Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Stabilisierung der AHV (AHV21) Ziel der Vorlage ist die Sicherung der Finanzierung der AHV sowie die Gewährleistung des Rentenniveaus. Sie enthält insbesondere essentielle und dringende Massnahmen, welche die Erreichung dieser Ziele ermöglichen. Vorgesehen ist die Angleichung des Referenzalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, Ausgleichsmass-nahmen für die Referenzaltererhöhung bei den Frauen auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs und eine Zusatzfinanzierung zu Gunsten der AHV.

Datum der Eröffnung: 27. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 17. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und EL, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon +41 58 461 13 44, Fax +41 58 464 15 88, www.ofas.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juli 2018

2018-2011

Bundeskanzlei

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