Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:
Art. 1 Das Protokoll vom 22. November 20173 zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen4 wird genehmigt.
1
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Er gibt bei der Ratifikation des Protokolls gestützt auf dessen Artikel 5 die folgende Erklärung ab: 3
Gestützt auf Artikel 5 des Protokolls erklärt die Schweiz, dass sie das Protokoll im Verhältnis zu Staaten, die eine Erklärung gleichen Inhalts abgegeben haben, vorläufig anwenden wird.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
1 2 3 4
SR 101 BBl 2018 3739 BBl 2018 3753; Sammlung europäischer Verträge (SEV) Nr. 222, www.coe.int/de/web/conventions/full-list SR 0.343.1
2018-0399
3751
Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen. BB
3752
BBl 2018