Richtplan des Kantons Bern Genehmigung «Anpassungen 16» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 12. Juni 2018 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 5. Juni 2018 werden die Anpassungen 16 des Kantons Bern unter Vorbehalt der Ziffern 2­3 genehmigt.

2.

Im Massnahmenblatt A_08 wird das Umstrukturierungsgebiet Nr. 28 Thun, Bahnhof West unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die nachgeordnete Planung mit dem Rahmenplan Thun der SBB abgestimmt wird.

3.

Die Massnahmenblätter C_14 «Abbaustandorte mit übergeordnetem Koordinationsbedarf» und C_15 «Abfallanlagen von kantonaler Bedeutung (Sachplan Abfall)» sind im Rahmen der Weiterentwicklung des Richtplans einer Prüfung zu unterziehen und ggf. in Bezug auf den gesamtkantonalen Bedarf und die Verteilung zu überarbeiten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, Telefon 031 633 77 70

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

17. Juli 2018

2018-2049

Bundesamt für Raumentwicklung

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