Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2001 des ETH-Bereiches) vom 30. November 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2000 1, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 114 400 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.

Art. 2

Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits

1

Der ETH-Rat kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits geringfügige Verschiebungen vornehmen.

2

Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 20. September 2000

Nationalrat, 30. November 2000

Der Präsident: Carlo Schmid Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

11005

1

BBl 2000 3865

6204

2000-1171

Bauprogramm 2001 des ETH-Bereiches

Anhang

Verzeichnis der Objektkredite Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken

Fr.

Projektänderung Quartier Nord (Zusatzkredit) Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) Projekt-Nr. 3419.163

13 600 000

Total

13 600 000

b. Vorhaben für weniger als 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Objektliste in Ziffer 4 des Bauprogramms 2001 des ETH-Beschlusses Total

100 800 000

Gesamttotal des Verpflichtungskredites

114 400 000

6205