Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2018 des Bundesrates vom 14. Februar 2018 2, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Den Rahmenkrediten für Armeematerial 2018 wird zugestimmt.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit

Für die im Anhang verzeichneten Rahmenkredite wird ein Gesamtkredit von 742 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3

Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Rahmenkredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Delegation der Spezifikationsbefugnis

Für die Rahmenkredite für Armeematerial 2018 wird die Spezifikationsbefugnis an das VBS delegiert.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2018 1369

2017-2773

1439

Rahmenkredite für Armeematerial 2018. BB

BBl 2018

Anhang (Art. 2)

Verzeichnis der Rahmenkredite Rahmenkredite

Mio. Fr.

Rahmenkredite

742

­ Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2018

150

­ Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2018

420

­ Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2018

172

Gesamtkredit für Armeematerial 2018

1440

742