Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2001 des ETH-Bereiches) vom 30. November 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2000 1, beschliesst:
Art. 1
Verpflichtungskredit
Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 114 400 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.
Art. 2
Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits
1
Der ETH-Rat kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits geringfügige Verschiebungen vornehmen.
2
Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.
Art. 3
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 20. September 2000
Nationalrat, 30. November 2000
Der Präsident: Carlo Schmid Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker
11005
1
BBl 2000 3865
6204
2000-1171
Bauprogramm 2001 des ETH-Bereiches
Anhang
Verzeichnis der Objektkredite Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken
Fr.
Projektänderung Quartier Nord (Zusatzkredit) Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) Projekt-Nr. 3419.163
13 600 000
Total
13 600 000
b. Vorhaben für weniger als 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Objektliste in Ziffer 4 des Bauprogramms 2001 des ETH-Beschlusses Total
100 800 000
Gesamttotal des Verpflichtungskredites
114 400 000
6205