Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben AZ Medien/NZZ (Art. 32 und 33, BG vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 25. Mai 2018 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen die AZ Medien AG, Aarau, und die Aktiengesellschaft für die Neue Zürcher Zeitung, Zürich, die Gründung eines in der Schweiz tätigen Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens. Das Gemeinschaftsunternehmen werde primär im Bereich der Regionalmedien tätig sein. Dazu würden die Parteien ihre Aktivitäten in der Schweiz in diesem Bereich in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss in den Lesermärkten für Tageszeitungen in den Gebieten Solothurn und Aargau sowie im ZeitschriftenWerbemarkt im Bereich Gebäudetechnik eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Weiter bestehen Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer kollektiven Marktbeherrschung im Lesermarkt für Tageszeitungen im Gebiet Basel und im Lesermarkt für Sonntagszeitungen. Daher wird die Wettbewerbskommission die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb vertieft prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (+41 58 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

3. Juli 2018

2018-1960

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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