Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Zeughaus Haselbach, Anpassung als Standort des Kommandos Uem/FU SKS 66, 2. Etappe und Sanierung der Kanalisation, Gemeinde Rümlang vom 8. Juli 2004

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 4. Mai 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 2. Etappe der Anpassung des Zeughauses Haselbach, Gemeinde Rümlang (ZH) und die Sanierung der Kanalisation unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/ generalsekretariat/de/home/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

20. Juli 2004

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2004-1453

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