Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «Hunterfest» in St. Stephan (LSTS) vom 24. und 25. August 2018 vom 26. Juli 2018

Verfügende Behörde: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL) Gegenstand:

Der Luftraum gemäss Anhang zu dieser Verfügung wird vorübergehend in ein temporäres und zeitlich limitiert aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet (TEMPO RA) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings und Veranstaltungen unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.

Rechtliche Grundlage: Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung vom 20.Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

Inhalt der Verfügung: 1. Gemäss Anhang der Verfügung wird die dort aufgeführte Zone in ein temporäres und zeitlich limitiertes aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet umklassiert.

2. Weiter werden die folgenden Auflagen angeordnet: 2.1 Innerhalb der aktivierten TEMPO RA sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Kunstflugvor4816

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führungen beziehungsweise den dazu notwendigen Trainings teilnehmen, untersagt. SAR- oder HEMSFlüge sind entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1­6, erlaubt.

2.2 Die TEMPO RA kann ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten und Zeiten aktiviert werden. Die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig zu den Aktivierungen mittels NOTAM bekannt gegeben und die Visualisierung erfolgt mittels DABS.

2.3 Die in der aktivierten TEMPO RA maximal zulässige Geschwindigkeit für die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire unter FL 100 wird auf Mach 0.90 erhöht. In der Pufferzone (die zwei äusserste Meilen der ganze RA) darf die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire nur unter Einhaltung aller normalerweise geltenden Verkehrsregeln geflogen werden.

2.4 Die Modellflieger im Modellfluggebiet Hahnenmoos dürfen ausschliesslich nur bis 300 Meter Höhe im Bereich der TEMPO RA fliegen, wie im Anhang 2 zu dieser Verfügung dargestellt wird. Für die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire gilt, dass das Modellfluggebiet Hahnenmoos nur auf 450 Meter AGL oder höher überflogen werden darf. Dadurch kann ein Puffer von 150 Meter zwischen den beiden Aktivitäten in der TEMPO RA gewährleistet werden. Der Veranstalter des Hunterfestes ist zuständig für die Übermittlung der Koordinaten des Modellfluggebiets an die Modellfluggruppe Hahnenmoos.

2.5 Die Aktivierungen der TEMPO RA müssen auf der Frequenz 120.050 MHz abgefragt werden können.

2.6 Die maximale Höhe der TEMPO RA ist auf FL150 festgelegt, während MIL ON jedoch auf FL130 beschränkt.

2.7 Auf Anfrage beim Veranstalter bzw. mit seiner Genehmigung sind An- und Abflüge auf die Flugplätze Gstaad und Zweisimmen möglich.

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3. Diese temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung tritt am 24. August 2018 in Kraft.

4. Die Kosten für diese Verfügung, bestimmt auf Fr. 1000, werden dem Hunterverein Obersimmental auferlegt.

5. Diese Verfügung wird der Luftwaffe, Skyguide, der Modellfluggruppe Hahnenmoos und dem Hunterverein Obersimmental eröffnet und allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, mitgeteilt sowie im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache publiziert.

Adressatenkreis:

Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung wird allen Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Im Weiteren kann diese Verfügung schriftlich beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Gemäss Artikel 22a Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR 172.021) steht die Frist still vom 15. Juli bis und mit 15. August.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

31. Juli 2018

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Christian Hegner

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Anhang zur Verfügung vom 26. Juli 2018 in Sachen temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «Hunterfest» in St. Stephan vom 24. und 25. August 2018.

TEMPO RA St. Stephan A Circle of 7NM radius centered ARP LSTS (46°29'51'' N / 007°24'45'' E ELEV 3304FT), WEST BOUNDARY = LINE LE MOURET ­ WILDHORN, only within airspace class E/G.

Lower Limit: GND Upper Limit: FL150 Dates: 24th, 25th August, 2018 daily between 0830UTC-0930UTC and 1200UTC1400UTC

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