Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung» Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sieht einen über die EO finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20 % soll gemäss dem Vorschlag der Kommission genügen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen.

Datum der Eröffnung: 16. Februar 2018 Vernehmlassungsfrist: 23. Mai 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 95 56, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/ kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Februar 2018

2018-0476

Bundeskanzlei

959