Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 1243/96 Widersprechende/r Axair AG, 8808 Pfäffikon, Schweizer Marke Nr. P277 541 CONDAIR Vertreter/in A. Braun, Braun, Héritier, Eschmann AG, 4051 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Cepter Ltd., Switzerland, 8005 Zürich, Schweizerische Marke Nr. 423 367 CONDIS 2000 Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. August 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 1243/96 wird abgewiesen.

3.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

5. September 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4736

2000-1894