Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2018 des Bundesrates vom 14. Februar 2018 2, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Den Rahmenkrediten für Armeematerial 2018 wird zugestimmt.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Rahmenkredite wird ein Gesamtkredit von 742 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Rahmenkredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Für die Rahmenkredite für Armeematerial 2018 wird die Spezifikationsbefugnis an das VBS delegiert.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2018 1369
2017-2773
1439
Rahmenkredite für Armeematerial 2018. BB
BBl 2018
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Rahmenkredite Rahmenkredite
Mio. Fr.
Rahmenkredite
742
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2018
150
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2018
420
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2018
172
Gesamtkredit für Armeematerial 2018
1440
742