Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000 vom 14. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2000 1, beschliesst:

Art. 1

Kreditübertragungen und Nachtragskredite

Für das Jahr 2000 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2000 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zusatzkredite bewilligt: ­

14 596 328 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,

­

371 512 731 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2000 werden Verpflichtungskredite im Betrage von 86 Millionen Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 3

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 58,7 Millionen Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 4

Personalbestände

Mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 2000 werden 9 Etatstellen für das Eidgenössische Versicherungsgericht bewilligt.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 6. Juni 2000

Ständerat, 14. Juni 2000

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

2000-1373

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