Richtplan des Kantons Graubünden Genehmigung der Anpassung Windenergieanlagen Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 7. Juni 2017 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 29. Mai 2017 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung Windenergieanlagen unter dem Vorbehalt genehmigt, dass Standorte oder Gebiete für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan festgelegt werden müssen. Das Kapitel 7.2.4 Windenergieanlagen ist im Rahmen der nächsten Richtplananpassung entsprechend zu ergänzen.

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Amt für Raumentwicklung, Grabenstrasse 1, 7000 Chur, Tel. 081 257 23 23

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

10. Juli 2018

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Bundesamt für Raumentwicklung

2018-2044