Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Änderung des Parlamentsgesetzes (Einführung des Verordnungsvetos) Mit dem Vorentwurf verschiedener Gesetzesänderungen wird vorgeschlagen, dass die Bundesversammlung gegen Verordnungen des Bundesrates oder der Departemente das Veto einlegen kann. Der Vorentwurf sieht Regelungen vor, welche Verordnungen dem Veto nicht unterstehen und in welchem Verfahren ein Veto zustande kommen kann.

Datum der Eröffnung: 21. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 99 44, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. Juli 2018

2018-1948

Bundeskanzlei

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