Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3649/1999 Widersprechende/r Bières Cardinal SA, Passage du Cardinal, 1700 Fribourg, Schweizerische Marke Nr. 408 685 ,,MOUSSY,,, Vertreter/in Hug Interlizenz AG, Nordstrasse 31, 8035 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Gardaland S.p.A., I-37014 Castelnuovo del Garda (Verona), Internationale Marke Nr. 710 408 ,,MOUSLY,, Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. November 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3649 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr (von Fr. 800.-), d.h. 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1900 Franken zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

14. November 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5510

2000-2406