Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Raron (VS), Bau einer NGST-Anlage

Mitwirkung und Anhörung vom 12. September 2000

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

- Projektbeschrieb - Planbeilagen - Untersuchungsbericht EMPA betreffend Lärmemissionen

Mitwirkungs- und An- Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbinhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Raron, 3942 Raron schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Raron, 3942 Raron vom 12. September bis 12. Oktober 2000 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711). Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 12. Oktober 2000, bei der Gemeindeverwaltung Raron, 3942 Raron zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

12. September 2000

2000-1897

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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