Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 26. Juli 2018

Wegen Baustelle, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 2: verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 zwischen den Anschlüssen AS Andeer und AS Zillis in beide Fahrtrichtungen wie folgt: ­

von km 75.010 bis km 80.250: 80 km/h (statt 100 km/h)

II Die Höchstbreite beträgt 3.35 m. Beide Fahrtrichtungen werden um eine Fahrspur reduziert. Bei der temporären Verkehrsführung wird auf einer Fahrbahn mit je einer Spur in beiden Richtungen gefahren.

III Diese Verkehrsbeschränkung dauert vom 20. August 2018 bis voraussichtlich am 19. Oktober 2018.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2018-2382

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BBl 2018

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

7. August 2018

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

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