Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Stans, Waffenplatz Wil b/Stans, Schiessplatz Gnappiried, permanente Panzerbrücke vom 24. September 2004

Gestützt auf das Gesuch der Logistikbasis der Armee (LBA) vom 1. Juli 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dem Bau einer permanenten Panzerbrücke auf dem Schiessplatz Gnappiriet, Stans (NW) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. Oktober 2004

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2004-2110

5273