Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3267 Widersprechende/r Tommy Hilfiger Licensing, Inc., Wilmington (DE 19801), USA, Schweizer Marke Nr. 392373 TOMMY JEANS, Vertreter/in Braun & Partner, 4054 Basel, gegen Widerspruchsgegner/in B.M. Fashions Holland V.o.f.., NL-3454 PH DE MEERN, IR-Marke Nr. 698207 TOMMY SPORTS Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Mai 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3267 gestützt auf die Schweizer Marke Nr. 392373 TOMMY JEANS wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 698207 TOMMY SPORTS der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt beim Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1552.50 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

6. Juni 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-1180

3073