Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten Mit zwei Bundesbeschlüssen soll ein zweiter Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten festgelegt werden. Der erste Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1046,9 Millionen Franken, welcher durch die DEZA und das SECO verwaltet werden soll. Der zweite Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken, welcher durch das SEM verwaltet werden soll.

Datum der Eröffnung: 28. März 2018 Vernehmlassungsfrist: 4. Juli 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Direktionsbereich Ostzusammenarbeit, Freiburgstrasse 130, 3003 Bern, Telefon 058 462 68 46, Fax 058 464 16 96 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. April 2018

1962

Bundeskanzlei

2018-1028