Flughafen Zürich Gesuch um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements (BR 2014); Schlussbemerkungen

Im Herbst 2013 reichte die Flughafen Zürich AG beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Änderung des Betriebsreglements (sog. BR 2014) zur Genehmigung ein. Das Gesuch lag in allen betroffenen Kantonen und Gemeinden sowie deutschen Landkreisen vom 20. Oktober bis zum 18. November 2014 öffentlich auf.

Da die Zustimmung der Behörden der Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung der Flugrouten über deutschem Hoheitsgebiet weiterhin aussteht, führt das BAZL das Genehmigungsverfahren für die Teilbereiche des BR 2014 weiter, die unabhängig von Deutschland umgesetzt werden können. Die dafür erstellte neue Berechnung der Fluglärmbelastung lag im Kanton Zürich und in den Gemeinden Neerach und Winkel vom 15. Juni bis zum 14. Juli 2017 öffentlich auf.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen. Vor dem Entscheid wird den Verfahrensparteien (Flughafen Zürich AG und Einsprecher/innen) Gelegenheit gegeben, die Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen.

Die Akten des Verfahrens sind bis zum 5. März 2018 auf der Internet-Seite des BAZL aufgeschaltet (www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Anhörungen). Nicht aufgeschaltet werden die Gesuchsunterlagen, die vom 20. Oktober bis zum 18. November 2014 oder vom 15. Juni bis zum 14. Juli 2017 öffentlich aufgelegt waren, sowie sämtliche Einsprachen. Diese sowie alle übrigen Akten können gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten beim BAZL (Standort Ittigen bei Bern) eingesehen werden (Tel. 058 465 98 33).

Allfällige Schlussbemerkungen sind bis zum 5. März 2018 zu richten an: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine einmalige und kurze Fristerstreckung gewährt werden.

30. Januar 2018

2018-0152

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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