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Bundesblatt Bern, den 2. Juli 1973 125. Jahrgang Band I

Nr. 26

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in Peking (Vom 4. Juni 1973)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

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Übersicht

Am 7. September 1945 unterbreiteten wir Ihnen eine Botschaft über die Errichtung neuer schweizerischer Gesandtschaften im Ausland (BB1 1945 II 17).

Mit Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1945 (BB1 7945 II 164) ermächtigten Sieden Bundesrat, u.a. auch in China eine Gesandtschaft zu errichten.

Unsere diplomatische Vertretung wurde noch im gleichen Jahre in Schanghai beim dortigen schweizerischen Generalkonsulat provisorisch eingerichtet und in der Folge nach Nanking verlegt. Im Oktober 1949 musste die Mission wiederum vorübergehend nach Schanghai zurückverlegt werden. Seit Januar 1950 befindet sich unsere Gesandtschaft in Peking, und am 12. April 1957 wurde sie in den Rang einer Botschaft erhoben. Es darf bei dieser Gelegenheit daran erinnert werden, dass bis zu Beginn der sechziger Jahre unser Land in China nicht nur eine diplomatische Mission, sondern gleichzeitig konsularische Vertretungen in Schanghai, Kanton und Tientsin unterhielt. Mit deren Schliessung werden die schweizerischen Interessen im Reich der Mitte allein durch die Botschaft in Peking wahrgenommen.

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Heutige Unterkunft der Botschaft

Seit der Einrichtung in Peking sind Botschaftskanzlei und -residenz mietweise in einem in chinesischem Stil gehaltenen kleineren Gebäude (Pavillon) im Stadtzentrum, m unmittelbarer Nähe der Mauern der «Verbotenen Stadt», einquartiert.

Raumenge und mangelhafte Einrichtungen kennzeichnen das der Pekinger StadtBundesblatt 125 Jahrg Bd I

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1650 Verwaltung gehörende Haus und hemmen den ganzen Betrieb einer diplomatischen Vertretung, und zwar auch die Anordnung einfachster Sicherheitsmassnahmen.

Ganz abgesehen von den steigenden Mietzinsen erhöhen sich die vom Mieter zu tragenden Instandstellungs- und Unterhaltskosten für ein von Jahr zu Jahr baufälliger werdendes Gebäude ständig.

Die Pekinger Stadtverwaltung drängt auf eine rasche Durchführung ihres Planes, alle Ausländer aus dem Stadtzentrum zu entfernen und sie mit Kanzleien, Residenzen und Personalunterkünften in Diplomatenenklaven zu verlegen. Diese Absicht wird u. a. auch durch die Nichterneuerung der Mietverträge für unsere Botschaft bestätigt ; seit 1969 besteht ein vertragsloser Zustand.

Die rasche Vermehrung der diplomatischen Vertretungen in der Volksrepublik China hat die Stadtverwaltung von Peking veranlasst, die Umquartierung der Botschaften in die bereits vor einigen Jahren im Osten der Stadt neu geschaffenen Diplomatenviertel zu beschleunigen und zusätzlich solche Quartiere zu errichten.

In den neuen Botschaftsvierteln könnte die Eidgenossenschaft möglicherweise Stockwerke oder Häuser, die ausnahmslos unter chinesischer Regie und nach chinesischen Plänen erstellt wurden, mieten oder kaufen; deren bauliche Ausführung entspricht indessen nicht den Bedürfnissen unserer Botschaft.

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Frage der Umsiedlung

Vorsorglicherweise hat bereits in den Jahren 1965 und 1966 unser damaliger Missionschef mit unserem Einverständnis und zusammen mit den diplomatischen Vertretern der skandinavischen Staaten in einem neu entstehenden Botschaftsviertel verschiedene Bauparzellen für den möglichen Bau eines eigenen Botschaftsgebäudes besichtigt, über ihre Lage und Eignung berichtet und weisungsgemäss Vorgespräche mit den chinesischen Planungsbehörden aufgenommen.

Nachdem Schweden, Norwegen und Dänemark für die Errichtung eigener Botschaftsgebäude mit China Baurechtsverträge unterzeichnet hatten, konnte nach längeren Verhandlungen am 31. März 1970 unsere Botschaft in Peking m;i dem dortigen Aussenministerium einen ebenfalls auf 60 Jahre befristetenLandpachtvertrag für eine Bauparzelle im Halte von 10 000 m 2 , ohne finanzielle Gegenleistung der Eidgenossenschaft, abschliessen. Gleichzeitig wurden im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Planungs- und Finanzierungsmodalitäten grundsätzlich geregelt. Die unserem Lande zur Verfügung stehende Bauparzelle grenzt an die Parzellen Dänemarks und Mexikos an.

Das Drängen der chinesischen Planungsbehörden erklärt sich offenbar damit, dass sie für annähernd 20 diplomatische Missionen Grundstücke und Gebäude bereitstellen müssen. Diese Entwicklung zwingt die Planungsbehörden, ein Gesamtarbeitsprogramm aufzustellen, in demausser ihren eigenen Bauvorhaben auch die verschiedenen Planungs- und Bauphasen der ausländischen Botschaftsgebäude berücksichtigt sind.

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4 Projektierung Zu Beginn des Jahres 1971 trat ein Vertreter der Direktion der eidgenössischen Bauten erstmals mit den chinesischen Baufachbehörden m Verbindung und legte mit ihnen in den grossen Zügen das weitere Vorgehen für die Ausführung unseres Bauvorhabens fest.

Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1972 wurde die Direktion der eidgenössischen Bauten ermächtigt, die Projektierungsarbeiten für den Botschaftsneubau sofort ausführen zu lassen. Ende Dezember war die Fachinstanz des Bundes in der Lage, die von den chinesischen Baubehörden verlangten Ausführungsplâne abzuliefern. Fragen der Materialbeschaffung verursachten schon bei den Vorstudien grosse Schwierigkeiten.

Die Pekinger Baubehörden werden als Generalunternehmer die Bauarbeiten ausführen, wobei gewisse Baumaterialien und Installationsteile, die in China nicht erhältlich sind, aus der Schweiz geliefert werdenmüssen.

Im Februar dieses Jahres weilte erneut ein Vertreter der Direktion der eidgenössischen Bauten, diesmal zusammen mit zwei weitern Experten, in Peking, um das ganze Bauprojekt mit den chinesischen Fachinstanzen durchzuarbeiten und alle noch hängigen Fragen, einschliesslich der Materialbeschaffung und -anlieferung, abzuklären.

Nach dem neuesten chinesischen Bauzeitplan, der dem Vertreter der Direktion der eidgenössischen Bauten übergeben wurde, sollten die eigentlichen Bauarbeiten spätestens im November 1973 in Angriff genommen Werden. Falls wir unser Bauvorhaben bis zum erwähnten Zeitpunkt nicht in Angriff nehmen, werden die Chinesen unser gutgelegenes Bauland für andere Bauten verwenden, was zur Folge hätte, dass wir neue Verhandlungen für eine andere Parzelle einleiten müssten, wobei heute noch unbekannt ist, wann und wo zusätzliches Bauland erschlossen wird. Für die Eidgenossenschaft geht es nun vor allem darum, den neuen Zeitplan unter allen Umständen einzuhalten, damit uns das Bauland erhalten bleibt und die jetzige Mietliegenschaft bis zur Fertigstellung des Neubaues weiterbenützt werden kann. Damit wird auch eine vorübergehende Umquartierung der Kanzlei und Residenz vermieden, die mit hohen Übersiedlungs- und Einrichtungskosten verbunden wäre.

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Projekterläuterung, Kostenschätzung und Finanzbedarf

Eine Beschreibung des Neubaues mit einer Modellaufnahme findet sich im Anhang der Botschaft.

Die Baukosten setzen sich nach vorläufigen Schätzungen wie folgt zusammen (Grundlage: Angabendes chinesischen Servicebüros, zuzüglich unsere Materiallieferungen).

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Erstellen der Neubauten durch die Chinesen

Alle Bauarbeiten, einschliesslich Installationen für Elektrizität, Telefon, Notstrom-, Heizungs- und Klimaanlage sowie Umgebungsarbeiten. Grundlage: Alle Arbeiten werden mit chinesischem Material ausgeführt, das aber, wie Erhebungen gezeigt haben, nicht unseren üblichen Anforderungen entspricht.

4800 m 2 überbaute Fläche zu 750 Yuan = 3 600 000 Yuan zum Kurs von l .70 52

6 120 000.--

Mehrpreis fiir unerlässliche Materialeinfuhren

Da ein Teil der Materialien in China überhaupt nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität erhältlich ist, müssen sie eingeführt werden. Dazu kommen noch Löhne, Honorare und Reisespesen für Fachleute sowieMaterialtransportkosten.

- Aluminiumfenster - Türe«Strong-Room» - Trafoanlage für Hochspannungseinspeisung - Notstromanlage - Elektromaterial - Armaturen (Schalter + Stecker) - Leuchtkörper - l Monteur (3 Monate) - Telefonanlage - Klimaanlage + Heizung - Sanitäranlage - Armaturen, Apparate, Pumpen usw. . . .

- Kücheneinrichtungen - Beschläge für Türen. Schiebetüren, Wandschränkeusw - Schwimmbecken - Apparate und Platten - Spannteppiche Für die Anzahlung massgebende Bausumme: - Anteil Umfassungsmauer zur Nachbarliegenschaft (Dänemark) - Honorare Ingenieure und Bauleitung - Reisespesen Ingenieure und Monteure . . . .

- Materialtransportkosten - Unvorhergesehenes Schätzung der gesamten Baukosten: . :

150 000.-- 5 000.-- 45 000.-- 150 000.-- 30 000.-- 60 000.-- 30 000.-- 60 000.-- 500 000.-- 60000.-- 80 000.-- 20 000.-- 50 000.-- 30 000.--

50 000.-- 200 000.-- 150 000.-- 300 000.-- 810000.--

l 270 000.7 390 000.-

l 510000.8 900 000.

1653 Das Bauvorhaben erheischt also beträchtliche Aufwendungen. Das Projekt darf aber nicht allein vom finanziellen Gesichtspunkt aus beurteilt werden. Von Bedeutung ist, dass die offizielle Vertretung der Schweiz in China auf lange Sicht rationell und angemessen untergebracht und eingerichtet ist.

Es handelt sich, wie erwähnt, um eine bloss vorläufige Kostenschätzung.

Gestützt auf die Baupläne und die an Ort und Stelle geführten eingehenden Besprechungen werden die chinesischen Baufachorgane einen ausführlichen, endgültigen Kostenvoranschlag ausarbeiten. Die Zustellung dieser Unterlagen ist für Ende Juni in Aussicht gestellt. Gleichzeitig holt die Direktion der eidgenössischen Bauten verbindliche Angebote für die einzuführenden Materialien ein.

Aufgrund der ausführlichen chinesischen und schweizerischen Offerten wird man ermitteln können, wie gross einerseits die Abstriche vom chinesischen Angebot sein werden und mit welchen Mehrpreisen für eingeführte Materialien anderseits zu rechnen ist. Eine endgültige verbindliche Kostenschätzung wird erst nach Vorliegen der erwähnten Unterlagenmöglichsein.

Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt gemäss Vereinbarung mit den Chinesen in drei Etappen : 1. Anzahlung bei Unterzeichnung des Bauvertrages (November 1973) 50% der massgebenden Bausumme von 7 390 000 Fr 2. Anzahlung von 30% bei Vollendung des Rohbaues (Mai bis Juni 1974), abzüglich Materiallieferungen 3. Restzahlung von 20% nach Fertigstellung des Neubaues (Oktober 1974), abzüglich Materiallieferungen Baukosten ohne Materiallieferungen aus der Schweiz Weiterezahlungsverpflichtungen: 4. Materiallieferungen aus der Schweiz Zahlungstermin bei Baubeginn 5. Anteil Umfassungsmauer Zahlungstermin bei Baubeginn 6. Honorare, Reise- und Transportkosten Zahlungstermin bei Baubeginn 7. Unvorhergesehenes, Zahlungstermin im Laufe der Bauzeit 1974/75 Gesamte Baukosten (Schätzung)

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Fr 3 695 000.-- l 425 000.-- l 000 000.-- 6 120 000.--

l 270 000.-- 50 000.-- !..

650 000.-- 810 000.-- 8 900 000.--

Bedeutung des Bauvorhabens

Die schweizerischen Beziehungen mit China waren von jeher gut. Die wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und persönlichen Verbindungen entwickeln sich in erfreulicher Weise und nehmen an Bedeutung zu. Bekanntlich hatte im vergangenen Sommer eine Gruppe schweizerischer Parlamentarier Gelegenheit, mit massgebenden Persönlichkeiten der Regierung und der Behörden Chinas

1654 aufschlussreiche Gespräche zu führen. Es folgte dann der Besuch einer Delegation von Schweizer Journalisten.

In den Jahren 1971 und 1972 haben zwischen der Schweiz und China Vorgespräche über den Abschluss eines Luftverkehrsabkommens stattgefunden. Die eigentlichen Verhandlungen sind im Gang und dürften demnächst mit der Unterzeichnung eines Abkommens in Bern ihren Abschluss finden.

Die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit China entwickeln sich ebenfalls in befriedigender Weise. Für unser ausgesprochen exportorientiertes Land, das seine weltweiten Beziehungen aufrechterhalten und ausbauen will und zudem mit China von jeher Handel trieb, ist es von grösster Wichtigkeit, auf diesem potentiell wichtigen Markt des Fernen Ostens vertreten zu sein, um die Wirtschaftsbeziehungen mit dem vor tiefgreifenden Wandlungen stehenden Land zu verstärken. Ein erster Schritt in dieser Richtung ist getan: Im September 1974 findet in Peking die erste schweizerische Industrieausstellung statt.

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Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf Artikel 85 Ziffern l und 10 in Verbindung mit Artikel 102 Ziffern 8 und 14 der Bundesverfassung.

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Antrag zur Ausführung des Bauvorhabens

Der Erstellung eines Botschaftsneubaues in Peking kommt besondere Dringlichkeit zu; es handelt sich um ein Projekt, dessen Ausführung nicht aufgeschoben werden kann. Die eindeutige Notwendigkeit der Errichtung eines eigenen Botschaftsgebäudes in China haben wir oben dargelegt. Wir müssen unserer Vertretung in China Arbeits- und Wohnräume verschaffen, die es ihr ermöglichen, ihre wachsenden Aufgaben zu erfüllen, ohne sich ständig mit Unterkunftsfragen befassen zu müssen. Der Botschaftsneubau soll ferner dem Ansehen, das die Schweiz auch in China geni esst, förderlich sein.

Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss anzunehmen. Wegen der Dringlichkeit des Bauvorhabens (Verlust des Baulandes) wäre es wünschenswert, dass diese Botschaft spätestens in der kommenden Herbstsession von beiden Räten verabschiedet werden könnte.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 4. Juni 1973 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Bonvin

Der Bundeskanzler : Huber

1655 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend den Objektkredit fiir ein Botschaftsgebäude in Peking Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffern l und 10 in Verbindung mit Artikel 102 Ziffern 8 und 14 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 19731 ', beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Botschaftsgebäudes in Peking, das die Kanzlei, die Residenz des Missionschefs und drei Dienstwohnungen umfasst, wird ein Objektkredit von höchstens 8 900 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 3 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich.

2 Er tritt sofort in Kraft.

i> BB11973II649

1656 Anhang l

Beschreibung des Botschaftsneubaus

Situation

Das Baugrundstück, ein Rechteck von 114,5 m auf 87,5 m, also ungefähr 10 000 m 2 , befindet sich im neu geschaffenen Diplomatenviertel SANLITUN im Osten der Stadt Peking. Es liegt mit seiner südlichen Schmalseite an der Erschliessungsstrasse und grenzt im Westen an die mexikanische, im Osten an die dänische Botschaft. Alle Parzellen sind mit 2 bis 3 m hohen Mauern eingefasst und voneinander getrennt. Das ganze Quartier ist erschlossen mit Wasser, Gas, Elektrizität, Telefon, Fernheizung sowie Kanalisation für Schmutzwasser und Regenwasser.

Gliederung der Anlage

Die geplante schweizerische Botschaft umfasst in drei getrennten Gebäuden die Kanzlei, die Residenz des Botschafters und drei Dienstwohnungen für schweizerisches Personal. Zugang und Zufahrt zur Anlage liegen in der Südostecke, neben einem Pförtnerhaus mit chinesischem Wachtposten. Über einen ersten, von der Strasse her überblickbaren Vorhof gelangt man zu den Dienstwohnungen, zur Kanzlei und durch deren offenes Erdgeschoss zum Vorplatz der Residenz. Diese liegt im hinteren, ruhigeren Teil des Grundstückes und geht süd- und westwärts auf den Residenzgarten hinaus. Ein Schwimmbad ist in diesem Garten so angeordnet, dass es auch von den Dienstwohnungen her benützt werden kann. Kanzlei, Residenz und Dienstwohnungen sind unterirdisch durch einen begehbaren Leitungskanal miteinander verbunden.

Raumprogramm

Das Kanzleigebäude enthält im Erdgeschoss die Eingangshalle mit Arbeitsplätzen für die Übersetzer und anschliessend eine dreiseitig verglaste, für Ausstellungs- und Versammlungszwecke verwendbare Halle, von der ein kleiner Vortragsraum abgetrennt werden kann. In einer kleinen Kernzone liegen ein Bibliothekzimmer und eine Teeküche mit Imbissecke für das Kanzleipersonal.

Eine geschwungene Treppe führt zu den aus Sicherheitsgründen im Obergeschoss liegenden Kanzleiräumen. Der Zugang wird von einem mit Schweizer Personal besetzten Anmeldungsschalter aus kontrolliert. Ausser dem Büro des Missionschefs und dem Sekretariat entstehen Büros für drei weitere diplomatische

1657 Mitarbeiter und den Kanzleichef sowie zwei Räume für die eigentliche Kanzlei.

Verglichen mit dem heutigen Personalbestand werden zwei Reservebüros zur Verfügung stehen. Durch intensivere Nutzung können bis zu sechs zusatzliche Arbeitsplätze angeordnet werden. Im gleichen Geschoss liegt ein «Strong-Room» für den Radio-, Telex- und Chiffredienst, für die Registratur und das Archiv.

Das Untergeschoss enthält eine Einstellhalle mit sieben Garageplâtzen neben Maschinen- und Apparateräumen für Klimaanlage, Energie- und Wasserversorgung.

Der Eingang zur Residenz ist durch ein grosses Regendach geschützt. Man betritt das Erdgeschoss durch einen geräumigen Windfang mit anschliessender Besuchergarderobe.

Der durch einen Innenhof belichteten zentralen Halle schliessen sich zwei Salons verschiedener Grosse und der Speiseraum für 24 Gäste an. Diese drei Empfangsräume gehen auf eine gedeckte Gartenterrassehinaus.

Für den täglichen Gebrauch steht der Familie des Botschafters ein kleines Esszimmer zur Verfügung. Die Küche, die Waschküche, Aufenthalts- und Ruheräume für das Hauspersonal, ein Abstell- und Bastelraum sowie die Garage bilden zusammen einen eingeschossigen Wirtschaftstrakt.

Das Obergeschoss enthält die Privatwohnung des Botschafters. Dazu gehören ein Wohnraum, eine Teeküche, ein Studio, ein Schlafzimmer mit Ankleide, Bad und Dusche sowie zwei Kinderzimmer mit einem Bad. Alle diese Zimmer verfügen über einen nach Süden gerichteten, gedeckten Balkon. Ein Gästezimmer mit Bad und ein Zimmer mit Bad für ein Kindermädchen befinden sich im gleichen Geschoss. Die Privatwohnung ist durch Treppen einerseits mit der Eingangshalle, andererseits mit dem Wirtschaftstrakt und dem Untergeschoss verbunden.

Das Untergeschoss umfasst eine Garderobe für Hauspersonal, einen Maschinenraum für Heizung und Klimaanlage und verschiedene Vorrats-, Abstell- und Lagerräume.

Die drei Dienstwohnungen sind in einem ebenerdigen Trakt zusammengebaut, je mit eigenem Garten und einem Aufenthaltsraum für den Hausdiener. Die beiden grösseren Wohnungen enthalten je vier Zimmer mit Küche, Bad und Abstellraum, die kleinere weist zwei Zimmer mit Küche, Bad und Abstellraum auf.

Im Untergeschoss dieses Gebäudes liegen ein gemeinsamer Wasch- und Tröckneraum, verschiedene Abstellräume, ein Maschinenraum für Heizung und Klimaanlage,
die Filteranlage für das nahegelegene Schwimmbecken sowie ein vom Kanzleivorplatz her zugänglicher Aufenthaltsraum für das Botschaftspersonal.

Das Schwimmbad ist durch ein Badehaus, das Garderoben und Toiletten, eine Spielhalle und einen Geräteraum enthält, gegen den übrigen Teil des Residenzgartens etwas abgeschirmt.

Ein kleines Gewächshaus dient dazu, die Pflanzen für den Garten und die Blumen für die Residenz zuziehen.

1658 Konstruktion und Ausstattung

Bei der Konstruktion wird auf unterhaltsfreie und wo möglich einheimische oder ortsübliche Materialien geachtet. Decken und Stützen sind in Eisenbeton zu erstellen, Wände in Backstein, aussen als Sichtmauerwerk.

Betonstützen und -bänder werden mit einheimischem Naturstein oder Kunststein verkleidet. Die Flachdächer sind übliche Kiesklebedächer mit drei Lagen Dachpappe. Fensterrahmen und Aussentüren sind wegen der hohen Feuchtigkeitsschwankungen in Metall vorzusehen. Die erhältlichen Profile ermöglichen nur eine einfache Verglasung.

Als Bodenbeläge dienen Natursteinplatten in den allgemeinen und repräsentativen Räumen, Spannteppiche in den Arbeitsräumen und den privaten Wohnräumen.

In den Untergeschossen werden zur Hauptsache Zementböden eingebracht.

Die Wände werden im Innern verputzt und gestrichen. In den Nassräumen sind Kunststeinböden und keramische Wandplatten vorgesehen. In Arbeits- und Repräsentationsräumen und in der Privatwohnung des Botschafters werden Gipsdecken heruntergehängt, während die Decken in den Dienstwohnungen und in den Wirtschaftsräumen der Residenz mit Gipsputz versehen und gestrichen werden. In den meisten Untergeschossräumen wird die rohe Betondecke gestrichen.

Das Klima in Peking ist im Winter kalt und trocken, im Sommer sehr warm und feucht. Ausserdem bringt der Wind viel Staub und Sand, so dass die Fenster meist geschlossen bleiben müssen. Aus diesen Gründen werden Arbeits-, Wohnund Empfangsräume in allen drei Teilen der Anlage klimatisiert.

Im Rahmen der durch das Klima und die örtliche Flora gegebenen Möglichkeiten wird eine ansprechende Gestaltung der Grünflächenangestrebt.

Modell des Botschaftsgebäudes in Peking

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in Peking (Vom 4. Juni 1973)

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02.07.1973

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