Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion -

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Gemeinde Brienz BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Brienz Sonnseite, Projekt-Nr. 411.3-BE-4053/0001 Gemeinde Lenk BE, Erschliessungsanlagen WH Brückenplatten Waldweg Wyssestei-Tschuggen, Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0012

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Gemeinde Krattigen BE, Schutzbauten und -anlagen Krattighalde, Projekt-Nr. 431.1-BE-0002/0001

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Gemeinde Unterseen BE, Schutzbauten und -anlagen Hinter Harder III, Projekt-Nr. 431.1-BE-0004/0001 Gemeinde Bitsch, Ried-Mörel VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Burger- und Oberriederwald / Phase 1, Projekt-Nr. 411.3-VS-9049/0001

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Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

2. Mai 2000

2000-0894

Eidgenössische Forstdirektion

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