Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Berichtigung

00.059 Botschaft zur Volksinitiative «Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen Zivilen Friedensdienst (ZFD)» vom 5. Juli 2000 (BBl 2000 4882)

Ziff. 1.1 Wortlaut, Art. 8 bis Abs. 4 Statt: 4

Der Zivile Friedensdienst bietet in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Privaten eine Grundausbildung an, die Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung vermittelt. Er bereitet auf ZFDEinsätze vor und steht allen in der Schweiz wohnhaften Personen kostenlos offen.

Muss es heissen: 4

Der Zivile Friedensdienst bietet in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Privaten eine Grundausbildung an, die Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung vermittelt. Sie bereitet auf ZFDEinsätze vor und steht allen in der Schweiz wohnhaften Personen kostenlos offen.

14. November 2000

2000-2403

Bundeskanzlei

5509