Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6703 Widersprechende Lamprecht AG, Althardstrasse 246, CH-8105 Regensdorf, CH-Marke Nr. P-408 737 bibi, vertreten durch E. Blum & Co., CH-8044 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Loacker Remedia S.r.I., 16, Via Brennero, I-39050 PRATO ALL'ISARCO (BZ), internationale Registrierung Nr. 803 677 BibeKind (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Mai 2004 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 6703 wird gutgeheissen.

2.

Der internationale Registrierung Nr. 803 677 «BibeKind» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Waren «biberons» (Klasse 10) definitiv verweigert. Für die restlichen Waren wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

6. Mai 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0927

2435