Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Chur; Einbau von Betontrennwänden bei den KD-Anlagen 311 und 312 vom 27. August 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 30. Mai 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Einbau von Betontrennwänden bei den KD-Anlagen 311 und 312 des Waffenplatzes Chur unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. September 2018

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2018-2607

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