Bereinigungsverfahren Kanton Uri - BAV betreffend Linienführung der NEAT; Vorprojektgenehmigung in Uri; Auftrag des Bundesrates vom 15. März 1999

Aufgrund des Antrages des EJPD vom 9. Juni 2000 und der Ergebnisse des Mitberichtsverfahrens, hat der Bundesrat am 19. Juni 2000 beschlossen: 1.

Gestützt auf den Bereinigungsbericht des Bundesamtes für Raumplanung (BRP) sowie auf die Erläuterungen zum Sachplan AlpTransit vom 15. März 1999 wird das Vorprojekt für den Streckenabschnitt Portal Erstfeld bis in den Raum südlich von Altdorf gemäss Basisvariante II 1996 genehmigt (Art.

5bis des Alpentransit-Beschlusses). Die entsprechende Linienführung wird im Sachplan AlpTransit festgesetzt.

2.

Für die übrigen Streckenabschnitte wird die Vorprojektgenehmigung zurückgestellt. Die betroffenen Abschnitte inkl. Kantonsbahnhof Uri werden entsprechend Bereinigungsbericht und den Erläuterungen im Sachplan AlpTransit festgesetzt (Art. 8bis Alpentransit-Beschluss). Die Optionen gemäss Ziffer 4 werden im Sachplan AlpTransit als Vororientierung festgelegt.

3.

Der Sachplan AlpTransit im Bereich des Kantons Uri (Objektblatt 3.121) wird gutgeheissen.

4.

Der Bundesrat verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Grundlagen für die Optimierung der Zufahrtsstrecken im Kanton Uri (Art. 8bis AlpentransitBeschluss), insbesondere für die Option "Bergvariante lang" sowie für die Optionen einer optimierten Talvariante, innerhalb der kommenden zwei Jahre vertieft werden. Auf den Viadukt nördlich von Altdorf soll möglichst zu Gunsten einer optimierten horizontalen und vertikalen Linienführung verzichtet werden. Das UVEK wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen sowie die Behörden von Bund und Kanton halbjährlich über den Stand der Grundlagenvertiefung zu informieren.

5.

Zur Begleitung der Aufträge nach Ziffer 4, der Lärmsanierungsprojekte der Bahn (Stammlinie) und der Autobahn sowie der Lärmschutzmassnahmen entlang der Neubaustreckenabschnitte setzt das UVEK ein Gremium bestehend aus Vertretern des BAV, BRP, ASTRA, BUWAL und des Kantons ein.

6.

Das UVEK wird beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2001 darüber Bericht zu erstatten, ob und wie die negativen Auswirkungen gemildert werden können, die sich durch die Realisierung eines für sich betrachtet umweltverträglichen Grossprojektes zusammen mit der bereits bestehenden Belastung eines Raums durch andere Infrastrukturen und Nutzungen ergeben.

19. Juni 2000

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2000-2415