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Anzeigen und Wettbewerbsausschreibungen Submissionsanzeigen

Visp (Koordinaten 631 600/127 450). D + B-Normhalle Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen : BKP

Aibeitsgatrung

211 Stahlbetonarbeiten..

Arbeiteumlang unsefahi Fr

Ausgabe der Offerlformuiare voraussichtlich

Offerteingabe

Arbeitsbeginn \oraussichtlich

1080000

3.12.73

21.1.74

4. 3.74

880000

3.12.73

21.1.74

4. 3.74

232 Elektr. Installation..

90000

18. 3.74

22.4.74

10.74

055 250 Sanitäre Installation 455

30000

18.2.74

4.3.74

474

051 201 Kanalisation.

401 Plätze 434

Wer an einer Submission teilnehmen möchte, wird ersucht, dies bis 19. November 1973 der Direktion der eidgenossischen Bauten, Abteilung Hochbau, 3003 Bern. Tel. 031/61 63 22, unter Angabe des Objektes und der Arbeitsgattung schriftlich zu melden. Es sind keine weiteren Submissionsanzeigen vorgesehen.

Es werden nur Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften berücksichtigt, die sich über die erforderliche Leistungsfähigkeit ausweisen. Mit der Anmeldung sind deshalb Angaben über Organisation und Personalbestand der Unternehmung sowie Referenzen und gegebenenfalls die Namen der Partner und wichtigsten Unterakkordanten mitzuteilen.

Bern, den 12. November 1973

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B .

Direktion der eidgenossischen Bauten

Abteilung Hochbau, Bern

Luzern-Tribschen, Fernbetriebszentrum II

Das Projekt umfasst ein Fernbetriebszentrum für die Femmeldedienste mit einem umbauten Raum von 76 800 m3.

Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen : Pos. 213.3 Leichtmetall-Fassade Pos. 221 Holz-Metall-Fenster Pos. 276.4 Vertikallamellen-Anlage (Brise-soleil) Pos. 276.2 Raffstoren Wer an einer Submission teilnehmen möchte, wird ersucht, dies bis 23. November 1973 der beauftragten Architektengemeinschaft, vertreten durch Herrn Hans U. Gübelin, ETH dipi. Architekt BSA/SIA, Sälistrasse 23a, 6005 Luzern, Tel. 041/23 12 08, unter Angabe des Bauobjektes und der Arbeitsgattung schriftlich zu melden.

Über die obgenannten Positionen werden keine weiteren Submissionsanzeigen erfolgen. Für weitere, hier nicht publizierte Arbeiten werden neue Submissionsanzeigen aufgegeben.

Der Versand der Wettbewerbsunterlagen erfolgt am 10. Dezember 1973.

Es werden nur Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften berücksichtigt, die sich über die erforderliche Leistungsfähigkeit ausweisen. Mit der Anmeldung sind deshalb Angaben über Organisation und Personalbestand der Unternehmung sowie Referenzen und gegebenenfalls die Namen der Partner und wichtigsten Unterakkordanten mitzuteilen.

Bern, den 12. November 1973 Generaldirektion PTT Hochbauabteilung, Bern

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Ausschreibung für oberirdische Linienbauarbeiten

Die PTT-Betriebe eröffnen für das Jahr 1974 m allen Netzen der Kreistelefondirektionen Biel, Chur, Luzern, Thun und Winterthur einen öffentlichen Wettbewerb für die Ausführung der oberirdischen Linienbauarbeiten (Neubau, Umbau, Unterhalt und Abbruch). Die Offerten sind bis zum 20. Dezember 1973 verschlossen mit der Aufschrift «Offerte für oberirdische Linienbauarbeiten 1974» an die genannten Kreistelefondirektionen zu richten.

Die Baubestimmungen und allfällige weitere Auskünfte sind bei den fraglichen Kreistelefondirektionen erhältlich; bei diesen kann zudem in die Baulose Einsicht genommen werden.

Bern, den 12. November 1973 Generaldirektion PTT Fernmeldedienste, Bern

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Arbeitsgesetz (ArG) mit den Verordnungen l und 2

Ausgabe 1973

Das Arbeitsgesetz enthält öffentlich-rechtliche Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung, die Arbeits- und Ruhezeit, den Schutz der jugendlichen und weiblichen Arbeitnehmer und die Betriebsordnung. Es wird mit der Allgemeinen Verordnung (ArGV 1) und den Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit für bestimmte Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmern (ArGV 2) als besondere Broschüre vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit herausgegeben. In dieser Ausgabe wird auf die Zusammenhänge der einzelnen Gesetzesvorschriften besonders hingewiesen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert zudem das Auffinden der Vorschriften.

Ferner werden die Gesetzestexte durch sieben Anhänge ergänzt. Diese orientieren über die Organisation der kantonalen Vollzugs- und Rekursbehörden (I), die kantonalen Feiertage (II), die gesetzliche Feriendauer (III), die besonderen Vorschriften für industrielle Betriebe (V) und die Vorschriften über das Einigungswesen (VII) ; sie enthalten ausserdem ein Muster einer Betriebsordnung (VI) sowie mehrfarbige graphische Beispiele über Stunden- und Schichtenpläne für den ununterbrochenen Betrieb (IV).

Preis Fr. 9.-(l82 Seiten).

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Handbuch der Schweizerischen Bundesversammlung Enthält die Bundesverfassung, die Erlasse über die politischen Rechte, das Geschäftsverkehrsgesetz, die Ratsreglemente usw.

Stand: 1. Juli 1972 Deutsch oder französisch Preis: Fr. 10.-- Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis Fr. 3.60

Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) Ausgabe 1973 Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz enthält Bestimmungen über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben, insbesondere über die Ausführung der Gebäude, Räume und Verkehrswege, die Beleuchtung, das Raumklima, den Schutz vor Lärm und Erschütterungen, über Arbeitsplätze und Betriebseinrichtungen, Schutzausrüstungen und Arbeitsbekleidung, über die Einrichtung von Garderoben, Waschanlagen, Aborte, Ess- und Aufenthaltsräume, die Erste Hilfe, den Unterhalt und die Reinigung, die Brandbekämpfung sowie zusätzliche Bestimmungen für Betriebe mit besonderen Gefahren. Die Verordnung wird vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit als besondere Broschüre herausgegeben. Diese enthält auch eine Wegleitung mit Abbildungen, in der die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung ausführlich erläutert werden. Ein Sachregister erleichtert zudem das Auffinden der Verordnungsbestimmungen und der dazugehörenden Erläuterungen.

Die Broschüre wird ausserdem durch Auszüge aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und der Allgemeinen Verordnung (ArGV 1) sowie durch fünf Anhänge ergänzt.

Diese enthalten Verzeichnisse der weiteren anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Verfügungen des Bundes (II). der Richtlinien der Schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft (III), der Normen, Richtlinien und Leitsätze von Fachorganisationen (IV) und die Richtlinien für die Einrichtung von Garderoben in Schutzräumen (V); sie orientieren ferner über die brandschutztechnischen Begriffe durch einen Auszug aus der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften (I).

Preis Fr.9.-(162 Seiten) Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Abonnement des Bundesblattes Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 68 Franken im Jahr und 38 Franken im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am l. Januar bzw. am l. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht : die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes, Wettbewerbsausschreibungen usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte sowie der Stellenanzeiger der allgemeinen Bundesverwaltung.

Abonnemente des Bundesblattes, der Gesetzsammlung oder des Stellenanzeigers allein können fiir ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Buchdrukkerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern (Postcheckkonto 30-169), bestellt werden.

Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt 35 Franken im Jahr und 20 Franken im Halbjahr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Der Abonnementspreis für den Stellenanzeiger der Bundesverwaltung beträgt 10 Franken im Jahr und 6 Franken im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

Bern, den 1. Januar 1973 Bundeskanzlei 0657

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Anzeigen und Wettbewerbsausschreibungen

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Jahr

1973

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.11.1973

Date Data Seite

879-884

Page Pagina Ref. No

10 045 901

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