbürgerschaft (Mitarbeit im Ausschuss), Schulpartnerschaften und Schüleraustausch (Organisation eines europäischen Seminars zum Thema «Rechte der Kinder ­ Rechte der Lehrer») sowie bei der Vorbereitung der 20. Session der Ständigen Konferenz der Europäischen Erziehungsminister. Diese wird im Oktober 2000 in Krakau stattfinden und folgendes Thema behandeln: «Erziehungspolitiken für den sozialen Zusammenhalt und für die demokratische Staatsbürgerschaft: Herausforderungen und Strategien für Europa».

Das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Konvention von Lissabon, STE 165), der die Schweiz am 24. März 1998 beigetreten ist, trat auf den 1. Februar 1999 in Kraft. In der Zwischenzeit wurde die Konvention von elf Ländern ratifiziert.

Die Schweiz war wiederum im Ausschuss für Hochschulwesen und Forschung (CCHER) vertreten. Erfreulicherweise wurde der Schweizer Delegationsleiter, Prof. Luc Weber, trotz starker Konkurrenz ins Büro des Ausschusses gewählt. Die Schweiz beteiligte sich an allen Programmen. Das vom Schweizer Delegationsleiter geleitete Projekt «Social sciences and the challenge of transition» läuft gut. Der Schlussbericht und die Empfehlungen sollen im März 2000 zuhanden des Ausschusses verabschiedet werden. Das Projekt «Lifelong learning for equity and social cohesion», an 988

dem sich ebenfalls ein schweizerischer Sachverständiger beteiligt, entwickelt sich programmgemäss.

Wie in den vergangenen Jahren unterstützte die Schweiz das erfolgreiche Programm zur Reform der Hochschulgesetzgebungen (LRP) finanziell und durch die Mitwirkung von Schweizer Expertinnen und Experten. Das Programm wird im Dezember 2000 in seiner jetzigen Form zu Ende gehen.

4.3

Jugend

Die Arbeiten im Jugendbereich waren unter anderem geprägt von der Weiterführung der nach der 5. Europäischen Jugendministerkonferenz von Bukarest (April 1998) gestarteten Aktivitäten und Projekte sowie von der Einrichtung neuer Gremien wie dem Gemischten Rat für Jugendfragen und dem Programmkomitee.

Der Lenkungsausschuss Jugend (CDEJ) setzte Arbeitsschwerpunkte vor allem auf den Gebieten Mitwirkung der Jugendlichen und informelle Bildung. In diesem Zusammenhang wurde die Durchführung eines Runden Tisches zum Thema Mitwirkung von Jugendlichen als prioritär erachtet. Dieser könnte im Mai 2000 in der Schweiz parallel zu einem Seminar der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen durchgeführt werden, welches dasselbe Thema behandelt. Die Evaluation der nationalen Jugendpolitik der Mitgliedländer wurde mit der Präsentation der Studien zu Spanien und Schweden fortgesetzt.

Die neu aus der Reorganisation des Sektors Jugend hervorgegangenen Strukturen bieten bei weitem nicht die vom Ministerkomitee mit diesem Projekt erstrebte Straffung, Transparenz und Effizienz. Insbesondere der CDEJ entwickelt sich zu einem Gremium, das lediglich noch der Registrierung der von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen und vom Gemischten Rat beschlossenen Aktivitäten dient. Auf Grund seiner Zusammensetzung und seiner Grösse tendiert der Gemischte Rat dazu, den Handlungsspielraum der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit stark einzuschränken.

4.4

Sport

Auf Grund des Schlussberichts zur Evaluation der Europäischen Sportcharta für die Schweiz und der Resultate der Zusammenkunft des Lenkungsausschusses zur Förderung des Sports (CDDS) wurde klar, dass für die Schweiz drei wichtige Akzente gesetzt werden müssen: erstens braucht die Dopingbekämpfung die Unterstützung der Regierung, ausserdem benötigt die Sporterziehung in der Schule neue Impulse und schliesslich muss die öffentliche Hand den Sport weiterhin namhaft unterstützen.

Auf allen drei Ebenen wurden Massnahmen in die Wege geleitet. Mit der Botschaft zum neuen Heilmittelgesetz (HMG) setzte der Bundesrat einen wichtigen Meilenstein im Bereich der Dopingbekämpfung; die Auswertung der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport wurde im November abgeschlossen und die Ämterkonsultation eröffnet; die Vorarbeiten für ein neues sportpolitisches Konzept, welches das Schweizerische Sportkonzept ablösen soll, sind abgeschlossen.

989

5

Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

Die Kooperations- und Hilfsprogramme sollen den demokratischen Reformprozess in den neuen Demokratien Europas stärken und deren Integration in die Strukturen der europäischen Zusammenarbeit, insbesondere in den Europarat, erleichtern.

Hauptempfänger waren erneut die osteuropäischen Staaten, insbesondere Albanien, Russland, die Ukraine, die baltischen Staaten sowie weitere Staaten der ehemaligen Sowjetunion und des ehemaligen Jugoslawien. Besondere Aufmerksamkeit wurde wiederum den Beitrittskandidaten geschenkt. Die teilweise gemeinsam mit der EU durchgeführten Programme betrafen die Bereiche Menschenrechte, Justiz, juristische und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie vermehrt auch Gesundheitswesen, Sozialpolitik und Jugendarbeit. Die Schweiz beteiligte sich weiterhin an der Finanzierung dieser Programme über ihren Beitrag zum ordentlichen Haushalt.

Zur Konsolidierung des demokratischen Dialogs in Albanien führte die «Stiftung für Gute Dienste» auf Initiative von Nationalrat Victor Ruffy vom 12. bis 14. Februar mit aktiver Beteiligung des Europarates in Tirana die zweite Gesprächsrunde durch.

Es ist vorgesehen, dass der Europarat diese Gesprächsplattform mit schweizerischer Unterstützung in eigener Verantwortung weiterführt.

990

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Regierungen ­

Recommandation sur des mesures visant à promouvoir le pluralisme des media R (99) 1

­

Recommandation relative à l'enseignement secondaire R (99) 2

­

Recommandation relative à l'harmonisation des règles en matière d'autopsie médico-légale R (99) 3

­

Recommandation sur les principes concernant la protection juridique des majeurs incapables R (99) 4

­

Recommandation sur la protection de la vie privée sur Internet R (99) 5

­

Recommandation sur l'amélioration de l'application pratique de l'Accord européen sur la transmission des demandes d'assistance judiciaire R (99) 6

­

Recommandation sur l'application de la Convention européenne sur la reconnaissance et l'exécution des décisions en matière de garde des enfants et de rétablissement de la garde des enfants R (99) 7

­

Recommandation sur la responsabilité pécuniaire des élus locaux pour les actes ou omissions dans l'exercice de leurs fonctions R (99) 8

­

Recommandation sur le rôle du sport pour promouvoir la cohésion sociale R (99) 9

­

Recommandation sur la délivrance de visas aux sportifs et sportives R (99) 10

­

Recommandation sur l'interdiction des combats libres, comme la lutte en cage R (99) 11

­

Recommandation sur le retour des demandeurs d'asile déboutés R (99) 12

­

Recommandation sur les réactions face aux réserves aux traités internationaux considérées comme irrecevables R (99) 13

­

Recommandation relative aux nouveaux services de communication et d'information R (99) 14

­

Recommandation relative à des mesures concernant la couverture des campagnes électorales par les médias R (99) 15

­

Recommandation relative au développement de la formation en gestion de l'environnement des acteurs et des futurs professionnels du tourisme R (99) 16

­

Recommandation relative à l'amélioration de la coopération entre Etats membres en matière de sécurité sociale R (99) 17

­

Recommandation sur la prévention et la réduction des cas d'apatridie R (99) 18

­

Recommandation sur la médiation en matière pénale R (99) 19

­

Recommandation concernant le règlement amiable de toute difficulté susceptible dans l'application des conventions du Conseil de l'Europe en matière pénale R (99) 20

991

­

Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les critères de gestion des listes d'attente et des délais d'attente des soins de santé R (99) 21

­

Recommandation concernant le surpeuplement des prisons et l'inflation carcérale R (99) 22

Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete geben können Wichtigste Entwicklungen, EDA, Politische Abteilung I, Sektion EuropaProgramme zur Entwicklung und rat Konsolidierung der demokratischen Stabilität Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

EJPD, Bundesamt für Justiz, Sektion Menschenrechte und Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Abteilung Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik

Rassismusbekämpfung

EDI, Generalsekretariat, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus

Rechtliche Zusammenarbeit

EJPD, Bundesamt für Justiz, Sektion Menschenrechte und Europarat; Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Angelegenheiten; Bundesamt für Polizeiwesen, Sektion internationale Verträge; EDA, Politische Abteilung III, Sektion Friedensfragen; BK, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

Gleichstellung von Frau und Mann

EDI, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

Flüchtlingsfragen

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion humanitäre und internationale Flüchtlingspolitik; EJPD, Bundesamt für Flüchtlinge, Abteilung Recht und Internationales

Medien

EDA, Politische Abteilung V, Internationaler Mediendienst; EJPD, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Urheberrecht; UVEK, Bundesamt für Kommunikation, Internationales; EVD, Wettbewerbskommission

Gemeinden und Regionen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat;

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Direktion für Völkerrecht, Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht Bevölkerung

EDI, Bundesamt für Statistik, Abteilung Bevölkerung und Beschäftigung; EJPD, Bundesamt für Ausländerfragen, Sektion Internationales und Analysen

Raumplanung

EJPD, Bundesamt für Raumplanung, Abteilung Recht und Dienste

Soziale Fragen

EDI, Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung internationale Angelegenheiten und Zentralstelle für Familienfragen; EVD, seco, Dienst für internationale Angelegenheiten

Gesundheit

EDI, Bundesamt für Gesundheit, Internationales

Tierschutz

EVD, Bundesamt für Veterinärwesen, Dienst allgemeine Tierschutzfragen

Umwelt- und Naturschutz

UVEK, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Entwicklungsbank des Europarates (Sozialentwicklungsfonds)

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EFD, Eidgenössische Finanzverwaltung, Ausgabenpolitik

Nord-Süd-Dialog

EDA, Direktion für Entwicklung und Zuammenarbeit, Abteilung Politik, Planung und Multilaterales

Kultur

EDA, Politische Abteilung V, Sektion Kultur und UNESCO; EDI, Bundesamt für Kultur, Direktionsstab

Denkmalschutz

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

Bildung und Hochschulwesen

EDI, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Jugend

EDI, Bundesamt für Kultur, Kulturförderung

Sport

VBS, Bundesamt für Sport

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