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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beteiligung der Schweiz am Welternährungsprogramm (FAO/UNO) (Vom 14. Dezember 1962)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Mit Schreiben vom 11. Juni 1962 haben die UNO und die Organisation der Vereinigten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) ihre Mitgliedstaaten eingeladen, sich an einem Welternährungsprogramm (PAM) zu beteiligen.

Auch die Schweiz als Mitglied der FAO wurde eingeladen, ihren Teil beizutragen.

Wir beehren uns, Ihnen die Erwägungen darzulegen, die uns veranlassen, Ihnen einen Beschluss zugunsten dieser Beteiligung vorzuschlagen.

1. Das Problem

Der Gedanke eines Welternährungsprogramms entsprang der Feststellung, dass einerseits grosse Menschenmassen hungern oder schlecht ernährt sind, während anderseits beträchtliche Nahrungsüberschüsse bestehen.

Die Fachleute nehmen an, dass nahezu die Hälfte der Erdbevölkerung dem Hunger oder mangelhafter Ernährung ausgesetzt ist. Nach den Erhebungen der FAO leiden 300 bis 500 Millionen Menschen an schwerer Unterernährung, während eine weitere Milliarde Menschen in verschiedenem Grade die Folgen schlechter Ernährung zu tragen haben.

Anderseits produzieren gewisse industrialisierte Länder, besonders diejenigen von Nordamerika sowie europäische Länder wie Frankreich, die Niederlande und Dänemark, jedes Jahr mehr Nahrungsmittel als sie verbrauchen; sie häufen sehr bedeutende Lager an. Die FAO schätzt, dass in der Zeit vom Sommer 1960 bis zum Sommer 1965 der Wert der überschüssigen Produkte der amerikanischen Landwirtschaft allein 12 500 Millionen Dollar betragen wird. Dazu kommen die Überschüsse anderer Länder.

1608 Nur ein Teil dieser Nahrungsmittelüberschüsse wird in Länder gesandt, die ungenügend versorgt sind; der Best wird aufgestapelt. Dieser Umstand ergibt sich aus den gegenwärtigen Marktverhältnissen und insbesondere aus dem Missverhältnis zwischen den Lebensmittelpreisen und der Kaufkraft der Völker, denen es an Nahrungsmitteln fehlt.

Gegenwärtig sind die Anstrengungen der Länder um den Absatz ihrer überschüssigen Nahrungsmittel nicht koordiniert. Das PAM bemüht sich nun, eine solche Zusammenarbeit zu erzielen, um unter gemeinsamer Verantwortung den Kampf gegen den Hunger und die chronisch schlechte Ernährung aufzunehmen und dabei nach Möglichkeit dem Fortschritt der Entwicklungsländer zu dienen.

Das PAM unterscheidet sich durch die von ihm angewandten Mittel deutlich von der Weltkampagne gegen den Hunger, die 1960 von der FAO gestartet wurde und die mindestens bis 1965 fortgesetzt werden soll. Diese Kampagne hat die Aufgabe, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Hungerproblem zu lenken, die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet zu fördern und in gemeinsamer Anstrengung den Ursachen der gegenwärtigen Not, namentlich durch Förderung der landwirtschaftlichen Produktion in den Entwicklungsländern, entgegenzuwirken.

Das PAM konkurrenziert somit nicht die Tätigkeit der Kampagne, obwohl beide zur Bekämpfung des Hungers beitragen sollen.

2. Das Welternährungsprogramm und dessen Entstehung Der Ursprung dieses Programms ist in einer Eesolution der 9. Generalversammlung der Vereinigten Nationen zu suchen, welche am 14. Dezember 1954 den Generaldirektor der FAO bat, einen ausführlichen Bericht auszuarbeiten über die Möglichkeiten, das Produktionsniveau zu heben, die Verwendung der Lebensmittel in zahlreichen Gebieten der Welt zu verbessern und allzugrosse kurzfristige Preisschwankungen zu vermeiden. Die Generalversammlung ersuchte den Generaldirektor, zu diesem Zwecke die rationelle Nutzung der landwirtschaftlichen Überschüsse zu fördern.

Der Bericht der FAO wurde 1956 veröffentlicht, doch folgte eine entsprechende Aktion erst anlässlich der 15. Generalversammlung der UNO. Diese lud am 27. Oktober 1960 die FAO ein, «baldmöglichst Vorkehrungen zu treffen, damit zu gegenseitig annehmbaren Bedingungen möglichst umfangreiche Mengen überschüssiger Nahrungsmittel als vorläufige Hilfsmassnahme
gegen den Hunger bereitgestellt werden.» In ihrer Besolution bestimmte die Generalversammlung, dass diese Vorkehrungen mit der rationellen Entwicklung der Landwirtschaft vereinbar sein müssten und ohne Beeinträchtigung bilateraler, zu diesem Zweck abgeschlossener Abkommen zu erfolgen hätten. Die Generalversammlung ersuchte die FAO ferner, Erhebungen über die verfügbaren Lebensmittelüberschüsse und über ihre Verteilung in den Gebieten, die sie am dringendsten benötigen, anzustellen.

1609 Der Generaldirektor der FAO beauftragte ein Komitee von Fachleuten, ein Gutachten auszuarbeiten, das im April 1961 einem intergouvernementalen Konsultativ-Komitee unterbreitet wurde. Im November 1961 beschloss die 11. Konferenz der FAO - unter Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung der Vereinigten Nationen -, dass die FAO und die UNO gemeinsam ein Versuchsprogramm für drei Jahre in Angriff nehmen sollten. Einen Monat später hiess die Generalversammlung der Vereinigten Nationen diesen Beschluss gut.

Die Organisation und die Satzungen des PAM wurden daraufhin durch das intergouvernementale Komitee, dessen Zusammensetzung weiter unten angegeben ist, ausgearbeitet.

3. Analyse des Welternährungsprogramms FAO/UNO - Der Fonds

Das Programm, das experimentellen Charakter hat, und dessen Dauer, mit Beginn am I.Januar 1963, auf 3 Jahre festgelegt wurde, stellt auf freiwillige Beiträge der Eegierungen ab. Mit diesen Beiträgen sollte ein Fonds im Werte von 100 Millionen Dollar gebildet werden. Sie werden in Form von geeigneten Produkten, von Geldmitteln und von Dienstleistungen erbracht. Dabei sollte mindestens ein Drittel der Gesamtbeiträge aus Geldmitteln bestehen, um die Verwaltung und die Durchführung des Programms (Lagerung, Transporte und, soweit die Mittel ausreichen, Ankauf von Lebensmitteln) in zweckmässiger Weise sicherzustellen.

Für die Beiträge an Produkten stellte die FAO ein Verzeichnis von Lebensrnitteln auf, die entgegengenommen werden könnten. Dieses Verzeichnis umfasst Getreidearten in ihrer natürlichen Form oder verarbeitet (Korn, Reis, Mais, Sorgho, Hafer und Gerste,) Leguminosen und Nüsse (Trockengemüse, Erdnüsse, Soyabohnen, Soyaprodukte, Mehl entfetteter Ölpflanzen), tierische Produkte (entrahmte Pulvermilch, Vollmilch in Dosen, Käse, getrockneter Fisch, Fisch in Dosen, Eiweisskonzenträte auf der Basis von Fisch, Eipulver, Trockenfleisch oder Fleisch in Dosen), Fettstoffe (pflanzliche Speiseöle, Butter und andere tierische Speisefette, verarbeitete Speisefette, Margarine, Kochfette), verschiedene Produkte (Zucker, raffiniert oder roh, Lebensmittel-Präparate, Früchte und Gemüse in Dosen oder getrocknet, einschliesslich Konfitüren, Fruchtsäfte, Datteln, Kaffee, Kakao und Tee) ; ferner andere, als Viehfutter verwendbare Produkte (Ölkuchen, Futtergetreide, Abfälle).

Der Wert der in Waren geleisteten Beiträge wird auf Grund der im Zeitpunkt des Beitragsversprechens auf dem Weltmarkt geltenden Preise errechnet. Sollten sich diese Preise bis zur Lieferung geändert haben, so wird eine Angleichung in der Weise vorgenommen, dass so viel Ware geliefert wird, wie sie der versprochenen Summe entspricht.

Die in Naturalien geleisteten Beiträge verbleiben im Spenderland bis zum Zeitpunkt, da sie durch das Programm angefordert werden; sie sind dann auf Kosten des Landes im Ausfuhrhafen zur Verfügung zu stellen. Der Transport

1610 und die Versicherung bis zum Hafen des Bestimmungslandes werden durch den Fonds bezahlt.

Die Beiträge in bar werden im allgemeinen in konvertierbarer Währung und in drei gleichmässig auf die drei Jahre des Programms verteilten Baten geleistet.

Die Beiträge in Form von Dienstleistungen können verschiedener Art sein ; sie können zum Beispiel in Seetransporten bestehen.

4. Die Verwendung des Fonds Es ist klar, dass ein Dreijahresprogramm mit einem Fonds von 100 Millionen Dollar nur relativ bescheidener Art sein kann. (Als Vergleich sei auf die auf der ersten Seite erwähnte Schätzung der FAO hinsichtlich der amerikanischen Überschüsse verwiesen.) Das intergouvernementale Komitee hat die Verwendung der Mittel des P AM wie folgt umschrieben : Sie sollen dazu dienen, a. dem dringendsten Nahrungsmittelbedarf sowie den Schäden chronisch schlechter Ernährung zu begegnen ; b. vor allem die Ernährung der Kinder vor und während der Schulzeit zu begünstigen ; o. die Durchführung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungsprojekte zu erleichtern.

Um die dringendsten Hilfsmassnahmen zu sichern, wird das PAM in einigen der am meisten bedrohten Länder Vorräte anlegen. Ausserdem wird im Hinblick auf unvorhergesehene Krisen eine internationale Eeserve geschaffen werden.

Die unter Buchstabe b erwähnte Begünstigung erfolgte mit Bücksicht auf die Bedeutung der Jugend, insbesondere der Schüler und Studenten, für die Zukunft der Entwicklungsländer. Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem internationalen Kinderhilfswerk (UNICEF) geleistete Werk wird somit in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit, diesen beiden Organisationen erweitert.

Die unter Buchstabe c umschriebene Verwendung bezweckt, die Verwirklichung von Plänen, die einen intensiven Einsatz von Arbeitskräften erheischen, zu fördern. Es genügt nicht, dass die Ernährungshilfe nur vorübergehende Erleichterung bringt ; soweit als möglich soll sie in den Dienst der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf lange Sicht gestellt werden. Deshalb wird sich das PAM vorzugsweise folgender Methode bedienen: Die abzugebenden Nahrungsmittel werden an die Arbeitskräfte zu lokalen Marktpreisen verkauft ; der sich daraus ergebende Erlös wird durch die Begierungen gemäss Vereinbarungen mit der FAO wieder investiert.

Im Laufe des ersten Jahres werden 25 Prozent der Produkte für Soforthilfe und zur Äufnung von Nahrungsmittelreserven verwendet. Der grösste Teil der

1611 verbleibenden 75 Prozent ist für den unter Buchstabe c vorgesehenen Gebrauch bestimmt.

Bei der Erfüllung seiner verschiedenen Aufgaben wird das PAM darauf bedacht sein, die Produktion und den traditionellen Handel mit Nahrungsmitteln nicht zu stören. Jede Hilfe, welche die lokale Agrarproduktion hemmen würde, käme nicht in Betracht. Die Drittländer, die sich durch Aktionen des PAM bedroht fühlen, müssen zu Eate gezogen werden.

5. Die Organe des PAM Für die Durchführung des Programms wurde ein gemischtes Organ FAOUNO geschaffen; sein Sitz ist in Eom. Die Geschäfts- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Fonds. Es wird ein Exekutiv-Direkter bestimmt; er hat das Programm im Benehmen mit dem Generalsekretär der Vereinigten Nationen und dem Generaldirektor der FAO zu verwalten. Seine Geschäftsführung wird durch ein intergouvernementales Komitee, bestehend aus Experten aus zehn von der FAO und zehn von der UNO bezeichneten Ländern, überwacht. Diese Länder sind: Grossbritannien, Australien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Dänemark, die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Neuseeland, Pakistan, die Niederlande, die Vereinigte Arabische Eepublik, Thailand, Uruguay und Jugoslawien.

6. Angemeldet« Beiträge Am S.September 1962 trafen sich am Sitz der Vereinigten Nationen in New York die Mitgliedstaaten der UNO und der FAO zu einer gemeinsamen Konferenz, um ihre Beiträge bekanntzugeben. Nachstehend finden Sie die Aufstellung über die an diesem Datum und bis zum 31. Oktober 1962 eingegangenen Verpflichtungen : Bargeld

Produkte

Dienstleistungen (in Tausenden Dollars)

Kanada 1680 3320 Vereinigte Staaten . . . 5000-6000 40000 4000-5000 Italien 1000 500 Bundesrepublik Deutsch-- land -- Grossbritannien . . . .

2500 2500 Norwegen 5653 1135 -- Indien 500 ) Australien 1000 500 Schweden 1000 1000 Frankreich 750 2250 -- -- Belgien -- Kambodscha 1 -- Pinnland 600 4 China -- )

Total

Quote im Budget der FA O

5000 50000 1500

4,18 32,02 3,00

8000 5000 ca,. 1 700 500 1500 2000 3000 5000 1 600

7,64 10,15 0,60 2,72 2,22 1,74 7,96 1,61 0,04 0,50

1612 Bargeld

Produkte

Dienstleistungen (in Tausenden Dollars)

Total

Quote im Budget der FA O

Österreich -- 500 -- 500 Niederlande 453 684 222 l 360 Thailand 70 -- -- 70 5 Indonesien ) 100 -- mehr als 100 6 Marokko -- ) -- -- Kuba -- ') -- -- Neuseeland 75 425 -- 500 Chile -- 100 -- 100 Heiliger Stuhl l -- -- l 2 Dänemark 1000 1000 ) 2000 Japan -- -- 1000 1000 Irland 240 600 -- 840 Ghana Beteiligungzugesagt,jedochnichtnäherumschrieben Philippinen (Pesos 200) (Pesos 100) (Pesos 300) Jugoslawien Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben Nigeria Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben Tunesien Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben Türkei Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben 8 Pakistan -- -- 530 ) 530 9 Bumänien -- -- · ) -- Griechenland Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben Brasilien Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben Dominikanische Republik Symbolische Beteiligung zugesagt Kamerun ·-- ·-- ·-- 4 Rhodesien -- -- -- l Südafrikanische Union . Beteiligungzugesagt,jedochnichtnäherumschrieben Vereinigte Arabische Republik Beteiligungzugesagt,jedochnichtnäherumschrieben Zypern Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben Somalia Beteiligung zugesagt, jedoch nicht näher umschrieben 14 000-15 3341») 55 715 5000-6752

0,60 1,35 0,21 0,60 0,19 0,30 0,55 0,35 -- 0,78 3,04 0,19 0,12 0,54 0,51 0,28 0,07 0,54 0,56 0,43 0,31 1,38 0,07 0,04 -- 0,71 0,40 0,04 0,04

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1 ) Der Beitrag dieses Landes in Bargeld muss für Seetransporte verwendet werden ; die britische Regierung verlangt nicht, dass die ganze Summe für Aufträge an ihre Handelsflotte gebraucht werde, doch behält sie sich das Recht vor, die Verwendung zu überwachen, damit die Interessen dieser Flotte nicht beeinträchtigt werden.

2 ) Obwohl die skandinavischen Länder über beträchtliche Handelsmarinen verfügen, vertreten sie die Ansicht, dass das PAM die Möglichkeit haben sollte, auf dem freien3 Markt Offerten einzuholen und von den günstigsten Gebrauch zu machen.

) Ein Drittel des indischen Beitrages wird in bar angeboten, jedoch in Form von nicht 4konvertierbaren Rupien.

) 5 Tonnen Zucker, 5 Tonnen Reis.

5 ) Indonesien hat einen Barbeitrag versprochen, gab jedoch dessen Höhe nicht bekannt.

8 ) 50 Tonnen getrockneter Fisch.

') 5000 Tonnen Zucker.

8 ) Dieser Betrag kann für Transporte und Dienstleistungen in Pakistan selbst verwendet werden.

9 ) 250 000 Lei für die Ausbildung von Experten in Rumänien.

10 ) Wovon ein Teil für Seetransporte.

1613 7. Beteiligung der Schweiz Die Schweiz war an der Konferenz vom 5. September 1962 durch ihren Beobachter bei den Vereinigten Nationen vertreten. Er ist keine Beitragsverpflichtung eingegangen, hat aber unser Interesse am Programm bekundet und die wohlwollende Prüfung unserer Mitwirkung zugesagt. Dabei verwies der Beobachter auf die Tatsache, dass unsere überschüssigen Milchprodukte schon seit mehreren Jahren internationalen Hilfswerken, wie z.B. dem Internationalen Kinderhilfsfonds (UNICEF) und der Liga der Botkreuzgesellschaften, gratis zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Prüfung unserer Mitwirkung sind die folgenden Umstände zu berücksichtigen :" Die Schweiz erzeugt nur geringe Nahrungsmittelüberschüsse; sie bestehen hauptsächlich aus Milchprodukten. Die bereits auf Grund der Bundesratsbeschlüsse vom 23.Februar 1960 und 25. April 1960 durchgeführten MilchprodukteSpenden erreichten 1960 einen Wert von 3,5 Millionen Franken und 1961 3,9 Millionen Franken. Die auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 25. April 1960 sowie des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1961 für 1962 in Aussicht genommenen Lieferungen entsprechen einem Wert von 5,6 Millionen Franken. Insgesamt werden die von der Schweiz durchgeführten Milchprodukte-Spenden während der Vierjahresperiode 1960-1963 einen Wert von 17 Millionen Franken oder ungefähr 4 Millionen Dollar ausmachen.

Diese Spenden halfen manche Not lindern. Sie sind zu wesentlichen Elementen in den Hilfsprogrammen der bedachten Institutionen (Schweizerisches Eotes Kreuz, Internationales Komitee vom Boten Kreuz, Liga der Botkreuz-Gesellschaften, Caritas, Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, UNICEF, UNBWA, «Fédération luthérienne mondiale», «American Joint Distribution Committee», CAKE) geworden. Wir gedenken, sie jedenfalls bis zum Ablauf der durch den Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1961 gedeckten Periode (Ende 1963) weiterzuführen. Eine'Absage gegenüber dem PAM liesse sich dadurch jedoch nicht rechtfertigen. Der Bundesrat ist vielmehr der Ansicht, dass wir als wohlhabendes Land diese weltweite Aktion zur Bekämpfung des Hungers nach Kräften unterstützen und dabei, soweit tunlich, über jene Leistungen hinausgehen sollten, die wir schon bisher erbrachten.

In welcher Form könnte sich die Schweiz beteiligen?
Soweit unsere Milchüberschüsse im bisherigen Umfang in den erwähnten Spendeaktionen Verwendung finden, ist kaum damit zu rechnen, dass Milchprodukte auch in das PAM geleitet werden können. Immerhin lässt sich das nicht mit völliger Sicherheit voraussagen. Auch möchten wir uns die Möglichkeit offenhalten, nach Ablauf des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1961 eventuell einen Teil der Milchspenden auf das PAM überzuleiten. Wir halten es daher für richtig, bei der Ankündigung unseres Beitrages an das PAM die Möglichkeit einer Naturalspende im Bahmen dieses Beitrages vorzubehalten. Dabei wird

1614 freilich der Umstand zu berücksichtigen sein, dass die Anrechnung der Naturallieferungen gemäss den Weltmarktpreisen, die erheblich unter den schweizerischen Ansätzen liegen, erfolgen wird.

Wir haben auch geprüft, ob es möglich wäre, einen Teil des schweizerischen Beitrages in Form von Dienstleistungen zu entrichten und insbesondere in Form von Seetransporten. Der Verband schweizerischer Seereedereien liess uns wissen, dass er ein Interesse daran hätte, Seetransporte im Dienste des PAM durchzuführen, «soweit die Länder, die die Waren liefern, dieses Eecht nicht für sich selbst in Anspruch nehmen, und unter dem Vorbehalt, über die Bestimmungen, die insbesondere den Verteilungsmodus und die Bezahlung der Seefracht regeln, orientiert zu werden». Wie wir bereits weiter oben festgestellt haben, scheinen die beim PAM eingegangenen Offerten für Seetransporte, vor allem diejenigen von Ländern, welche Erzeugnisse spenden, den Bedarf zu übersteigen, während die Zuwendungen an Geldmitteln ungenügend sind. In Anbetracht dieser Sachlage haben verschiedene Staaten, die über eine bedeutende Handelsflotte verfügen, davon abgesehen, Bedingungen zu stellen, welche die Aktionsfreiheit des PAM hinsichtlich von Seetransporten einschränken und es zwingen würden, auf die günstigsten Marktbedingungen zu verzichten. Wir sind deshalb der Ansicht, dass die Schweiz keine Bedingung stellen sollte, wonach ein Teil ihres Beitrages an Seetransporte durch Schweizerschiffe gebunden wäre. Wir werden trotzdem den Wunsch aussprechen, dass Offerten bei den Eeedereien aller Länder eingeholt werden, die Beiträge in Form von Geldmitteln leisten, und dass die Möglichkeit einer geographisch angemessenen Verteilung der Aufträge geprüft wird.

Wir möchten im übrigen darauf hinweisen, dass die Leistung von Geldbeiträgen dem PAM besonders dienlich ist, nachdem die Produzentenländer mit grossen Überschüssen vorwiegend Naturalgaben angekündigt haben.

8. Höhe des schweizerischen Beitrages Um unseren Beitrag festzusetzen, haben wir den Leistungen der mit uns vergleichbaren Länder - Schweden, Dänemark, Niederlande, Norwegen - Eechnung getragen. Wir haben ferner berücksichtigt, dass gegenwärtig die Quote unseres ordentlichen Beitrags zum Budget der FAO 1,27 Prozent beträgt. Unter diesen Erwägungen gelangten wir zum Schluss, dass unsere
Beteiligung am PAM sich für die Dauer des Programms auf eine Million Dollar belaufen sollte. Je ein Drittel dieser Summe wäre in den Jahren 1963,1964 und 1965 dem Direktor des PAM zur Verfügung zu stellen. Der am 31.Dezember 1965 nicht benützte Saldo könnte im Jahre 1966 überwiesen werden.

Zur Verfassungsmässigkeit der Vorlage haben wir keine Bemerkungen anzubringen.

Wir beehren uns, Ihnen die Annahme des beiliegenden Beschlussentwurfes zu empfehlen.

1615 Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 14. Dezember 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1616 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Beteiligung der Schweiz am Welternährungsprogramm FAO/UNO

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1962, beschliesst :

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Fonds des Welternährungsprogramms FAO/UNO den Betrag von einer Million USA-Dollar zu überweisen. Ein entsprechender Kredit wird zu diesem Zwecke eröffnet. Dieser Beitrag wird dem Direktor des Welternährungsprogramms in drei gleichwertigen Baten im Laufe der Jahre 1963,1964 und 1965 zur Verfügung gestellt. Der am 81. Dezember 1965 nicht benützte Saldo kann im Jahre 1966 überwiesen werden.

2 Ein Teil des Beitrages kann entweder zur Lieferung von landwirtschaftlichen Produkten oder zu Dienstleistungen verwendet werden, wenn es als opportun erscheint und zu befriedigenden Bedingungen erfolgen kann.

1

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beteiligung der Schweiz am Welternährungsprogramm (FAO/UNO) (Vom 14. Dezember 1962)

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1962

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31.12.1962

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1607-1616

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