Militärische Plangenehmigung betreffend den Rückbau des Halbzugsunterstandes Wandfluh, Gemeinde Nufenen vom 27. Januar 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern, vom 13. August 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau des Halbzugsunterstandes Wandfluh, Gemeinde Nufenen (GR).

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Nufenen, 7435 Splügen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

15. Februar 2000

2000-0284

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

535